Im Mittelpunkt steht die Entscheidung des US-Verteidigungsministeriums, DJI als „Chinese Military Company“ einzustufen. Die Behörde nahm das Unternehmen erstmals im Oktober 2022 in die entsprechende Liste auf.
Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass das Bezirksgericht einen Fehler gemacht hatte, als es die Annahme bestätigte, DJI trage zur chinesischen Verteidigungsindustriebasis bei, ohne die einschlägigen geheim eingestuften Beweise zu prüfen. Im öffentlich zugänglichen Verfahren war die Begründung der Regierung für diese Schlussfolgerung weitgehend oder vollständig geschwärzt. Der Richter hätte die vertraulichen Unterlagen jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit prüfen können.
Praktisch bedeutet das: Das Bezirksgericht durfte nicht einfach daraus schließen, dass die staatliche Einschätzung ausreichend belegt sei, nur weil die zugrunde liegenden Beweise im öffentlichen Teil der Akte nicht sichtbar waren. Nun muss es die relevanten geheimen Unterlagen in einer vertraulichen gerichtlichen Prüfung — „in camera“ und „ex parte“ — bewerten und diesen Teil der Einstufung neu beurteilen.
DJI argumentierte, das Verteidigungsministerium habe das Unternehmen zunächst eingestuft und später erneut gelistet, ohne ausreichende Mitteilung, Belege oder Erklärung. Nach Ansicht des Unternehmens verbindet die Bezeichnung „chinesisches Militärunternehmen“ einen Hersteller von Verbraucher- und Gewerbedrohnen zu Unrecht mit dem chinesischen Militär. Dadurch seien der Ruf und die geschäftlichen Interessen von DJI geschädigt worden.
DJI machte im Verfahren außerdem geltend, die Einstufung beeinträchtige den Zugang zu Aufträgen der US-Regierung und zu bestimmten Fördermitteln im Energiesektor. Das Unternehmen hielt die Begründung der Behörde für nicht ausreichend belegt und erklärte, es habe keine sinnvolle Möglichkeit erhalten, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Das Berufungsgericht folgte diesen Argumenten jedoch nicht vollständig. Es bestätigte unter anderem die Zurückweisung von DJIs Einwand, das Verfahren habe gegen grundlegende Verfahrensrechte verstoßen. Andere Teile der Entscheidung des Bezirksgerichts blieben ebenfalls bestehen.
Das unmittelbare Ergebnis ist vor allem verfahrensrechtlicher Natur:
Für Drohnenanwender und Unternehmen ist diese Unterscheidung entscheidend: Das Berufungsgericht erklärte die Einstufung nicht insgesamt für unwirksam. Es beanstandete vielmehr, wie das Untergericht eine konkrete Beweisfrage geprüft hatte.
DJI erklärt, das Unternehmen habe nie militärische Ausrüstung hergestellt oder seine Drohnen für Kampfeinsätze vermarktet. Nach eigenen Angaben war DJI zudem der erste Drohnenhersteller, der den Einsatz seiner Produkte im Kampf öffentlich verurteilt und davon abgeraten habe. Das Unternehmen verweist auf Richtlinien, die eine militärische Nutzung untersagen, sowie auf Maßnahmen zur Durchsetzung und Verschärfung dieser Vorgaben.
Diese Aussagen sind Teil von DJIs Argumentation, die Produkte und das Geschäftsmodell seien zivil ausgerichtet. Die juristische Frage vor den US-Gerichten lautet davon getrennt, ob das Verteidigungsministerium die Einstufung nach dem geltenden gesetzlichen Rahmen ausreichend und rechtmäßig begründet hat.
DJI wird häufig als weltgrößter Drohnenhersteller beschrieben. Das Unternehmen verkauft Systeme für Verbraucher und gewerbliche Kunden an Unternehmen, Behörden, Hobbyanwender und weitere Nutzer. Die Einsatzbereiche reichen von Luftbildaufnahmen und Inspektionen bis zu öffentlicher Sicherheit und Landwirtschaft.
Deshalb reicht die Bedeutung des Falls über DJI selbst hinaus. Eine Einstufung durch das Pentagon kann den Zugang zu staatlichen Aufträgen beschränken und den Ruf eines Unternehmens beeinträchtigen. Organisationen, die DJI-Systeme einsetzen, müssen zudem beobachten, wie sich das Verfahren und mögliche weitere Maßnahmen entwickeln.
Besonders relevant ist der Agrarsektor. Einer Branchenanalyse zufolge ist Nordamerika der größte regionale Markt für Landwirtschaftsdrohnen. Die vorliegenden Quellen liefern jedoch keinen verlässlichen aktuellen Prozentwert für DJIs Anteil am US-Markt für gewerbliche oder landwirtschaftliche Drohnen. Aussagen zu einer exakt bezifferten Marktführerschaft sollten daher mit Vorsicht betrachtet werden.
DJI wertet die Entscheidung des Berufungsgerichts als wichtige Gelegenheit, die nach eigener Darstellung ungerechtfertigte Einstufung zu kippen. Das Gericht stellte tatsächlich einen Fehler bei der Bewertung des nicht geheimen Aktenmaterials fest. Es entlastete DJI jedoch nicht vollständig, strich das Unternehmen nicht von der Pentagon-Liste und akzeptierte nicht sämtliche Argumente des Drohnenherstellers.
Als Nächstes muss das Bezirksgericht die geheimen Beweise prüfen und neu bewerten, ob das Verteidigungsministerium seine Feststellung ausreichend gestützt hat, DJI trage zur chinesischen Verteidigungsindustriebasis bei. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, bleibt die Einstufung bestehen.
Im Mittelpunkt steht die Entscheidung des US-Verteidigungsministeriums, DJI als „Chinese Military Company“ einzustufen. Die Behörde nahm das Unternehmen erstmals im Oktober 2022 in die entsprechende Liste auf.
Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass das Bezirksgericht einen Fehler gemacht hatte, als es die Annahme bestätigte, DJI trage zur chinesischen Verteidigungsindustriebasis bei, ohne die einschlägigen geheim eingestuften Beweise zu prüfen. Im öffentlich zugänglichen Verfahren war die Begründung der Regierung für diese Schlussfolgerung weitgehend oder vollständig geschwärzt. Der Richter hätte die vertraulichen Unterlagen jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit prüfen können.
Praktisch bedeutet das: Das Bezirksgericht durfte nicht einfach daraus schließen, dass die staatliche Einschätzung ausreichend belegt sei, nur weil die zugrunde liegenden Beweise im öffentlichen Teil der Akte nicht sichtbar waren. Nun muss es die relevanten geheimen Unterlagen in einer vertraulichen gerichtlichen Prüfung — „in camera“ und „ex parte“ — bewerten und diesen Teil der Einstufung neu beurteilen.
DJI argumentierte, das Verteidigungsministerium habe das Unternehmen zunächst eingestuft und später erneut gelistet, ohne ausreichende Mitteilung, Belege oder Erklärung. Nach Ansicht des Unternehmens verbindet die Bezeichnung „chinesisches Militärunternehmen“ einen Hersteller von Verbraucher- und Gewerbedrohnen zu Unrecht mit dem chinesischen Militär. Dadurch seien der Ruf und die geschäftlichen Interessen von DJI geschädigt worden.
DJI machte im Verfahren außerdem geltend, die Einstufung beeinträchtige den Zugang zu Aufträgen der US-Regierung und zu bestimmten Fördermitteln im Energiesektor. Das Unternehmen hielt die Begründung der Behörde für nicht ausreichend belegt und erklärte, es habe keine sinnvolle Möglichkeit erhalten, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Das Berufungsgericht folgte diesen Argumenten jedoch nicht vollständig. Es bestätigte unter anderem die Zurückweisung von DJIs Einwand, das Verfahren habe gegen grundlegende Verfahrensrechte verstoßen. Andere Teile der Entscheidung des Bezirksgerichts blieben ebenfalls bestehen.
Das unmittelbare Ergebnis ist vor allem verfahrensrechtlicher Natur:
Für Drohnenanwender und Unternehmen ist diese Unterscheidung entscheidend: Das Berufungsgericht erklärte die Einstufung nicht insgesamt für unwirksam. Es beanstandete vielmehr, wie das Untergericht eine konkrete Beweisfrage geprüft hatte.
DJI erklärt, das Unternehmen habe nie militärische Ausrüstung hergestellt oder seine Drohnen für Kampfeinsätze vermarktet. Nach eigenen Angaben war DJI zudem der erste Drohnenhersteller, der den Einsatz seiner Produkte im Kampf öffentlich verurteilt und davon abgeraten habe. Das Unternehmen verweist auf Richtlinien, die eine militärische Nutzung untersagen, sowie auf Maßnahmen zur Durchsetzung und Verschärfung dieser Vorgaben.
Diese Aussagen sind Teil von DJIs Argumentation, die Produkte und das Geschäftsmodell seien zivil ausgerichtet. Die juristische Frage vor den US-Gerichten lautet davon getrennt, ob das Verteidigungsministerium die Einstufung nach dem geltenden gesetzlichen Rahmen ausreichend und rechtmäßig begründet hat.
DJI wird häufig als weltgrößter Drohnenhersteller beschrieben. Das Unternehmen verkauft Systeme für Verbraucher und gewerbliche Kunden an Unternehmen, Behörden, Hobbyanwender und weitere Nutzer. Die Einsatzbereiche reichen von Luftbildaufnahmen und Inspektionen bis zu öffentlicher Sicherheit und Landwirtschaft.
Deshalb reicht die Bedeutung des Falls über DJI selbst hinaus. Eine Einstufung durch das Pentagon kann den Zugang zu staatlichen Aufträgen beschränken und den Ruf eines Unternehmens beeinträchtigen. Organisationen, die DJI-Systeme einsetzen, müssen zudem beobachten, wie sich das Verfahren und mögliche weitere Maßnahmen entwickeln.
Besonders relevant ist der Agrarsektor. Einer Branchenanalyse zufolge ist Nordamerika der größte regionale Markt für Landwirtschaftsdrohnen. Die vorliegenden Quellen liefern jedoch keinen verlässlichen aktuellen Prozentwert für DJIs Anteil am US-Markt für gewerbliche oder landwirtschaftliche Drohnen. Aussagen zu einer exakt bezifferten Marktführerschaft sollten daher mit Vorsicht betrachtet werden.
DJI wertet die Entscheidung des Berufungsgerichts als wichtige Gelegenheit, die nach eigener Darstellung ungerechtfertigte Einstufung zu kippen. Das Gericht stellte tatsächlich einen Fehler bei der Bewertung des nicht geheimen Aktenmaterials fest. Es entlastete DJI jedoch nicht vollständig, strich das Unternehmen nicht von der Pentagon-Liste und akzeptierte nicht sämtliche Argumente des Drohnenherstellers.
Als Nächstes muss das Bezirksgericht die geheimen Beweise prüfen und neu bewerten, ob das Verteidigungsministerium seine Feststellung ausreichend gestützt hat, DJI trage zur chinesischen Verteidigungsindustriebasis bei. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, bleibt die Einstufung bestehen.