Zum weiteren Startumfeld gehörte eine für den 20. August geplante Freigabe von 32,6 Millionen KAITO-Token. Die Menge wurde mit 7,63 Prozent des zirkulierenden Angebots angegeben.
Kaito erklärte, Pulse nutze Zero-Knowledge TLS, kurz zkTLS, für die browserbasierte Verifizierung. Vereinfacht gesagt soll ein Nutzer damit eine bestimmte Aussage von einer Drittplattform nachweisen können, ohne Kaito eine vollständige Kopie der zugrunde liegenden Kontodaten zu übermitteln.
Nach Angaben von Kaito muss der Nutzer eine Verifizierung aktiv starten. Der Browser erstellt anschließend einen verschlüsselten Nachweis. Kaito erhält demnach den daraus entstehenden Proof beziehungsweise die Attestierung – nicht den gesamten Datensatz des Kontos und auch nicht den kompletten Browserverlauf.
Diese Unterscheidung wurde wichtig, nachdem erste Berichte den Zugriff auf Dienste wie ChatGPT, Claude und Binance thematisiert hatten. Nachfolgende Berichte stellten klar, dass diese Websites im Rahmen eines vom Nutzer gestarteten Verifizierungsprozesses aufgerufen werden – und nicht als Beleg dafür, dass Pulse die Daten dieser Dienste dauerhaft im Hintergrund sammelt. Als gespeichertes Ergebnis wurde die bei der Verifizierung erzeugte Attestierung genannt.
zkTLS beantwortete damit allerdings nur einen Teil der Datenschutzfrage: Wie viele Informationen werden offengelegt, wenn ein Nutzer einen Nachweis über eine Aktivität außerhalb von X erbringt? Offen blieb zunächst, welche Daten die Erweiterung lokal beobachten kann und wie Kennungen mit Nutzungsdaten verknüpft werden könnten.
Am 18. August erklärte der Analyst 0x_ultra, eine Untersuchung des Pulse-Quellcodes habe mehrere Formen der Datenerfassung aufgezeigt. Der schwerwiegendste Vorwurf betraf einen Geräte-Fingerabdruck, der aus verschiedenen Signalen gebildet werde – darunter die Darstellung eines unsichtbaren Bildes durch die GPU, das Geräte- oder Hardwaremodell sowie der Umgang der Hardware mit einem Testton. Laut der Analyse könne diese Kennung einem X-Account zugeordnet werden.
Die Analyse erhob außerdem den Vorwurf, dass Pulse Aktivitäten innerhalb von X detailliert erfassen könne, darunter:
Diese Punkte sind als Vorwürfe aus einer Quellcode-Prüfung und der anschließenden Berichterstattung einzuordnen – nicht als unabhängig festgestellter Beleg dafür, dass Kaito die Informationen missbraucht hat. Entscheidend war die mögliche Reichweite und Verknüpfbarkeit der Datenerfassung: Eine Gerätekennung in Verbindung mit Verhaltensdaten kann ein deutlich umfassenderes Profil ermöglichen als der einmalige Nachweis einer Trading-Position.
Yu Hu erklärte, das Fingerprinting diene der Missbrauchsbekämpfung, etwa zur Eindämmung von Klickbetrug und Sybil-Aktivitäten, und nicht der Analyse oder Erstellung von Nutzerprofilen. Außerdem sagte er, die Erfassung von in X angezeigten Inhalten, Verweildauer und Interaktionen sei mit der Installation der Erweiterung autorisiert worden.
Kaito erklärte weiter, dass Browsing-Aktivitäten auf Websites außerhalb von X nicht an das Unternehmen gesendet würden – außer wenn ein Nutzer aktiv eine unterstützte Verifizierung starte. Nach Darstellung des Unternehmens erfasst Pulse außerdem keine Bildschirminhalte, Passwörter oder Tastatureingaben.
Für zusätzliche Irritation sorgte die Berechtigungsanzeige von Chrome. Nutzer sahen einen Hinweis, dem zufolge die Erweiterung Daten auf Websites lesen und verändern könne. Kaito räumte ein, dass diese Formulierung weiter gefasst sei als die vorgesehene Nutzung, und kündigte eine Korrektur in einer späteren Version an.
Das unmittelbare Ergebnis war ein konkreter Schritt in Richtung Transparenz. Kaito erklärte, Pulse mit Unterstützung des an der Analyse beteiligten Kryptoanalysten Open Source gestellt und eine aktualisierte Version zur Prüfung im Chrome Web Store eingereicht zu haben. Zu diesem Zeitpunkt lief die routinemäßige Prüfung noch; eine Freigabe war noch nicht bestätigt.
Die Abfolge – Start am 18. August, öffentliche Kritik, Kaito-Reaktion am 19. August und Veröffentlichung des Repositories bis zum 21. August – gab der Kontroverse ein greifbares Ergebnis. Nutzer und externe Prüfer konnten die Implementierung nun selbst untersuchen, statt sich ausschließlich auf Produktbeschreibungen oder Berechtigungsdialoge zu verlassen.
Der Fall Pulse zeigt, warum Datenschutzversprechen bei Browser-Erweiterungen auf mehreren Ebenen geprüft werden müssen.
Erstens: die Nachweisebene. zkTLS kann die Menge der zugrunde liegenden Kontodaten reduzieren, die bei der Verifizierung einer konkreten Behauptung offengelegt werden.
Zweitens: die Erfassungsebene. Eine Browser-Erweiterung kann – abhängig von Berechtigungen und Implementierung – zusätzlich Aktivitäten auf den Websites beobachten, auf denen sie ausgeführt wird. Kaito bestätigte die autorisierte Erfassung von Interaktionsdaten in X und verteidigte das Geräte-Fingerprinting separat als Maßnahme gegen Missbrauch.
Drittens: die Verknüpfungsebene. Selbst wenn ein Dienst von einem Drittanbieter nur eine Attestierung erhält, können Datenschutzrisiken bestehen bleiben, wenn Gerätesignale, Account-Identitäten und Verhaltensdaten miteinander verbunden werden können. Genau hier lag die zentrale Spannung, die die Quellcode-Analyse aufwarf.
Der Start von Pulse bewies nicht, dass zkTLS und Datenschutz grundsätzlich unvereinbar sind. Er zeigte etwas Engeres und Praktischeres: Der Schutz des Inhalts eines verifizierten Nachweises ist nicht dasselbe wie die Minimierung sämtlicher Daten, die der Client bei der Erstellung dieses Nachweises erfasst. Die Kritik aus der Community machte diese Unterscheidung öffentlich sichtbar – und bewegte Kaito innerhalb weniger Tage dazu, den Code überprüfbar zu veröffentlichen.