Der Streit begann mit dem Kauf des russischen S-400-Systems im Jahr 2019. Washington argumentierte, der Betrieb eines russischen Luftabwehrsystems neben dem F-35 könne Sicherheits- und Interoperabilitätsrisiken schaffen. Besonders problematisch sei der mögliche Zugriff auf sensible Informationen über das US-Kampfflugzeug. Daraufhin wurde die Türkei aus dem F-35-Programm ausgeschlossen; zusätzlich verhängten die USA Sanktionen nach dem Gesetz „Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act“ – kurz CAATSA.
Die Türkei war zuvor als Partner am F-35-Programm beteiligt und hatte den Kauf von mindestens 100 Flugzeugen geplant. Nach Angaben aus der Berichterstattung investierte Ankara rund 1,4 Milliarden US-Dollar in das Programm, bevor die Beteiligung beendet wurde.
Abschnitt 1245 des US-Verteidigungshaushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2020 verbietet die Übertragung von F-35 an die Türkei. Eine Ausnahme kann die US-Regierung erst ermöglichen, wenn sie bescheinigt, dass die Türkei
Selbst dann gilt eine Frist von 90 Tagen, bevor eine Ausnahme wirksam werden kann.
Eine Ankündigung des Präsidenten reicht deshalb nicht aus, um einen Verkauf abzuschließen. In einem Schreiben an den Kongress erklärte das US-Außenministerium im Juli, die Türkei erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt von F-35 noch nicht.
Auch der Kongress bleibt ein entscheidender Faktor. Abgeordnete und Senatoren haben deutliche Bedenken gegen einen Verkauf geäußert. Die gesetzliche Lage bedeutet zudem, dass die Regierung eine Aufhebung der Sanktionen nicht einfach mit einer Rückkehr der Türkei zum F-35-Programm gleichsetzen kann.
Die entscheidende Frage lautet nicht nur, ob die S-400 derzeit aktiviert oder eingelagert sind. Maßgeblich ist, ob die Türkei sie weiterhin besitzt. Das US-Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf den Besitz des Systems und zugehöriger Ausrüstung. Außerdem verlangt es Zusicherungen, dass Ankara die S-400 nicht erneut beschafft.
In öffentlichen Berichten wurde über eine mögliche Verbringung oder anderweitige Abgabe der Systeme gesprochen. Die vorliegenden Quellen belegen jedoch keine endgültige, öffentlich bestätigte Vereinbarung, die den gesetzlichen Anforderungen eindeutig entspricht. Ein Bericht von August beschrieb den geplanten F-35-Kauf als festgefahren, solange die S-400-Frage ungelöst bleibt.
Solange der Status der S-400 nicht nachprüfbar geklärt ist und die erforderlichen Zertifizierungen der US-Regierung ausstehen, bleibt Trumps Versprechen daher vor allem ein Ausgangspunkt für Verhandlungen – keine unmittelbar umsetzbare F-35-Lieferung.
Die F-35-Frage steht im Zusammenhang mit Erdoğans Versuch, die Türkei zugleich als NATO-Verbündeten, eigenständige Sicherheitsmacht und wichtigen regionalen Akteur zu positionieren. Im August unterzeichneten die Türkei, Saudi-Arabien und Pakistan in Mekka das „Mecca Joint Defense Agreement“. Danach soll ein bewaffneter Angriff auf einen Unterzeichner als Angriff auf alle drei Staaten gelten.
Türkische Vertreter bezeichneten das Abkommen als defensiv und betonten, es richte sich nicht gegen den Iran oder ein anderes bestimmtes Land. Erdoğan erklärte, der Rahmen stehe weiteren regionalen Staaten offen und seine langfristige Vision beschränke sich nicht auf die drei Gründungsmitglieder. Ägypten wurde in Berichten als mögliches Ziel diplomatischer Bemühungen genannt, ist nach den vorliegenden Quellen aber kein bestätigtes Mitglied.
Die verfügbare Berichterstattung stützt Erdoğans breitere Forderung nach mehr regionaler Sicherheitskooperation und größerer Eigenverantwortung der Staaten im Nahen Osten. Sie belegt jedoch keine konkreten neuen Zusagen zu einem Besuch in Syrien, zu bestimmten Unterstützungsleistungen für Syrien oder zu einem festgelegten Paket für den Wiederaufbau des Gazastreifens. Diese Punkte sollten daher getrennt von den belegten Entwicklungen rund um das F-35-Programm und das Abkommen von Mekka betrachtet werden.
Erdoğan sagt, Trump habe der Türkei einen Weg zurück zum F-35-Programm versprochen. Trump stellte beim NATO-Gipfel eine Aufhebung der Sanktionen in Aussicht und signalisierte, dass ein Verkauf geprüft werden könne. Die wichtigste Hürde ist jedoch nicht beseitigt: Nach US-Recht darf die Türkei die Flugzeuge erst erhalten, wenn sie die S-400 nicht mehr besitzt. Das Außenministerium erklärte zudem, dass die gesetzlichen Voraussetzungen bislang nicht erfüllt seien.
Damit klaffen politische Botschaften und rechtliche Realität weiterhin auseinander. Für eine Rückkehr der Türkei wären eine überprüfbare Lösung der S-400-Frage, formelle Zertifizierungen der US-Regierung und ein Verkauf nötig, der dem Widerstand im Kongress standhält. Ein Versprechen bei einem NATO-Gipfel allein reicht dafür nicht.