Das Long-Stop-Datum war zuvor bereits bis zum 21. Mai 2026 verlängert worden, während die IMDA die geplante Zusammenlegung prüfte. Nach dem Prüfungsstopp gab es keinen klaren Weg mehr, den Deal fristgerecht abzuschließen.
Die ursprüngliche Vereinbarung betraf M1s Telekomgeschäft. Keppel wollte dagegen M1s ICT-Geschäft behalten. Der im August 2025 angekündigte Verkauf sah einen Unternehmenswert von 1,43 Milliarden S$ vor; Keppel erwartete für seinen effektiven Anteil Einnahmen von knapp 1 Milliarde S$ in bar.
Die IMDA prüfte den Zusammenschluss nach Singapurs Wettbewerbsregeln für Telekommunikations- und Medienunternehmen. Während dieses Verfahrens erhielt sie Kenntnis davon, dass Simba möglicherweise Funkfrequenzbänder genutzt hatte, die dem Unternehmen nicht für Mobilfunkdienste zugewiesen waren.
Sollte sich bestätigen, dass Simba ohne vorherige Genehmigung Spektrum außerhalb der zugewiesenen Frequenzbereiche eingesetzt hat, wäre dies nach den vorliegenden Berichten ein Verstoß gegen den Telecommunications Act 1999 und gegen die Bedingungen der sogenannten Facilities-Based-Operations-Lizenz von Simba.
Die Frage geht über den M1-Verkauf hinaus. Das singapurische Ministerium für digitale Entwicklung und Information erklärte, Mobilfunkanbieter dürften nur ihnen zugewiesene Frequenzen verwenden. Eine nicht genehmigte Nutzung könne Störungen bei anderen Diensten verursachen und einem Anbieter einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Deshalb setzte die IMDA ihre Prüfung des Zusammenschlusses bis auf Weiteres aus. Nach Angaben der Behörde könnten die Ergebnisse der Untersuchung für ihre Entscheidung über die geplante Transaktion wesentlich sein. Wichtig: Der Prüfungsstopp war noch keine Feststellung, dass Simba tatsächlich gegen Regeln verstoßen hat. Die Untersuchung lief zu diesem Zeitpunkt weiter.
Sollte ein Verstoß gegen die Vorgaben zur Frequenznutzung nachgewiesen werden, hat die IMDA angekündigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nach dem vorliegenden rechtlichen Material kann eine Geldstrafe von bis zu 1 Million S$ verhängt werden. Außerdem kann die Behörde das betreffende Frequenzrecht ganz oder teilweise aussetzen oder entziehen.
Dabei handelt es sich um mögliche Folgen, nicht um bereits verhängte Strafen. Die verfügbaren Informationen enthalten weder das endgültige Ergebnis der Untersuchung noch eine bestätigte Durchsetzungsmaßnahme.
Keppel hat einen „Plan B“ aktiviert und will M1 zunächst selbst als Mehrheitsaktionär weiterführen. Im Mittelpunkt steht ein 90-Tage-Programm, das die laufende EBITDA-Leistung des Telekomunternehmens verbessern soll. Vorgesehen sind unter anderem:
Keppel bezeichnete das Programm als 90-Tage-Maßnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von M1. Gleichzeitig soll die Qualität des Kundenerlebnisses erhalten bleiben.
Später setzte Keppel das Ziel, bis 2028 jährlich 70 Millionen S$ einzusparen. Die bis dahin eingeführten Maßnahmen sollten zunächst jährliche Einsparungen von 4 Millionen S$ bringen; bis Ende 2026 sollen die jährlichen Einsparungen auf 10 Millionen S$ steigen.
Einen neuen Verkaufsprozess hat Keppel nicht sofort gestartet. Der angekündigte Ansatz lautet vielmehr: M1 zunächst verbessern und potenzielle Käufer in etwa 12 bis 18 Monaten erneut ansprechen.
Das Scheitern der Vereinbarung beendet nicht automatisch die Konsolidierung im singapurischen Telekommarkt. Keppel hat einen späteren Deal mit Simba nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ein neuer Vorschlag wäre jedoch eine eigenständige Transaktion und müsste erneut regulatorisch geprüft und genehmigt werden.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Der ursprüngliche Vertrag ist beendet. Ein späterer Vorstoß müsste unter anderem die Ergebnisse der Frequenzuntersuchung sowie Wettbewerbs- und Gemeinwohlaspekte berücksichtigen.
Keppel hat nicht zugesichert, dass das Effizienzprogramm ohne Stellenabbau auskommen wird. Begriffe wie „Rightsizing“ und der geplante Einsatz von Automatisierung deuten darauf hin, dass auch die Personalstruktur Teil des Sparprogramms sein könnte. Eine konkrete Zahl möglicher Kündigungen oder betriebsbedingter Entlassungen wurde in den verfügbaren Informationen jedoch nicht genannt.
Für gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte würden bei geplanten Veränderungen die einschlägigen Verfahren aus Kollektivvereinbarungen und Konsultationen gelten. Das bedeutet nicht, dass ein bestimmter Abbauplan beschlossen wurde, sondern beschreibt lediglich den Prozess, der im Fall von Personalveränderungen greifen würde.
Zum damaligen Zeitpunkt beschäftigte M1 rund 1.300 Menschen und hatte etwa zwei Millionen Mobilfunkkunden. Die Größe von Belegschaft und Kundenbasis erklärt, warum Keppel Kostensenkungen mit der Aufrechterhaltung der Servicequalität verbinden will.
Der Simba-M1-Deal scheiterte, weil eine regulatorische Untersuchung die Prüfung durch die IMDA nur wenige Tage vor Ablauf der Vertragsfrist unterbrach. Keppel hielt eine weitere Verlängerung offenbar für nicht praktikabel und ließ die Vereinbarung auslaufen. M1 bleibt damit zunächst unter Keppels Kontrolle; statt eines Verkaufs steht nun ein umfassendes Effizienz- und Restrukturierungsprogramm im Vordergrund.
Die nächsten entscheidenden Punkte sind der Ausgang der IMDA-Untersuchung, die Umsetzung von M1s Sparprogramm und die Frage, ob Keppel nach einer Verbesserung des Geschäfts neue Käufer gewinnen kann. Eine spätere Konsolidierung mit Simba bleibt grundsätzlich möglich, wäre aber eine neue Transaktion mit erneuter behördlicher Prüfung.