Verurteilung der iranischen Angriffe: Die beiden Blöcke verurteilten „auf das Schärfste“ die iranischen Angriffe auf Handelsschiffe in der Straße von Hormuz sowie auf das Hoheitsgebiet mehrerer Golfstaaten und Jordaniens. Diese Angriffe seien eine ernsthafte Bedrohung für die regionale Sicherheit und die internationale Schifffahrt .
Forderung nach Einstellung der Feindseligkeiten: Der Iran wurde aufgefordert, „alle Angriffe und jede Form von Behinderung der Seeschifffahrt unverzüglich und bedingungslos einzustellen“ und die Straße von Hormuz ohne Bedingungen, Durchfahrtsgebühren oder Servicegebühren offen zu halten .
Einhaltung der UN-Resolution 2817: Die Erklärung forderte den Iran auf, die Resolution 2817 des UN-Sicherheitsrates einzuhalten. Diese Resolution wurde am 11. März 2026 mit 13 Stimmen (bei Enthaltung Chinas und Russlands) verabschiedet und verurteilte die „schwerwiegenden Angriffe“ Irans auf die Golfstaaten. Sie bekräftigt das Recht der betroffenen Staaten auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta .
Solidarität und Koordination: Die EU und der GCC drückten ihre „volle Solidarität“ mit den betroffenen Ländern und Seeleuten aus und sagten eine fortgesetzte Koordinierung über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und andere internationale Gremien zu, um die Schifffahrt zu schützen und diplomatische Lösungen zu verfolgen .
Die Erklärung erfolgte vor dem Hintergrund einer schweren Eskalation Anfang Juli 2026: