Die russischen Behörden nutzten das Material im Verfahren gegen Belenki, einen russischen IT-Spezialisten. Er wurde im September 2025 festgenommen und im darauffolgenden Monat angeklagt. Zum Zeitpunkt der Reuters-Berichterstattung wartete er auf seinen Prozess.
Binance hatte im September 2023 den vollständigen Rückzug aus Russland angekündigt. Bei der von Reuters beschriebenen Weitergabe ging es jedoch um historische Kontodaten im Rahmen einer Anfrage von Ermittlern – nicht um einen Beleg dafür, dass Binance den regulären Privatkundengeschäftsbetrieb in Russland wieder aufgenommen hatte.
Binance erklärte, das Unternehmen kooperiere weltweit mit rechtmäßigen Informationsanfragen von Strafverfolgungsbehörden. Dabei würden geltende gesetzliche, datenschutzrechtliche und regulatorische Anforderungen berücksichtigt. Binance betonte zudem, weder Gesetze zu erlassen noch über strafrechtliche Vorwürfe zu entscheiden oder zu kontrollieren, wie Regierungen die erhaltenen Informationen in Verfahren verwenden.
Laut Reuters lief die Anfrage über den Prozess von Binance für Informationsersuchen von Strafverfolgungsbehörden. Der verfügbare Bericht klärt allerdings nicht, über welchen technischen Übermittlungsweg die Daten genau versandt wurden und ob die russischen Ermittler einen Gerichtsbeschluss vorlegten.
Besonders relevant ist Belenkis bulgarische Aufenthaltserlaubnis. Rechtsexperten erklärten gegenüber Reuters, dass die Datenschutz-Grundverordnung der EU – kurz DSGVO oder GDPR – anwendbar sein könnte, falls Binance ihn als in der EU ansässigen Nutzer behandelte. Eine Übermittlung seiner personenbezogenen Daten nach Russland hätte dann eine gültige Rechtsgrundlage und zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern können.
Die vorliegenden Informationen zeigen jedoch nicht, wie Binance Belenkis Wohnsitz oder Aufenthaltsstatus intern einstufte und auf welche konkrete Rechtsgrundlage sich das Unternehmen bei der Weitergabe stützte. Ob der Transfer tatsächlich mit den Anforderungen der DSGVO vereinbar war, ist daher ungeklärt.
Experten stellten außerdem die Frage, ob vor der Herausgabe hochsensibler persönlicher und finanzieller Daten ein Gerichtsbeschluss notwendig oder zumindest angemessen gewesen wäre. Diese Bedenken wiegen besonders schwer, weil Russland Gesetze gegen Terrorismus und Extremismus auch in Fällen mit politischem oder Ukraine-Bezug einsetzt. Reuters konnte nicht feststellen, ob in diesem Fall ein Gerichtsbeschluss vorlag.
Der Fall erinnert an eine frühere Reuters-Recherche: 2021 soll ein Binance-Vertreter die russische Finanzaufklärung getroffen haben, nachdem russische Behörden Unterstützung bei der Identifizierung von Bitcoin-Spendern an den Unterstützerkreis des Kremlkritikers Alexej Nawalny gesucht hatten.
Zugleich steht der Vorgang im Zusammenhang mit einer breiteren Reihe russischer Strafverfahren, in denen Krypto-Spenden später als Unterstützung für extremistische oder terroristische Organisationen bewertet wurden. Der entscheidende Unterschied bleibt jedoch bestehen: Der Fall Belenki liefert Belege für eine konkrete Datenweitergabe, beweist aber nicht, dass Binance den russischen Behörden systematisch Informationen über alle Spender mit Ukraine-Bezug zur Verfügung stellte.
Der Fall zeigt, dass historische Kontodaten auch nach dem Rückzug einer Kryptobörse aus einem Markt für Ermittler relevant bleiben können. Gleichzeitig wird der Konflikt zwischen zwei Interessen sichtbar: Einerseits wollen globale Finanz- und Kryptounternehmen rechtmäßige Ermittlungsanfragen beantworten, andererseits können für Nutzer mit Verbindungen zur EU weitreichende Datenschutzvorgaben gelten.
Ungeklärt ist weiterhin, ob die russische Anfrage die maßgeblichen rechtlichen Anforderungen erfüllte, ob Binance über einen Gerichtsbeschluss oder eine andere gültige Grundlage verfügte und nach welchen Kriterien das Unternehmen die anwendbaren Datenschutzregeln bestimmte. Reuters’ Recherche belegt die Weitergabe und die spätere Verwendung der Daten im russischen Verfahren – beantwortet aber nicht abschließend, ob die Übermittlung rechtmäßig war.