Mobilfunkanbieter dürfen grundsätzlich nur Frequenzspektrum nutzen, das ihnen zugewiesen wurde – es sei denn, die Aufsicht hat zuvor eine Genehmigung erteilt. Nach Angaben der IMDA könnte die Nutzung nicht zugewiesener Frequenzbereiche eine unautorisierte Spektrumnutzung darstellen und gegen Singapurs Telecommunications Act 1999 sowie die Bedingungen von Simbas Lizenz für den netzbasierten Betrieb verstoßen.
Wichtig ist: Der Vorwurf ist noch keine abschließende Feststellung eines Fehlverhaltens. Die IMDA setzte die Fusionsprüfung aus, weil die Ergebnisse ihrer Untersuchung die Bewertung des Zusammenschlusses wesentlich beeinflussen könnten. Sollte sich ein Verstoß bestätigen, hat die Behörde Vollzugs- und Sanktionsmaßnahmen angekündigt. Die vorliegenden Informationen belegen jedoch weder eine endgültige Entscheidung noch eine bereits verhängte Geldstrafe.
Ein veröffentlichter Bericht nennt als mögliche finanzielle Folge eine Strafe von 1 Million Singapur-Dollar oder 10 Prozent des Jahresumsatzes des Lizenzinhabers. Diese Angabe ist als mögliche gesetzliche Haftung zu verstehen – nicht als bereits gegen Simba verhängte Strafe. Wie hoch eine Sanktion tatsächlich ausfallen könnte, hängt vom Ergebnis der Untersuchung ab.
Die Aussetzung der behördlichen Prüfung erfolgte nur wenige Tage vor dem sogenannten Long-Stop-Date, also der vertraglich festgelegten letzten Frist für den Vollzug. Da eine Genehmigung bis zum 21. Mai kaum noch erreichbar schien, entschied sich Keppel, die Frist verstreichen zu lassen, statt den Vertrag erneut zu verlängern.
Tuas bestätigte anschließend, dass die für den Abschluss erforderlichen Bedingungen bis zu diesem Datum weder erfüllt noch aufgehoben worden waren. Das Unternehmen kündigte deshalb die Kaufvereinbarung.
Der Abbruch schlug auch auf die Börse durch. Nach der Nachricht über die ausgesetzte Prüfung fiel die Tuas-Aktie laut Reuters um rund 60 Prozent. Nach der späteren Kündigung wurde Tuas im frühen Handel außerdem mit einem Minus von knapp 10 Prozent gemeldet. Keppels Aktie stieg in der Woche bis zum 22. Mai um 5,11 Prozent und schloss bei 10,91 Singapur-Dollar.
Die Angaben beziehen sich auf unterschiedliche Zeiträume und sind daher nicht direkt miteinander vergleichbar.
Die folgenden Punkte waren Zusagen und Prognosen von Simba und M1 – keine eingetretenen Ergebnisse, weil die Transaktion nicht abgeschlossen wurde.
Die Unternehmen argumentierten, ein Zusammenschluss könne Simbas Kostenvorteile mit M1s Netz- und Betriebskompetenz verbinden. Dadurch sollten Investitionen in das Netz, Innovationen und der Wettbewerb gestärkt werden. In Aussicht gestellt wurden eine bessere Versorgung in Gebäuden und im Freien, mehr Kapazität und Ausfallsicherheit, höhere Download-Geschwindigkeiten sowie eine stärkere 4G- und 5G-Konnektivität durch gemeinsame Standorte, Frequenzen und dynamisches Spectrum Sharing.
Simba und M1 planten außerdem, ihre Marken langfristig getrennt weiterzuführen. Im Hintergrund sollten jedoch Netz-, IT- und Kundendienstsysteme stärker zusammengelegt und vereinfacht werden.
Der Vorschlag sah vor, die Preise für Simba- und M1-Kunden mit aktiven Diensten oder Verträgen zum Zeitpunkt des Abschlusses zwei Jahre lang nicht zu erhöhen. Zudem sollten Kunden während der Vertragslaufzeit keine nachteiligen Änderungen hinnehmen müssen.
Auch die beliebten Mobilfunktarife für 10 und 12 Singapur-Dollar sollten für Neukunden mindestens zwei Jahre nach dem Abschluss weiter angeboten werden.
Da die Fusion gescheitert ist, werden diese Zusagen nicht zu verbindlichen Fusionsauflagen für die Zukunft. Bestehende Kunden sollten sich deshalb an ihren aktuellen Vertrag und an spätere Mitteilungen ihres Anbieters halten.
Simba und M1 vertraten die Position, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb nicht wesentlich einschränken würde. Beide Unternehmen hätten keine bedeutende Marktmacht, und Kunden könnten vergleichsweise einfach den Anbieter wechseln.
Gleichzeitig warf die geplante Fusion Fragen für sogenannte MVNOs auf. Mobile Virtual Network Operators (MVNOs) bieten Mobilfunk unter eigener Marke an, nutzen dafür aber das Netz eines anderen Betreibers. Ein kombiniertes Unternehmen hätte im Großhandelsmarkt eine größere Stellung gehabt. Die vorliegenden Informationen belegen jedoch keine konkrete endgültige Schutzmaßnahme oder Zugangsverpflichtung für MVNOs. Daher lässt sich nicht seriös sagen, ob sich deren Konditionen verbessert, verschlechtert oder nicht verändert hätten.
Weil Keppel die Mehrheitsbeteiligung behält, hat M1 ein alternatives 90-Tage-Programm gestartet. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit stärken und das sogenannte Run-rate-EBITDA – also die auf das laufende Geschäft hochgerechnete operative Ergebnisgröße – durch niedrigere Kosten verbessern, ohne das Kundenerlebnis zu beeinträchtigen.
Der Plan umfasst:
Der Plan ist ein Kosten- und Betriebsprogramm, aber kein Ersatz für sämtliche Vorteile, die die Fusion versprochen hatte. Ob die Netzqualität darunter leidet oder sich verbessert, hängt davon ab, wie M1 Einsparungen mit Wartung, Kapazität und künftigen Investitionen ausbalanciert.
Weniger Investitionsausgaben bedeuten nicht automatisch ein schlechteres Netz – insbesondere dann nicht, wenn der zentrale 5G-Ausbau tatsächlich abgeschlossen ist. Die verfügbaren Informationen reichen allerdings nicht aus, um eine bessere oder unveränderte Abdeckung, Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit an jedem Ort zu garantieren. Entscheidend wird die Umsetzung sein.
Keppel stellte das Programm als Maßnahme dar, mit der die Kundenerfahrung erhalten bleiben soll. Vereinfachte Produkte und mehr Automatisierung könnten den Service effizienter machen. Gleichzeitig bergen Stellenabbau und stärkere Automatisierung Risiken, falls Kunden dadurch schwerer kompetente menschliche Ansprechpartner erreichen.
Die geplante Fusion hätte außerdem Sicherheitsfunktionen wie Spam- und Phishing-Filter, SMS-Firewalls und Verfahren zur Blockierung unerwünschter Anrufe stärker vereinheitlichen sollen. Die vorliegenden Informationen zu „Plan B“ enthalten keine gleichwertige, detaillierte Sicherheitszusage. Diese fusionsspezifischen Vorteile sollten daher nicht als automatisch gesichert gelten.
Allein das Scheitern des Deals ist kein Grund, sofort den Anbieter zu wechseln. Kunden sollten ihre persönliche Situation prüfen: Wie gut ist die Abdeckung in der Wohnung, am Arbeitsplatz und auf den üblichen Reiserouten? Wie hoch ist der Preis bei der nächsten Verlängerung? Werden Roaming, ein bestimmtes Smartphone oder besondere Serviceleistungen benötigt? Und fallen bei einer vorzeitigen Kündigung Gebühren an?
Die versprochenen Preis- und Netzvorteile der Fusion sind nach dem Ende der Transaktion nicht mehr garantiert. Für die praktische Entscheidung zählt deshalb zunächst die tatsächlich erlebte Leistung am eigenen Wohnort und im Alltag. Ein guter Zeitpunkt für den Vergleich ist die nächste Vertragsverlängerung.