Damit ist auch nicht geklärt, ob das Vorhaben offiziell als vollständig ausgearbeitetes „22. Sanktionspaket“ erscheinen wird. Nach den bisher bekannten Angaben liegt der Schwerpunkt vor allem auf einer erheblichen Ausweitung der Listungen. Weitere sektorale Maßnahmen sind möglich, aber nicht bestätigt.
Als Grundlage dient das 21. Sanktionspaket der EU, das die Mitgliedstaaten am 23. Juli 2026 verabschiedeten. Es verschärfte die Beschränkungen in den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen einschließlich Kryptowerten, Handel und Umgehung bestehender Sanktionen.
Das Paket umfasste 218 neue Listungen – 170 Organisationen und 48 Einzelpersonen – und war damit die größte Listungsrunde der EU seit vier Jahren. Die Gesamtzahl der erfassten Einträge stieg dadurch auf knapp 3.000.
Im Finanzbereich richteten sich die Maßnahmen unter anderem gegen 94 russische Finanzinstitute. Außerdem nahm die EU mehr als 100 Banken und Kryptoanbieter ins Visier. Betroffen waren daneben Schiffe der sogenannten Schattenflotte, die zur Umgehung von Beschränkungen beim Öltransport eingesetzt werden, sowie energiebezogene Infrastruktur und Raffinerien in Russland und Belarus.
Ein neues Herbstpaket könnte diesen Ansatz erweitern: durch zusätzliche Personen- und Unternehmenslistungen und möglicherweise durch weitere Maßnahmen gegen jene Bereiche, die Russlands Einnahmen, Finanzströme oder militärisch-industrielle Kapazitäten stützen. Welche Instrumente tatsächlich vorgeschlagen werden, steht jedoch noch nicht fest.
Kallas begründete den geplanten Schritt mit Russlands fortgesetztem Krieg gegen die Ukraine. Der Kontext ihrer Äußerungen waren Berichte über verstärkte Drohnen- und Raketenangriffe, steigende zivile Opferzahlen, ins Stocken geratene Friedensgespräche und eine weitgehend festgefahrene Front. Russlands großangelegte Invasion begann im Februar 2022.
Kurz gesagt: Die EU stellt eine deutlich größere Sanktionsrunde für den Herbst in Aussicht. Sicher ist bislang vor allem das politische Ziel – etwa ein Drittel mehr sanktionierte russische Organisationen. Die konkrete Liste und der genaue Inhalt müssen erst noch ausgearbeitet und von den Mitgliedstaaten beschlossen werden.