Bereits am 27. Februar 2026 hatte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, ein sofortiges Moratorium für die Todesstrafe im Iran gefordert, nachdem das erste Todesurteil im Zusammenhang mit den Januar-Protesten verhängt worden war . Er wiederholte diese Forderung mehrfach und warnte davor, dass viele weitere Menschen hingerichtet werden könnten .
Stand Ende Juli 2026 befanden sich zehn Männer in der Todeszelle und waren unmittelbar bedroht. Zu den namentlich genannten Angeklagten gehören :
Berichten vom 27. Juli zufolge wurde in Isfahan ein neues Gerüst für Hinrichtungen errichtet, was die Befürchtung weiterer Exekutionen verstärkte .
Die zwölf Fälle des Alikhani-Platzes sind Teil eines viel größeren staatlichen Hinrichtungsmusters:
Menschenrechtsorganisationen beschrieben die Prozesse als „schnell abgewickelte Todesstrafenverfahren“, die unter grober Verletzung internationaler rechtsstaatlicher Standards durchgeführt wurden .
Der UN-Menschenrechtsrat hielt seine 39. Sondersitzung ab und verabschiedete die Resolution S-39/1 mit 25 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen . Die Resolution:
Der Text der Resolution (A/HRC/RES/S-39/1) ist im UN-Archiv hinterlegt .
Der Iran wies die Resolution zurück und bezeichnete sie als politisch motiviert und illegitim .