Washington forderte unter anderem, dass die palästinensischen Organisationen Terrorismus eindeutig zurückweisen – einschließlich des Angriffs vom 7. Oktober 2023 – und die aus US-Sicht terroristische Aufstachelung im Bildungswesen beenden.
Darüber hinaus kritisierten die USA diplomatische Schritte außerhalb direkter Verhandlungen mit Israel. In einem späteren Bericht warf das Außenministerium der PA vor, die internationale Anerkennung eines palästinensischen Staates voranzutreiben und rechtliche sowie diplomatische Initiativen in internationalen Institutionen zu unterstützen. Nach US-Lesart widerspreche dies früheren Verpflichtungen zu Gewaltlosigkeit und einer Zwei-Staaten-Lösung.
Wichtig ist die Einordnung: Dabei handelt es sich um Vorwürfe und politische Begründungen der US-Regierung. Die vorliegenden Berichte weisen sie nicht als unabhängig gerichtlich oder anderweitig abschließend festgestellte Tatsachen aus.
Die damaligen Maßnahmen trafen Abbas und etwa 80 weitere palästinensische Funktionäre, die zur Generalversammlung nach New York reisen wollten. Das US-Außenministerium erklärte zugleich, dass Diplomaten der palästinensischen UN-Vertretung Ausnahmegenehmigungen erhalten könnten. Die ständige Mission konnte damit weiterarbeiten, während hochrangige Vertreter von der Teilnahme vor Ort ausgeschlossen waren.
Die Palästinensische Autonomiebehörde verurteilte die Entscheidung und erklärte, sie verletze internationales Recht sowie das UN-Sitzabkommen von 1947. Dadurch entstand ein ungewöhnliches Verfahrensproblem: Abbas durfte nicht in die USA einreisen, Palästina sollte aber weiterhin an der hochrangigen Debatte der Generalversammlung teilnehmen können.
Am 19. September 2025 verabschiedete die UN-Generalversammlung deshalb eine Resolution, die Palästina eine virtuelle Teilnahme ermöglichte. Die Abstimmung endete mit 145 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen. Die USA und Israel gehörten zu den Ländern, die dagegen stimmten.
Auf dieser Grundlage konnte Abbas seine Rede aus Ramallah per Video übermitteln, statt im Sitzungssaal der Vereinten Nationen in New York aufzutreten.
Abbas soll den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gebeten haben, bei US-Präsident Donald Trump zu intervenieren. Ankara tritt diplomatisch nachdrücklich für die palästinensische Vertretung ein, und Erdoğan verfügt über einen direkten Gesprächskanal zu Trump. Berichten zufolge sprach Erdoğan das Thema bei Trump an. Anzeichen für eine Kursänderung Washingtons gab es danach jedoch nicht.
Die verfügbaren Berichte nennen keine gesonderte öffentliche US-Begründung dafür, warum dieser Vermittlungsversuch scheiterte. Sie deuten vielmehr darauf hin, dass die US-Regierung an der politischen Linie festhielt, die bereits zu den Visa-Beschränkungen von 2025 geführt hatte.
Im Kern geht es um die Frage, wie weit die Befugnisse der USA als Gastland reichen. Darf Washington palästinensischen Vertretern die Einreise zum UN-Hauptquartier verweigern, obwohl es sich im Sitzabkommen von 1947 grundsätzlich zur Erleichterung des Zugangs verpflichtet hat?
Palästinensische Vertreter und UN-Experten argumentieren, das Abkommen verbiete den USA, die Reise von Delegierten zum UN-Hauptquartier und in den entsprechenden Sitzbezirksbereich zu behindern. UN-Experten forderten Washington deshalb auf, palästinensischen Führungspersonen Visa auszustellen, und verwiesen auf die Zugangsregelungen des Abkommens.
Die US-Regierung vertritt die Gegenposition. Sie erklärt, auch im Zusammenhang mit Reisen zu den Vereinten Nationen Visa-, Sicherheits-, Extremismus- und außenpolitische Beschränkungen anwenden zu dürfen.
Damit ist der Visa-Entzug zugleich ein rechtlicher und diplomatischer Konflikt. Die Entscheidung selbst klärt nicht endgültig, ob die US-Auslegung oder die Position der palästinensischen Seite und der UN mit dem Sitzabkommen vereinbar ist.
Sollte Abbas weiterhin nicht in die USA einreisen dürfen, müsste die Generalversammlung wahrscheinlich erneut eine eigene Verfahrensregelung beschließen. Möglich wären etwa eine aufgezeichnete Rede oder eine Live-Übertragung per Videokonferenz.
Die Resolution von 2025 bezog sich ausdrücklich auf die 80. Sitzungsperiode. Sie sollte daher nicht automatisch als dauerhafte Genehmigung für eine spätere Sitzung verstanden werden.
Der Präzedenzfall zeigt jedoch, welche Optionen bestehen: Eine US-Einreisebeschränkung kann einen persönlichen Auftritt verhindern, aber die Generalversammlung kann ein separates Verfahren schaffen, um die Teilnahme Palästinas aufrechtzuerhalten. Ob dies 2026 erneut geschieht, hängt von einem Beschluss der Generalversammlung und davon ab, ob Washington seine Haltung vor dem September-Treffen noch ändert.
Der Fall Abbas ist Teil einer umfassenderen US-Politik. Die Presidential Proclamation 10998 gilt seit dem 1. Januar 2026 und setzt die Einreise und Visaerteilung für Staatsangehörige aus 39 Ländern sowie für Personen, die mit von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellten oder bestätigten Reisedokumenten reisen, vollständig oder teilweise aus.
Berichten aus dem Umfeld des US-Außenministeriums zufolge gibt es begrenzte Ausnahmen für palästinensische Funktionäre, die der palästinensischen UN-Mission in New York angehören. Dadurch kann die ständige Vertretung ihre Arbeit fortsetzen. Hochrangige PA-Vertreter und vorübergehend anreisende Delegationen bleiben jedoch von einer Einreise zu wichtigen internationalen Veranstaltungen bedroht.
Deshalb geht es in dem Streit um mehr als um die Reisepläne eines einzelnen Politikers. Auf dem Prüfstand stehen das Verhältnis zwischen US-Einwanderungs- und Sicherheitsbefugnissen, die außenpolitischen Aktivitäten der Palästinensischen Autonomiebehörde und die Verpflichtung des UN-Gastlandes, den Zugang zum Hauptquartier der Organisation zu ermöglichen.
Washington forderte unter anderem, dass die palästinensischen Organisationen Terrorismus eindeutig zurückweisen – einschließlich des Angriffs vom 7. Oktober 2023 – und die aus US-Sicht terroristische Aufstachelung im Bildungswesen beenden.
Darüber hinaus kritisierten die USA diplomatische Schritte außerhalb direkter Verhandlungen mit Israel. In einem späteren Bericht warf das Außenministerium der PA vor, die internationale Anerkennung eines palästinensischen Staates voranzutreiben und rechtliche sowie diplomatische Initiativen in internationalen Institutionen zu unterstützen. Nach US-Lesart widerspreche dies früheren Verpflichtungen zu Gewaltlosigkeit und einer Zwei-Staaten-Lösung.
Wichtig ist die Einordnung: Dabei handelt es sich um Vorwürfe und politische Begründungen der US-Regierung. Die vorliegenden Berichte weisen sie nicht als unabhängig gerichtlich oder anderweitig abschließend festgestellte Tatsachen aus.
Die damaligen Maßnahmen trafen Abbas und etwa 80 weitere palästinensische Funktionäre, die zur Generalversammlung nach New York reisen wollten. Das US-Außenministerium erklärte zugleich, dass Diplomaten der palästinensischen UN-Vertretung Ausnahmegenehmigungen erhalten könnten. Die ständige Mission konnte damit weiterarbeiten, während hochrangige Vertreter von der Teilnahme vor Ort ausgeschlossen waren.
Die Palästinensische Autonomiebehörde verurteilte die Entscheidung und erklärte, sie verletze internationales Recht sowie das UN-Sitzabkommen von 1947. Dadurch entstand ein ungewöhnliches Verfahrensproblem: Abbas durfte nicht in die USA einreisen, Palästina sollte aber weiterhin an der hochrangigen Debatte der Generalversammlung teilnehmen können.
Am 19. September 2025 verabschiedete die UN-Generalversammlung deshalb eine Resolution, die Palästina eine virtuelle Teilnahme ermöglichte. Die Abstimmung endete mit 145 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen. Die USA und Israel gehörten zu den Ländern, die dagegen stimmten.
Auf dieser Grundlage konnte Abbas seine Rede aus Ramallah per Video übermitteln, statt im Sitzungssaal der Vereinten Nationen in New York aufzutreten.
Abbas soll den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gebeten haben, bei US-Präsident Donald Trump zu intervenieren. Ankara tritt diplomatisch nachdrücklich für die palästinensische Vertretung ein, und Erdoğan verfügt über einen direkten Gesprächskanal zu Trump. Berichten zufolge sprach Erdoğan das Thema bei Trump an. Anzeichen für eine Kursänderung Washingtons gab es danach jedoch nicht.
Die verfügbaren Berichte nennen keine gesonderte öffentliche US-Begründung dafür, warum dieser Vermittlungsversuch scheiterte. Sie deuten vielmehr darauf hin, dass die US-Regierung an der politischen Linie festhielt, die bereits zu den Visa-Beschränkungen von 2025 geführt hatte.
Im Kern geht es um die Frage, wie weit die Befugnisse der USA als Gastland reichen. Darf Washington palästinensischen Vertretern die Einreise zum UN-Hauptquartier verweigern, obwohl es sich im Sitzabkommen von 1947 grundsätzlich zur Erleichterung des Zugangs verpflichtet hat?
Palästinensische Vertreter und UN-Experten argumentieren, das Abkommen verbiete den USA, die Reise von Delegierten zum UN-Hauptquartier und in den entsprechenden Sitzbezirksbereich zu behindern. UN-Experten forderten Washington deshalb auf, palästinensischen Führungspersonen Visa auszustellen, und verwiesen auf die Zugangsregelungen des Abkommens.
Die US-Regierung vertritt die Gegenposition. Sie erklärt, auch im Zusammenhang mit Reisen zu den Vereinten Nationen Visa-, Sicherheits-, Extremismus- und außenpolitische Beschränkungen anwenden zu dürfen.
Damit ist der Visa-Entzug zugleich ein rechtlicher und diplomatischer Konflikt. Die Entscheidung selbst klärt nicht endgültig, ob die US-Auslegung oder die Position der palästinensischen Seite und der UN mit dem Sitzabkommen vereinbar ist.
Sollte Abbas weiterhin nicht in die USA einreisen dürfen, müsste die Generalversammlung wahrscheinlich erneut eine eigene Verfahrensregelung beschließen. Möglich wären etwa eine aufgezeichnete Rede oder eine Live-Übertragung per Videokonferenz.
Die Resolution von 2025 bezog sich ausdrücklich auf die 80. Sitzungsperiode. Sie sollte daher nicht automatisch als dauerhafte Genehmigung für eine spätere Sitzung verstanden werden.
Der Präzedenzfall zeigt jedoch, welche Optionen bestehen: Eine US-Einreisebeschränkung kann einen persönlichen Auftritt verhindern, aber die Generalversammlung kann ein separates Verfahren schaffen, um die Teilnahme Palästinas aufrechtzuerhalten. Ob dies 2026 erneut geschieht, hängt von einem Beschluss der Generalversammlung und davon ab, ob Washington seine Haltung vor dem September-Treffen noch ändert.
Der Fall Abbas ist Teil einer umfassenderen US-Politik. Die Presidential Proclamation 10998 gilt seit dem 1. Januar 2026 und setzt die Einreise und Visaerteilung für Staatsangehörige aus 39 Ländern sowie für Personen, die mit von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellten oder bestätigten Reisedokumenten reisen, vollständig oder teilweise aus.
Berichten aus dem Umfeld des US-Außenministeriums zufolge gibt es begrenzte Ausnahmen für palästinensische Funktionäre, die der palästinensischen UN-Mission in New York angehören. Dadurch kann die ständige Vertretung ihre Arbeit fortsetzen. Hochrangige PA-Vertreter und vorübergehend anreisende Delegationen bleiben jedoch von einer Einreise zu wichtigen internationalen Veranstaltungen bedroht.
Deshalb geht es in dem Streit um mehr als um die Reisepläne eines einzelnen Politikers. Auf dem Prüfstand stehen das Verhältnis zwischen US-Einwanderungs- und Sicherheitsbefugnissen, die außenpolitischen Aktivitäten der Palästinensischen Autonomiebehörde und die Verpflichtung des UN-Gastlandes, den Zugang zum Hauptquartier der Organisation zu ermöglichen.