Der entscheidende Vorbehalt: Eine endgültige Vereinbarung wurde damit noch nicht nachgewiesen. Trump erklärte, der Deal stehe unter dem Vorbehalt der Fertigstellung der Dokumente. Kanadas Premierminister Mark Carney sprach von „substanziellen Fortschritten“, betonte aber, dass wichtige Arbeiten noch ausstünden.
Trump schrieb, die Zölle würden ausgesetzt, weil die USA und Kanada „einen DEAL“ hätten. Betroffen wären zahlreiche kanadische Produkte gewesen – unter anderem Zement, Eishockeyschläger, Wein und Spirituosen, Möbel, bestimmte Kleidungsstücke, Milchprodukte sowie weitere Baumaterialien. Der Gesamtwert der betroffenen Importe wurde auf etwa 20 Milliarden US-Dollar geschätzt.
Rechtliche Grundlage der geplanten Abgaben war Section 338 des US-amerikanischen Tariff Act von 1930. Das Weiße Haus begründete die Maßnahme mit einer aus Sicht der Regierung diskriminierenden Behandlung US-amerikanischer Waren durch Kanada, insbesondere in den Bereichen Automobile, Alkohol und Milchprodukte.
Zu den konkreten Bedingungen der angestrebten Vereinbarung machte Trump kaum Angaben. Er sagte jedoch, die seit Langem aufgegebene Keystone-XL-Pipeline könne möglicherweise „aus dem Grab auferstehen“. Das deutet auf eine mögliche Rolle des Pipelineprojekts in dem entstehenden Paket hin. Offiziell veröffentlichte Bedingungen, die eine Wiederbelebung der Pipeline mit einer Lockerung der Zölle verknüpfen, lagen zunächst jedoch nicht vor.
Der Aufschub erfolgte nach mehr als einer Woche intensiver Verhandlungen. Carney sprach am Montag und kurz vor Ablauf der Frist erneut mit Trump. Kanadas Handelsminister Dominic LeBlanc und die Chefverhandlerin Janice Charette trafen wiederholt den US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer. Kurz vor dem erwarteten Inkrafttreten der Zölle sprachen LeBlanc und Charette außerdem mit Greer und Handelsminister Howard Lutnick.
Der enge Zeitplan spiegelte die Unsicherheit der Gespräche wider. Noch Mitte August hatten kanadische Regierungsvertreter erklärt, beide Seiten lägen bei Teilen eines möglichen Entwurfs weit auseinander. Gleichzeitig versuchten die Regierungen weiter, die offenen Punkte vor dem 19. August zu überbrücken.
Besonders schwierig waren die Regelungen für die Automobilindustrie. Die Verhandler diskutierten darüber, den bestehenden US-Zoll von 25 Prozent auf kanadische Fahrzeuge nach bestimmten Abzügen für enthaltene Komponenten auf 15 Prozent zu senken. Uneinigkeit bestand jedoch darüber, wie diese Abzüge berechnet werden sollten.
Washington wollte vor allem Inhalte berücksichtigen, die aus den USA stammen. Kanada drängte dagegen darauf, anrechenbare Komponenten aus ganz Nordamerika einzubeziehen.
Die mögliche 15-Prozent-Regel war deshalb lediglich ein Verhandlungsvorschlag und keine beschlossene Regelung. Eine endgültige Vereinbarung müsste neben der Berechnung für Fahrzeuge auch weitere Fragen zu Marktzugang und Zöllen klären.
Die angedrohten Zölle waren auch aus rechtlicher Sicht bemerkenswert. Section 338 des Tariff Act von 1930 ist eine selten genutzte Vorschrift. Nach Darstellung des Weißen Hauses erlaubt sie dem Präsidenten, zusätzliche Zölle als Reaktion auf eine diskriminierende Behandlung des US-Handels zu verhängen. Berichte bezeichneten die Maßnahme als den ersten bekannten Einsatz dieser Befugnis gegen ein ausländisches Land.
Außerdem sollten die Abgaben auf bestimmte kanadische Waren gelten, selbst wenn diese Produkte ansonsten von einer bevorzugten Behandlung im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada – kurz USMCA – hätten profitieren können.
Die US-Handelskammer warnte, höhere Zölle könnten beide Volkswirtschaften belasten, die Kosten für amerikanische Familien erhöhen und die eng verzahnten nordamerikanischen Lieferketten weiter stören. Ein Abbau von Handelsbarrieren bei Stahl, Aluminium, Holz und Autoteilen würde ihrer Einschätzung nach US-Verbrauchern, Unternehmen, Landwirten und Beschäftigten zugutekommen.
Die Handelskammer verwies zudem auf 13 Millionen Arbeitsplätze in den USA, die durch den Handel mit Kanada und Mexiko unterstützt werden. Diese Zahl beschreibt Arbeitsplätze, die mit den regionalen Handelsbeziehungen verbunden sind. Sie bedeutet nicht, dass im Fall eines Inkrafttretens der Zölle automatisch alle 13 Millionen Stellen wegfallen würden.
Die Frist bis Freitag ist vor allem ein Zeitfenster für die Ausarbeitung und Lösung offener Fragen – kein Beleg dafür, dass der Handelsstreit bereits beigelegt ist. Die Regierungen müssen den angekündigten Rahmen in endgültige Dokumente überführen und verbleibende Differenzen klären, insbesondere bei den Autozöllen.
Für Unternehmen und Verbraucher wurde der unmittelbare Zollschock damit zunächst verhindert. Die zugrunde liegende Verhandlung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Solange die endgültigen Bedingungen nicht veröffentlicht und von beiden Regierungen bestätigt wurden, bleibt die geplante Vereinbarung vorläufig.
Der entscheidende Vorbehalt: Eine endgültige Vereinbarung wurde damit noch nicht nachgewiesen. Trump erklärte, der Deal stehe unter dem Vorbehalt der Fertigstellung der Dokumente. Kanadas Premierminister Mark Carney sprach von „substanziellen Fortschritten“, betonte aber, dass wichtige Arbeiten noch ausstünden.
Trump schrieb, die Zölle würden ausgesetzt, weil die USA und Kanada „einen DEAL“ hätten. Betroffen wären zahlreiche kanadische Produkte gewesen – unter anderem Zement, Eishockeyschläger, Wein und Spirituosen, Möbel, bestimmte Kleidungsstücke, Milchprodukte sowie weitere Baumaterialien. Der Gesamtwert der betroffenen Importe wurde auf etwa 20 Milliarden US-Dollar geschätzt.
Rechtliche Grundlage der geplanten Abgaben war Section 338 des US-amerikanischen Tariff Act von 1930. Das Weiße Haus begründete die Maßnahme mit einer aus Sicht der Regierung diskriminierenden Behandlung US-amerikanischer Waren durch Kanada, insbesondere in den Bereichen Automobile, Alkohol und Milchprodukte.
Zu den konkreten Bedingungen der angestrebten Vereinbarung machte Trump kaum Angaben. Er sagte jedoch, die seit Langem aufgegebene Keystone-XL-Pipeline könne möglicherweise „aus dem Grab auferstehen“. Das deutet auf eine mögliche Rolle des Pipelineprojekts in dem entstehenden Paket hin. Offiziell veröffentlichte Bedingungen, die eine Wiederbelebung der Pipeline mit einer Lockerung der Zölle verknüpfen, lagen zunächst jedoch nicht vor.
Der Aufschub erfolgte nach mehr als einer Woche intensiver Verhandlungen. Carney sprach am Montag und kurz vor Ablauf der Frist erneut mit Trump. Kanadas Handelsminister Dominic LeBlanc und die Chefverhandlerin Janice Charette trafen wiederholt den US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer. Kurz vor dem erwarteten Inkrafttreten der Zölle sprachen LeBlanc und Charette außerdem mit Greer und Handelsminister Howard Lutnick.
Der enge Zeitplan spiegelte die Unsicherheit der Gespräche wider. Noch Mitte August hatten kanadische Regierungsvertreter erklärt, beide Seiten lägen bei Teilen eines möglichen Entwurfs weit auseinander. Gleichzeitig versuchten die Regierungen weiter, die offenen Punkte vor dem 19. August zu überbrücken.
Besonders schwierig waren die Regelungen für die Automobilindustrie. Die Verhandler diskutierten darüber, den bestehenden US-Zoll von 25 Prozent auf kanadische Fahrzeuge nach bestimmten Abzügen für enthaltene Komponenten auf 15 Prozent zu senken. Uneinigkeit bestand jedoch darüber, wie diese Abzüge berechnet werden sollten.
Washington wollte vor allem Inhalte berücksichtigen, die aus den USA stammen. Kanada drängte dagegen darauf, anrechenbare Komponenten aus ganz Nordamerika einzubeziehen.
Die mögliche 15-Prozent-Regel war deshalb lediglich ein Verhandlungsvorschlag und keine beschlossene Regelung. Eine endgültige Vereinbarung müsste neben der Berechnung für Fahrzeuge auch weitere Fragen zu Marktzugang und Zöllen klären.
Die angedrohten Zölle waren auch aus rechtlicher Sicht bemerkenswert. Section 338 des Tariff Act von 1930 ist eine selten genutzte Vorschrift. Nach Darstellung des Weißen Hauses erlaubt sie dem Präsidenten, zusätzliche Zölle als Reaktion auf eine diskriminierende Behandlung des US-Handels zu verhängen. Berichte bezeichneten die Maßnahme als den ersten bekannten Einsatz dieser Befugnis gegen ein ausländisches Land.
Außerdem sollten die Abgaben auf bestimmte kanadische Waren gelten, selbst wenn diese Produkte ansonsten von einer bevorzugten Behandlung im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada – kurz USMCA – hätten profitieren können.
Die US-Handelskammer warnte, höhere Zölle könnten beide Volkswirtschaften belasten, die Kosten für amerikanische Familien erhöhen und die eng verzahnten nordamerikanischen Lieferketten weiter stören. Ein Abbau von Handelsbarrieren bei Stahl, Aluminium, Holz und Autoteilen würde ihrer Einschätzung nach US-Verbrauchern, Unternehmen, Landwirten und Beschäftigten zugutekommen.
Die Handelskammer verwies zudem auf 13 Millionen Arbeitsplätze in den USA, die durch den Handel mit Kanada und Mexiko unterstützt werden. Diese Zahl beschreibt Arbeitsplätze, die mit den regionalen Handelsbeziehungen verbunden sind. Sie bedeutet nicht, dass im Fall eines Inkrafttretens der Zölle automatisch alle 13 Millionen Stellen wegfallen würden.
Die Frist bis Freitag ist vor allem ein Zeitfenster für die Ausarbeitung und Lösung offener Fragen – kein Beleg dafür, dass der Handelsstreit bereits beigelegt ist. Die Regierungen müssen den angekündigten Rahmen in endgültige Dokumente überführen und verbleibende Differenzen klären, insbesondere bei den Autozöllen.
Für Unternehmen und Verbraucher wurde der unmittelbare Zollschock damit zunächst verhindert. Die zugrunde liegende Verhandlung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Solange die endgültigen Bedingungen nicht veröffentlicht und von beiden Regierungen bestätigt wurden, bleibt die geplante Vereinbarung vorläufig.