Die EU konnte den Schritt deshalb als Einhaltung einer bestehenden Vereinbarung behandeln – ohne den Vorwurf zu bestätigen, ihre eigenen Regeln gegen Zwangsarbeit seien unzureichend. Genau diese begrenzte Zustimmung erklärt den ungewöhnlich zurückhaltenden Ton aus Brüssel.
In der Sache fiel die Reaktion der EU und anderer Handelspartner deutlich kritischer aus:
Die EU verweist dabei auf ihre eigene Verordnung über in Zwangsarbeit hergestellte Produkte. Sie soll den Verkauf solcher Waren im EU-Binnenmarkt unterbinden und gilt grundsätzlich für importierte wie auch innerhalb der EU hergestellte Produkte .
Der politische Rahmen entstand am 27. Juli 2025 in Turnberry in Schottland, wo Trump und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Vereinbarung über Zölle und Handel erzielten. Die Details wurden in einer gemeinsamen Erklärung vom 21. August 2025 festgehalten .
Der zentrale Punkt für die aktuelle Auseinandersetzung ist die US-Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Exporte. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter weitgehend abzuschaffen und den Marktzugang für bestimmte US-Agrar- und Fischereiprodukte zu verbessern .
Diese 15 Prozent waren als Obergrenze, nicht als Mindestzoll gedacht. Ein US-Zoll von 10 Prozent konnte daher formal innerhalb des vereinbarten Rahmens liegen. Politisch blieb er trotzdem brisant – vor allem, weil Washington ihn mit angeblichen Versäumnissen der EU bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit verknüpfte.
Die Umsetzung des Abkommens war in der EU von erheblichen Spannungen begleitet. Trump hatte den Europäern ein Ultimatum bis zum 4. Juli 2026, dem 250. Jahrestag der US-amerikanischen Unabhängigkeit, gesetzt und andernfalls mit deutlich höheren Zöllen gedroht .
Das Europäische Parlament nahm im März seine Verhandlungsposition an . Am 20. Mai 2026 erzielten Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über die notwendigen EU-Verordnungen . Am 16. Juni stimmte das Parlament schließlich mit 440 zu 151 Stimmen für die Umsetzung . Die EU-Regelungen traten am 1. Juli 2026 in Kraft .
Die kontroverse Debatte machte die Kommission politisch angreifbar. Eine sofortige neue Eskalation mit Washington hätte nicht nur das frisch ratifizierte Abkommen belastet, sondern auch die europäische Position in den transatlantischen Verhandlungen geschwächt.
Eine weitere wichtige Rolle spielte das Urteil des US Supreme Court vom 20. Februar 2026 im Fall Learning Resources Inc. v. Trump. Das Gericht entschied mit 6 zu 3 Stimmen, dass der Präsident auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) keine weitreichenden Zölle verhängen darf .
Damit entfiel die Rechtsgrundlage für das vorherige befristete globale Zollregime von 10 Prozent. Die Regierung musste auf eine andere gesetzliche Grundlage ausweichen: Section 301 des Trade Act von 1974. Diese Vorschrift setzt Untersuchungen und konkrete Feststellungen zu unfairen Handelspraktiken voraus – sie ist daher langsamer und enger gefasst als die zuvor genutzte Notstandsbefugnis .
Am 2. Juni 2026 veröffentlichte das Büro des US-Handelsbeauftragten Ergebnisse aus 60 Section-301-Untersuchungen. Darin wurde den betroffenen Handelspartnern vorgeworfen, nicht ausreichend gegen den Import von Waren aus Zwangsarbeit vorzugehen . Die am 24. Juli eingeführten Zölle knüpften an diese Feststellungen an und ersetzten damit die ausgelaufenen, auf IEEPA gestützten Abgaben.
Kurzfristig verhinderte der Satz von 10 Prozent eine offene Verletzung des Turnberry-Rahmens. Der Konflikt ist damit jedoch nicht gelöst. Weitere US-Untersuchungen – unter anderem zu industriellen Überkapazitäten in Europa und zur Preisgestaltung bei Arzneimitteln – könnten zu zusätzlichen Abgaben führen. In Brüssel besteht deshalb die Sorge, dass sich Zölle letztlich kumulieren und die 15-Prozent-Obergrenze überschreiten könnten .
Die vorsichtige Reaktion der Kommission war somit kein Freibrief für die US-Handelspolitik. Sie war vielmehr der Versuch, zwei Botschaften gleichzeitig zu senden: Der vereinbarte Zollrahmen wurde vorerst eingehalten – die Begründung mit angeblich unzureichenden EU-Maßnahmen gegen Zwangsarbeit bleibt aus europäischer Sicht trotzdem nicht akzeptabel.