Abgedeckt wird: Die neue Kategorie erfasst speziell Spyware und Hackertools, die von Strafverfolgungsbehörden zum Echtzeit-Abfangen von Live-Kommunikation eingesetzt werden – also Telefonate, SMS und andere Nachrichten, während sie über ein Netzwerk laufen (,
). Dies ist der Teil der NITs, der unter die rechtliche Definition eines „Wiretaps" gemäß Titel III fällt.
Nicht abgedeckt werden:
Kurz gesagt: Die neue Berichterstattung erfasst nur einen Teil der staatlichen Hacking-Fähigkeiten – aber einen Teil, der bislang völlig intransparent war.
Das FBI setzt seit mindestens 1998 Hackertools und Spyware zum Abfangen von Kommunikation ein – doch bis zu dieser Richtlinienänderung gab es keine systematische öffentliche Erfassung darüber, wie oft Richter diese Techniken genehmigten (,
). Senator Ron Wyden, die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die American Civil Liberties Union (ACLU) haben in einer langjährigen Kampagne für die Veröffentlichung dieser Daten gekämpft. Ihre Argumentation: Geheimüberwachung ohne öffentliche Rechenschaftspflicht untergräbt grundlegend die Prinzipien des vierten Verfassungszusatzes (Schutz vor unbegründeten Durchsuchungen) (
,
). Das AOUSC informierte Wydens Büro diese Woche über die Änderung.
Durch die Aufnahme einer eigenen Erfassungskategorie in einen langjährigen, vom Kongress angeordneten öffentlichen Bericht wird eine zuvor undurchsichtige Überwachungspraxis in einen messbaren, vergleichbaren Datenpunkt verwandelt. Forscher, der Kongress und die Öffentlichkeit können künftig Trends von Jahr zu Jahr erkennen, wie häufig die Regierung Spyware zum Abhören von Amerikanern einsetzt – ein entscheidender Schritt für informierte Aufsicht und demokratische Rechenschaftspflicht.