Trump sagte außerdem, die Vereinigten Staaten hätten einen direkten geheimen Kommunikationskanal zur iranischen Revolutionsgarde eingerichtet. Die Islamischen Revolutionsgarden – kurz IRGC – sind eine mächtige iranische Sicherheits- und Militärorganisation.
Die vorliegenden Berichte klären allerdings nicht, wer an diesem Kanal beteiligt ist, in welchem Format die Kontakte stattfinden oder welche Verhandlungsbefugnisse die Gesprächspartner besitzen. Die genaue Reichweite des Backchannels bleibt daher unklar.
Gleichzeitig erklärte Trump, er arbeite ohne festen Zeitplan und habe es nicht eilig, eine Vereinbarung mit Iran zu erreichen. Seine Aufforderung an Teheran, „die weiße Flagge der Kapitulation zu hissen“, beschreibt die Verhandlungen als stark konfrontativ und deutet nicht auf einen unmittelbar bevorstehenden Kompromiss hin.
Trump bezeichnet die Verhinderung einer iranischen Atomwaffe als zentrales Ziel der US-Politik. Unabhängig davon sagte er, die USA könnten nach einem Sieg über Iran die Straße von Hormus „ziemlich bald“ zu US-amerikanischem Territorium erklären. Iran wies diesen Anspruch zurück und bezeichnete ihn als rechtlich und politisch unhaltbar.
Damit verbindet Trump zwei unterschiedliche Zielsetzungen. Die erste ist ein sicherheitspolitisches Ziel: Iran soll keine Atomwaffe erwerben. Die zweite wäre ein umfassender Anspruch auf eine strategische internationale Wasserstraße, durch die vor der Krise ungefähr ein Fünftel der weltweiten Öl- und Gastransporte verlief.
Die verfügbaren Berichte zeigen nicht, dass die geplante Vereinbarung zwischen Iran und Oman die Souveränität über die Meerenge an eines der beiden Länder übertragen würde. Beschrieben wird vielmehr ein ausgehandelter Schifffahrtskorridor sowie eine Regelung für die Verkehrslenkung.
Iran und Oman erklärten, sie hätten sich auf die geografischen Koordinaten einer geplanten kommerziellen Route geeinigt. Eine gemeinsame Erklärung sollte demnach noch fertiggestellt werden. Spätere Berichte bezeichneten die Route als vorübergehend; sie könnte durch iranische Hoheitsgewässer führen und Teheran die Kontrolle über einlaufende Schiffe geben.
Nach iranischen, staatsnahen Berichten soll die Regelung außerdem US-amerikanischen und israelischen Schiffen die Nutzung der Route untersagen. Für Verstöße könnten demnach Sanktionen oder Geldstrafen vorgesehen sein. Diese Angaben wurden jedoch nicht als mit Washington abgestimmte Position dargestellt.
Für Teheran reicht eine Einigung mit Oman allein allerdings nicht aus, um die Straße von Hormus vollständig wieder zu öffnen. Iran forderte von den USA unter anderem:
Iran bestritt zudem, direkt mit Washington zu verhandeln, solange diese Bedingungen nicht erfüllt seien. Nachrichten würden vielmehr über Vermittler übermittelt.
Omans Bedeutung ergibt sich nicht nur aus seiner Lage. Das Land grenzt an die Südseite der Straße von Hormus und gilt seit Jahren als wichtiger diplomatischer Vermittler zwischen Washington und Teheran. Dadurch kann Oman sowohl bei einer möglichen Schifffahrtsregelung als auch bei der Übermittlung von Nachrichten zwischen den beiden Regierungen eine zentrale Rolle spielen.
Gerade deshalb ist Trumps Drohung besonders folgenreich. Ein militärisches Vorgehen gegen Oman würde den Vermittler unter Druck setzen, der am ehesten Kontakt zu beiden Seiten halten kann. Zugleich träfe die Drohung ein Land, das an der geplanten Vereinbarung über die Schifffahrtsroute beteiligt ist.
Das könnte eine verhandelte Öffnung der Meerenge erschweren, obwohl Washington, Teheran und Maskat – die Hauptstadt Omans – parallel an teilweise überschneidenden, aber widersprüchlichen Lösungen arbeiten.
Die Straße von Hormus ist eine der wichtigsten Energie-Schlagadern der Welt. Vor der Krise wurden durch die Meerenge ungefähr 20 Prozent der weltweiten Öl- und Flüssiggastransporte abgewickelt.
Ob der Schiffsverkehr wieder aufgenommen wird, hängt deshalb nicht allein von der technischen Route ab, die Iran und Oman ausgehandelt haben. Offen sind auch die grundlegenden Streitfragen zwischen den USA und Iran: Sanktionen, die US-Militärpräsenz, die Seeblockade, mögliche Entschädigungen und die Frage, wer den Zugang zu der Wasserstraße kontrolliert.