Strenger ist die Regelung für Gerichte in England und Wales. Der für die Gerichtsgebäude zuständige His Majesty’s Courts & Tribunals Service teilte mit, dass Meta-Smart-Glasses nicht mit hineingenommen werden dürfen. Wer sie beim Einlass trägt, muss damit rechnen, dass sie bis zum Verlassen des Gebäudes eingezogen werden.
Auch Restaurants, Pubs und Theater haben eigene Einschränkungen eingeführt. Für das Personal entsteht dabei ein praktisches Problem: Von außen lässt sich oft nicht zuverlässig erkennen, ob jemand die Brille nur trägt oder gerade die Menschen in der Umgebung aufnimmt.
Der britische Umgang zeigt, warum sich die Technologie nur schwer mit gewöhnlichen Kameraregeln erfassen lässt. Ein Veranstaltungsort kann das Filmen untersagen. Wenn aber kaum kontrollierbar ist, ob überhaupt gefilmt wird, erscheint manchen Betreibern ein Verbot des Geräts selbst als der einfachere Weg.
Am 18. August 2026 untersagte die US-Einwanderungsbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) ihren Beschäftigten Berichten zufolge, Meta-Brillen oder vergleichbare Geräte an Arbeitsplätzen des Bundes zu tragen. Die Behörde stufte die Brillen als privat angeschaffte, am Körper getragene Kameras ein. Sie könnten unbeabsichtigt sensible Informationen aufnehmen, speichern oder übertragen und dadurch Datenschutz sowie rechtliche Schutzvorschriften gefährden.
Der Schritt folgte Berichten, wonach Beschäftigte von ICE und der Zoll- und Grenzschutzbehörde Customs and Border Protection (CBP) die Ray-Ban Meta während Einsätzen zur Durchsetzung des Einwanderungsrechts in mehreren US-Bundesstaaten getragen hatten.
Gleichzeitig enthält der vorgeschlagene Haushalt des US-Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security, DHS) für das Haushaltsjahr 2027 7,5 Millionen US-Dollar für operative Prototypen intelligenter Brillen mit biometrischer Echtzeit-Identifizierung für ICE-Einsatzkräfte. Das Projekt befindet sich nach den vorliegenden Quellen noch in der Entwicklungs- und Haushaltsplanungsphase; ein bereits eingesetztes System ist damit nicht belegt.
Der scheinbare Widerspruch ist politisch aufschlussreich: Private Verbrauchergeräte werden wegen fehlender Kontrolle und einer unklaren Beweiskette untersagt, während eine Behörde eigene, kontrollierte Technik entwickeln lassen möchte. Damit sind jedoch nicht alle Bürgerrechtsfragen gelöst. Staatlich ausgegebene Brillen mit Gesichtserkennung würden ihrerseits Fragen nach Genauigkeit, Aufsicht, Datenspeicherung und den Rechten identifizierter Personen aufwerfen.
In Deutschland hat die Digitalrechtsorganisation HateAid am 12. August Strafanzeige gegen Meta, Unternehmen hinter Ray-Ban und Oakley sowie mehrere Händler erstattet. Nach Angaben der Organisation könnten Smart Glasses, die wie gewöhnliche Brillen aussehen und unbemerkte Aufnahmen ermöglichen, gegen deutsche Vorschriften zu Geräten verstoßen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind und heimliches Aufnehmen erleichtern.
HateAid fordert ein Verkaufsverbot für das Modell Wayfarer Gen 2 und verbindliche Vorgaben für „Safety by Design“. Die Technik soll demnach so gestaltet sein, dass Menschen nicht ohne ihr Wissen gefilmt werden können.
Wichtig ist die rechtliche Einordnung: Eine Strafanzeige ist ein Vorwurf und ein Antrag auf Prüfung durch die Ermittlungsbehörden – kein Schuldspruch, kein abschließendes Gerichtsurteil und kein Beleg dafür, dass der Verkauf bereits verboten wurde.
Meta weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen erklärt, die Brillen seien 2022 von der deutschen Regulierungsbehörde genehmigt worden und verfügten über Datenschutzvorkehrungen. Im Zentrum steht damit eine grundsätzliche Frage: Reichen eine sichtbare Aufnahmeanzeige und weitere Schutzmechanismen aus, wenn die Kamera in einem Gegenstand steckt, der wie eine ganz gewöhnliche Brille aussieht?
Die Diskussion gewann zusätzlich an Schärfe, nachdem über Gesichtserkennungscode in der App für Metas Brillen und über ein Patent für intelligente Kameras berichtet wurde. Das Patent beschreibt unter anderem mögliche Funktionen zur Identifizierung von Personen und zur Interpretation von Szenen. Ein Patent zeigt jedoch zunächst nur eine erwogene technische Konstruktion – nicht, dass die Funktion bereits in Verbraucherprodukten aktiv ist.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) erklärte, sie habe den Gesichtserkennungscode durch eine statische Analyse bestätigt. Später berichtete die Organisation, Meta habe nicht aktivierten Gesichtserkennungscode nach öffentlicher Kritik aus einem späteren App-Update entfernt.
Für Kritiker ist bereits die Existenz eines solchen Codes relevant, weil sie das mögliche Einsatzgebiet der Kamera verändert. Eine Aufnahme erzeugt ein visuelles Archiv. Eine automatisierte Identifizierung könnte dieses Archiv mit Namen, Profilen oder anderen personenbezogenen Informationen verknüpfen. Deshalb sprechen Digitalrechtsorganisationen nicht nur über heimliche Fotografie, sondern über Überwachung und den Verlust praktischer Anonymität.
Die Kontroverse fällt in eine Phase, in der sich Metas Geschäft mit Smart Glasses stark ausweitet. EssilorLuxottica meldete für 2025 mehr als 7 Millionen verkaufte KI-Brillen. In den Jahren 2023 und 2024 zusammen waren es rund 2 Millionen.
Bei einer solchen Verbreitung kann selbst ein kleiner Anteil missbräuchlicher oder nachlässiger Nutzung sehr viele Menschen betreffen. Je mehr Kamera-Brillen im Alltag auftauchen, desto weniger lässt sich ihr Einsatz als ungewöhnliche Ausnahme behandeln. Die gesellschaftliche Kernfrage lautet daher: Müssen Menschen künftig damit rechnen, dass eine unscheinbare Brille im Kino, im Restaurant, am Arbeitsplatz oder auf der Straße Aufnahmen macht?
Die Maßnahmen in Großbritannien, den USA und Deutschland unterscheiden sich, reagieren aber auf dasselbe Designproblem. Kinos wollen Filme und Publikum schützen, Gerichte sensible Verfahren, Arbeitgeber vertrauliche Informationen und Menschen im öffentlichen Raum ihre persönliche Bewegungsfreiheit.
Smart Glasses erschweren diese Erwartungen, weil sie Kameras mobil, tragbar und sozial schwer eindeutig einordenbar machen. Die unmittelbaren Reaktionen sind deshalb vor allem praktisch: Brillen am Eingang abnehmen lassen, sie am Arbeitsplatz als Aufnahmegeräte behandeln oder ihren Verkauf anhand von Vorschriften gegen getarnte Überwachung prüfen.
Ob das ausreicht, wird davon abhängen, wie verlässlich Aufnahmen sichtbar gemacht, nachgelagerte Identifizierung begrenzt und Betroffene geschützt werden. Entscheidend ist nicht allein, ob die Trägerinnen und Träger verantwortungsvoll handeln wollen. Entscheidend ist, ob die Technik selbst ausreichend Transparenz und Kontrolle schafft.