Entscheidend: Es gibt keine Bestandsschutzregelung – Verpackungen, die vor dem Stichtag hergestellt, aber nach dem 12. August auf den Markt gebracht werden, müssen ebenfalls konform sein . Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass die PPWR keine Übergangsfrist für den Aufbrauch vorhandener Bestände nicht konformer Lebensmittelkontaktverpackungen vorsieht . Das Verbot gilt zusammen mit einer allgemeinen Verpflichtung, andere besorgniserregende Stoffe zu minimieren, sowie einem kombinierten Grenzwert für vier Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom), der für alle Verpackungen gilt .
Nach Artikel 44 PPWR müssen Hersteller in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie verpackte Waren verkaufen, einen bevollmächtigten Vertreter benennen und sich registrieren lassen – eine niederländische Registrierung deckt Frankreich oder ein anderes Land nicht ab . Es gibt keine Mindestmengenschwelle oder Ausnahme für Kleinunternehmen; selbst einzelne grenzüberschreitende Sendungen lösen diese Pflicht aus .
Diese länderspezifische Anforderung hat sofortige und dramatische Auswirkungen auf kleine Online-Händler. Viele haben reagiert, indem sie den grenzüberschreitenden EU-Versand ganz eingestellt haben und sich auf ihren Heimatmarkt beschränken, da der administrative und kostentechnische Aufwand für die Registrierung in bis zu 27 verschiedenen nationalen Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unerschwinglich ist . Die Europäische Kommission erwägt Berichten zufolge eine mögliche Ausnahme für Kleinstunternehmen, aber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde noch keine Entlastung beschlossen . Amazon hat auf Forschungsergebnisse verwiesen, die zeigen, dass kleine Unternehmen speziell mit dieser länderspezifischen Registrierungspflicht zu kämpfen haben .
Forschungen unter britischen Herstellern und Zulieferern zeigen, dass eine überwältigende Mehrheit ihre Verpackungen an die neuen EU-Vorschriften anpasst . Eine vom Logistikunternehmen Advanced Supply Chain durchgeführte Umfrage unter 200 britischen Unternehmen in der gesamten Non-Food-Lieferkette ergab, dass die meisten ihre Verpackungsstrategien überdenken . Für britische Exporteure bedeutet die PPWR eine erhebliche Compliance-Belastung: Ab dem 12. August benötigt jede in der EU in Verkehr gebrachte Verpackungsart eine unterzeichnete Konformitätserklärung, hinterlegt mit technischen Unterlagen – Produkte ohne eine solche dürfen rechtlich nicht auf den EU-Markt gelangen . Die PPWR gilt auch für Verpackungen, die auf dem nordirischen Markt in Verkehr gebracht werden .
Trotz der bevorstehenden PPWR-Vorgaben zum Rezyklateinsatz bleibt die Nachfrage nach recycelten Polymeren in Europa bis Mitte 2026 schwach . Stand Juni 2026 bewertete OPIS rPET-Flakes mit 1.331–1.341 €/t und schwarze rPP-Pellets fielen um 3,3 % im Monatsvergleich auf 960–970 €, wobei Käufer „minimal bestellten“ in Erwartung weiterer Rückgänge .
Marktanalysten führen die schwache Nachfrage auf kostengünstige Neuware, Überangebot und die abwartende Haltung der Käufer zurück, die die Vorgaben erst durchgesetzt sehen wollen, bevor sie sich zu teureren Rezyklaten verpflichten . Verpackungshersteller scheinen kaum Dringlichkeit zu haben, den Rezyklatanteil vor der PPWR-Frist 2030 zu erhöhen . Die Preise für Rezyklate reagieren auf geopolitisch bedingte Preisspitzen bei Neuware – einschließlich des Krieges im Iran – und nicht auf eine echte Nachfrage nach Recyclingmaterial . ICIS-Recyclinganalyst Andrea Bassetti stellte fest, dass die Preise für Rezyklate auf „ziemlich aggressive“ Preisspitzen bei Neukunststoffen reagieren, nicht auf einen Nachfrageanstieg . Der Markt steht nun vor einem strukturellen Missverhältnis zwischen den vorgeschriebenen Rezyklatzielen und dem derzeit unzureichenden Angebot an lebensmitteltauglichem Kunststoff aus Verbraucherabfällen .
Die PPWR wurde am 11. Februar 2025 veröffentlicht und trat in Kraft; ihre Kernpflichten gelten ab dem 12. August 2026 . Viele wichtige Anforderungen werden jedoch in den folgenden Jahren gestaffelt eingeführt.
| Verpflichtung | Inkrafttreten | Quellen |
|---|---|---|
| PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen | 12. August 2026 | |
| Schwermetallgrenzwerte (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) | 12. August 2026 | |
| Allgemeine Pflicht zur Minimierung besorgniserregender Stoffe | 12. August 2026 | |
| Herstellerregistrierung und bevollmächtigter Vertreter (Artikel 44) | 12. August 2026 | |
| Anforderung, dass Verpackungen recycelbar sein müssen | Gestaffelt von 2026–2030 | |
| Harmonisiertes Kennzeichnungssystem für Materialidentifikation und Sortieranweisungen | Bis 2028 (Ziel) | |
| Verpflichtender Rezyklatanteil: 30 % für Einweg-Getränkeflaschen und kontaktempfindliche PET-Verpackungen; 10 % für kontaktempfindliche Nicht-PET-Verpackungen (z. B. Polyolefine); 35 % für alle anderen Kunststoffverpackungen | 2030 | |
| 70 % Recyclingfähigkeit für alle Verpackungen | 2030 | |
| Höhere Ziele: 65 % für Getränkeflaschen, 50 % für kontaktempfindliches PET, 25 % für Nicht-PET, 65 % für alle anderen Kunststoffverpackungen | 2040 |
Die unmittelbarsten Auswirkungen der PPWR zeigen sich in zwei Bereichen: dem strengen PFAS-Verbot ohne Bestandsschutz und dem administrativen Schock der länderspezifischen Registrierung, der kleine Händler bereits zum Rückzug aus dem grenzüberschreitenden EU-Versand zwingt. Für britische Exporteure kommt die Anforderung einer Konformitätserklärung für jede Verpackungsart als weitere Komplexitätsebene hinzu .
Der schwache Markt für recycelte Kunststoffe deutet darauf hin, dass die europäische Recyclingindustrie vor einer strukturellen Lücke steht: Die Nachfrage wird vorgeschrieben, aber die aktuellen Marktbedingungen – günstige Neukunststoffe, Überangebot und kriegsbedingte Preisvolatilität – unterstützen noch keinen sich selbst tragenden Rezyklatmarkt . Die Harmonisierung der Kennzeichnung bis 2028 und die Rezyklatvorgaben ab 2030 sollen diese Lücke schließen, aber die Übergangszeit wird für viele Unternehmen schwierig sein, insbesondere für KMU und britische Exporteure.