Bundeskanzler Friedrich Merz ließ durch seinen Regierungssprecher mitteilen, er verurteile Ben-Gvirs Äußerungen „auf das Schärfste“. Sie seien unmenschlich, verstießen gegen internationales Recht und seien nicht akzeptabel. Damit schlug Berlin einen deutlich härteren Ton an als zuvor, als Deutschland zu den EU-Staaten gezählt wurde, die keinen Konsens über individuelle Sanktionen gegen Ben-Gvir zuließen.
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil ging politisch einen Schritt weiter. Er erklärte, die Bundesregierung könne solche Aussagen in keiner Weise hinnehmen, und forderte, mögliche Sanktionen auf EU-Ebene „sehr ernsthaft“ zu prüfen.
Auch Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verlangte ausdrücklich EU-Sanktionen gegen Ben-Gvir. Das ist innerhalb des konservativen Regierungsbündnisses ein wichtiges Signal. Hardts Forderung stellt allerdings noch keine formelle Sanktionsentscheidung des Bundeskabinetts dar.
Ben-Gvir war bereits zuvor international in die Kritik geraten. Er befürwortete den Ausbau israelischer Siedlungen im Gazastreifen und sprach sich für eine groß angelegte „Emigration“ der palästinensischen Bevölkerung aus. Diese Positionen wurden weithin als Unterstützung einer Vertreibungspolitik verstanden. Der jüngste Aufruf ging noch weiter, weil er offenbar Tötungen jenseits einer unmittelbaren militärischen Notwendigkeit befürwortete.
Im Juni 2025 verhängten das Vereinigte Königreich, Australien, Kanada, Neuseeland und Norwegen gemeinsam nationale Sanktionen beziehungsweise andere Restriktionen gegen Ben-Gvir und den israelischen Finanzminister Bezalel Smotrich. Die Regierungen begründeten den Schritt mit wiederholten Aufrufen zu Gewalt gegen Palästinenser im Westjordanland. Je nach nationalem System umfassten die Maßnahmen Einreiseverbote und finanzielle Sanktionen, darunter das Einfrieren von Vermögenswerten.
Diese nationalen Maßnahmen sind von einer EU-Sanktion zu unterscheiden: Sie gelten jeweils im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder und sind nicht automatisch für alle EU-Staaten verbindlich.
Eine Aufnahme Ben-Gvirs in eine EU-Sanktionsliste ist weiterhin unsicher. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas erklärte bereits im Juni, dass trotz der Unterstützung durch zahlreiche Mitgliedstaaten kein Konsens bestehe. Für entsprechende restriktive Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist Einstimmigkeit erforderlich – alle 27 Regierungen müssen zustimmen. Ein einziger Mitgliedstaat kann den Beschluss daher blockieren.
Die informelle Gymnich-Tagung der EU-Außenminister am 1. und 2. September in Irland dürfte eine Gelegenheit sein, die Frage erneut zu beraten. Das Treffen führt jedoch nicht automatisch zur Verhängung von Sanktionen. Entscheidend wird sein, ob Deutschland seine schärfere Rhetorik in eine formelle Unterstützung einer EU-Listung überführt und ob die bislang skeptischen Staaten ihre Haltung ändern. Diplomatische Berichte deuteten zuletzt darauf hin, dass eine Einigung noch vor den Gesprächen eher unwahrscheinlich war.
Bundeskanzler Friedrich Merz ließ durch seinen Regierungssprecher mitteilen, er verurteile Ben-Gvirs Äußerungen „auf das Schärfste“. Sie seien unmenschlich, verstießen gegen internationales Recht und seien nicht akzeptabel. Damit schlug Berlin einen deutlich härteren Ton an als zuvor, als Deutschland zu den EU-Staaten gezählt wurde, die keinen Konsens über individuelle Sanktionen gegen Ben-Gvir zuließen.
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil ging politisch einen Schritt weiter. Er erklärte, die Bundesregierung könne solche Aussagen in keiner Weise hinnehmen, und forderte, mögliche Sanktionen auf EU-Ebene „sehr ernsthaft“ zu prüfen.
Auch Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verlangte ausdrücklich EU-Sanktionen gegen Ben-Gvir. Das ist innerhalb des konservativen Regierungsbündnisses ein wichtiges Signal. Hardts Forderung stellt allerdings noch keine formelle Sanktionsentscheidung des Bundeskabinetts dar.
Ben-Gvir war bereits zuvor international in die Kritik geraten. Er befürwortete den Ausbau israelischer Siedlungen im Gazastreifen und sprach sich für eine groß angelegte „Emigration“ der palästinensischen Bevölkerung aus. Diese Positionen wurden weithin als Unterstützung einer Vertreibungspolitik verstanden. Der jüngste Aufruf ging noch weiter, weil er offenbar Tötungen jenseits einer unmittelbaren militärischen Notwendigkeit befürwortete.
Im Juni 2025 verhängten das Vereinigte Königreich, Australien, Kanada, Neuseeland und Norwegen gemeinsam nationale Sanktionen beziehungsweise andere Restriktionen gegen Ben-Gvir und den israelischen Finanzminister Bezalel Smotrich. Die Regierungen begründeten den Schritt mit wiederholten Aufrufen zu Gewalt gegen Palästinenser im Westjordanland. Je nach nationalem System umfassten die Maßnahmen Einreiseverbote und finanzielle Sanktionen, darunter das Einfrieren von Vermögenswerten.
Diese nationalen Maßnahmen sind von einer EU-Sanktion zu unterscheiden: Sie gelten jeweils im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder und sind nicht automatisch für alle EU-Staaten verbindlich.
Eine Aufnahme Ben-Gvirs in eine EU-Sanktionsliste ist weiterhin unsicher. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas erklärte bereits im Juni, dass trotz der Unterstützung durch zahlreiche Mitgliedstaaten kein Konsens bestehe. Für entsprechende restriktive Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist Einstimmigkeit erforderlich – alle 27 Regierungen müssen zustimmen. Ein einziger Mitgliedstaat kann den Beschluss daher blockieren.
Die informelle Gymnich-Tagung der EU-Außenminister am 1. und 2. September in Irland dürfte eine Gelegenheit sein, die Frage erneut zu beraten. Das Treffen führt jedoch nicht automatisch zur Verhängung von Sanktionen. Entscheidend wird sein, ob Deutschland seine schärfere Rhetorik in eine formelle Unterstützung einer EU-Listung überführt und ob die bislang skeptischen Staaten ihre Haltung ändern. Diplomatische Berichte deuteten zuletzt darauf hin, dass eine Einigung noch vor den Gesprächen eher unwahrscheinlich war.