Die BRICS Umweltminister bezeichneten den EU Kohlenstoffgrenzausgleich CBAM als „einseitig, strafend, diskriminierend und protektionistisch“. Nach ihrer Auffassung dürfen klimapolitische Handelsmaßnahmen die Kosten der Dekarbonisierung nicht auf Exporteure aus Entwicklungsländern verlagern.
Forschungsantwort

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What did BRICS environment ministers—including representatives of India, China, Russia, South Africa, Brazil, and newer members Egypt, Ethio. Article summary: BRICS environment ministers jointly condemned the EU’s CBAM as “unilateral, punitive, discriminatory and protectionist,” arguing that climate linked trade measures should not shift decarbonisation costs onto developing c. Topic tags: general web, regulation, manufacturing, finance, climate. Style: premium digital editorial illustration, source-backed research mood, clean composition, high detail, modern web publication hero. Use reference image context only for broad subject, composition, and topical grounding; do not copy the exact image. Avoid: logos, brand marks, copyrighted characters, real person likenesses, fake screenshots, UI text, readable text, waterm
Die Umwelt- und Klimaminister der BRICS-Gruppe haben den CO₂-Grenzausgleich der Europäischen Union, den sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), scharf kritisiert. In ihrer Erklärung bezeichneten sie CBAM und ähnliche Instrumente als „einseitig, strafend, diskriminierend und protektionistisch“ und als nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.
Zu den BRICS gehören neben den Gründungsmitgliedern Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika inzwischen auch Ägypten, Äthiopien, Iran, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und Indonesien. Die politische Botschaft der Minister ist klar: Klimaschutz dürfe nicht über neue Handelsbarrieren zulasten von Entwicklungsländern finanziert werden.
Der zentrale Streitpunkt ist die Verteilung der Verantwortung für den Klimawandel. Aus Sicht der BRICS tragen Industrieländer wegen ihrer historischen Emissionen und ihrer größeren finanziellen und technologischen Möglichkeiten eine höhere Verantwortung für die Emissionsminderung. Wenn Produzenten in Entwicklungsländern für den europäischen CO₂-Preis zahlen müssen, widerspricht das nach Auffassung der Gruppe dem Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten – auf Englisch common but differentiated responsibilities and respective capabilities (CBDR-RC) – aus dem internationalen Klimaschutz. Brasilien und Südafrika haben diese Kritik bereits ausdrücklich vorgebracht.
Die Minister forderten zugleich, dass Industrieländer ihre Klimafinanzierung deutlich ausbauen, insbesondere für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Aus BRICS-Sicht sollten Einnahmen aus klimapolitischen Handelsmaßnahmen nicht einfach im EU-Haushalt landen, sondern Entwicklungsländer bei Emissionsminderung und industrieller Transformation unterstützen.
CBAM ist kein klassischer Zoll im herkömmlichen Sinn, sondern soll die CO₂-Kosten bestimmter Importe an das Preisniveau des EU-Emissionshandels angleichen. Der endgültige Regelbetrieb begann am 1. Januar 2026. EU-Importeure, die mehr als 50 Tonnen erfasster Waren einführen, müssen als zugelassene CBAM-Anmelder registriert sein und Zertifikate für die in den Waren enthaltenen Emissionen erwerben.
Zunächst gilt das System für besonders emissionsintensive Produkte und ausgewählte Vorprodukte, darunter:
Hat ein Exportland nachweislich bereits einen CO₂-Preis erhoben, kann dieser bei der Berechnung berücksichtigt werden. Der Preis eines CBAM-Zertifikats orientiert sich am Preis der Zertifikate im EU-Emissionshandel. Für das erste Quartal 2026 veröffentlichte die EU-Kommission einen Preis von 75,36 Euro, für das zweite Quartal 2026 von 75,28 Euro je Tonne CO₂.
Stahl und Aluminium gehören zu den direkt erfassten und energieintensiven Waren. Ihre Exporteure müssen nicht nur mit zusätzlichen CO₂-Kosten rechnen, sondern auch umfangreiche Daten zu Emissionen erfassen, prüfen und dokumentieren. Wenn belastbare Angaben fehlen, können zudem von der EU festgelegte Standardwerte zum Einsatz kommen.
Das ist vor allem für Produzenten in Ländern relevant, die große Mengen emissionsintensiver Industrieprodukte in die EU verkaufen – darunter Indien, Südafrika und China. Eine vom Weltbank-Kontext zitierte Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass CBAM Exporte aus Entwicklungsländern im Wert von jährlich rund 16 Milliarden US-Dollar betreffen könnte. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine präzise Prognose für Indien, Südafrika oder China allein.
Eine einzelne verlässliche Einnahmezahl für das Jahr 2030 lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten. Die Schätzungen liegen deutlich auseinander: Eine Untersuchung nennt ab 2028 jährliche Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro, eine andere etwa 2,1 Milliarden Euro pro Jahr. Für 2030 wird unter dem derzeitigen Anwendungsbereich auch eine Spanne von etwa 5 bis 9 Milliarden Euro genannt.
Fest steht, dass die Einnahmen aus dem Verkauf der CBAM-Zertifikate dem EU-Haushalt zugutekommen sollen. Genau darin sehen die BRICS einen politischen Widerspruch: Wenn Produzenten aus Entwicklungsländern zur Finanzierung des europäischen CO₂-Preises beitragen, sollten die Mittel ihrer Ansicht nach zumindest teilweise deren Klimaschutz und Modernisierung unterstützen.
Die finanziellen Auswirkungen steigen zudem schrittweise. Grund dafür ist, dass die kostenlosen Zertifikate im EU-Emissionshandel nach und nach auslaufen. Der relevante CBAM-Faktor beträgt 2,5 Prozent im Jahr 2026, 5 Prozent 2027, 10 Prozent 2028, 22,5 Prozent 2029 und 51,5 Prozent 2030. Wie hoch die tatsächlichen Einnahmen ausfallen, hängt daher unter anderem von CO₂-Preisen, Importmengen, geprüften Emissionen und möglichen Änderungen am Geltungsbereich ab.
Die politische Verurteilung durch die BRICS-Minister ist noch kein formelles Verfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO). Für eine WTO-Klage müsste ein Mitglied zunächst Konsultationen mit der EU beantragen. Scheitern diese, könnte ein Panelverfahren folgen.
Im Mittelpunkt stünde dann die Frage, ob CBAM ausländische Waren oder Produktionsmethoden faktisch diskriminiert. Die EU dürfte dem entgegenhalten, dass der Mechanismus lediglich die heimischen CO₂-Kosten nachbildet, bereits im Herkunftsland gezahlte CO₂-Preise berücksichtigt und einem legitimen Umweltziel dient. Für eine mögliche rechtliche Verteidigung kämen unter anderem die Umweltausnahmen des GATT, des zentralen WTO-Abkommens zum Warenhandel, infrage.
Die verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass Südafrika Interesse an einer Beschwerde signalisiert hat und Indien, China sowie Brasilien rechtliche und gleichheitsbezogene Bedenken geäußert haben. Sie belegen jedoch nicht, dass China bereits ein konkretes CBAM-Verfahren bei der WTO eingeleitet hat.
Auch Handelsabkommen oder laufende Verhandlungen zwischen der EU und einzelnen Staaten schließen ein WTO-Verfahren nicht aus. Sie können zwar Konsultationen, technische Zusammenarbeit oder ausgehandelte Anpassungen ermöglichen. Je stärker die Zertifikatskosten steigen, desto wahrscheinlicher wird jedoch eine weitere handelspolitische Eskalation. Ein abgestimmtes WTO-Verfahren der gesamten BRICS-Gruppe ist durch die vorliegenden Belege bislang nicht bestätigt.
Die erweiterte BRICS-Gruppe vereint große Rohstoff-, Metall- und Industrieexporteure. Dadurch hat ihre Kritik an CBAM erhebliches politisches Gewicht. Gleichzeitig bleibt offen, wie geschlossen die Mitglieder bei konkreten rechtlichen oder handelspolitischen Schritten auftreten würden.
Der Kernkonflikt ist damit nicht nur die Höhe eines möglichen CO₂-Aufschlags. Es geht auch um die Frage, wer für die Kosten des globalen Klimaschutzes aufkommt: die europäischen Importmärkte, die Produzenten in Entwicklungsländern oder beide Seiten über ein international abgestimmtes Finanzierungsmodell.
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Die BRICS Umweltminister bezeichneten den EU Kohlenstoffgrenzausgleich CBAM als „einseitig, strafend, diskriminierend und protektionistisch“.
Die BRICS Umweltminister bezeichneten den EU Kohlenstoffgrenzausgleich CBAM als „einseitig, strafend, diskriminierend und protektionistisch“. Nach ihrer Auffassung dürfen klimapolitische Handelsmaßnahmen die Kosten der Dekarbonisierung nicht auf Exporteure aus Entwicklungsländern verlagern.
Der endgültige CBAM Regelbetrieb gilt seit dem 1. Januar 2026 und betrifft zunächst unter anderem Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.