Am 16. Juli 2026 verabschiedete die Europäische Kommission zwei bindende Beschlüsse im Rahmen des Digital Markets Act (DMA), die tief in Googles Plattform eingreifen. Die Anordnungen verlangen von Google, bis August 2027 elf Android-Funktionen für konkurrierende KI-Assistenten zu öffnen und ab Januar 2027 anonymisierte Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes . Hier erfahren Sie, was die Beschlüsse im Einzelnen bedeuten, wie sie durchgesetzt werden sollen – und warum Google heftig protestiert.
Der erste Beschluss zwingt Google, Drittanbieter-KI-Assistenten denselben Systemzugriff auf Android zu gewähren, den der hauseigene Gemini-Assistent genießt. Die Anordnung umfasst elf Android-Funktionen in fünf Kategorien: Aktivierung (individuelle Weckwörter, langes Drücken des Home-Buttons, Integration von „Circle to Search“), Kontext (zentraler Zugriff auf App-Daten auf dem Gerät, proaktive Vorschläge), Aktionen (App-Start-Hooks, Ausführung von Hintergrundaufgaben), Geräteressourcen (Kamera, Mikrofon, Bildschirminhalte, Benachrichtigungen, Standort, Kontakte, SMS) und geräteübergreifende Datenbanken .
Zeitplan: Die meisten Änderungen müssen mit der Veröffentlichung von Android 18 bis zum 1. August 2027 umgesetzt sein. Die gleichzeitige Weckwort-Funktion – die Aktivierung eines konkurrierenden Assistenten per Sprache auch bei ausgeschaltetem Display – folgt mit Android 19 bis zum 1. August 2028 .
Anwendungsbereich: Der Beschluss gilt für das gesamte Android-Ökosystem, nicht nur für den Europäischen Wirtschaftsraum . Bemerkenswert ist, dass die Kommission betonte, es handele sich nicht um die Feststellung eines Gesetzesverstoßes, sondern um die Konkretisierung der künftigen DMA-Compliance
.
Der zweite Beschluss verpflichtet Google, anonymisierte Ranking-, Suchanfragen-, Klick- und Ansichtsdaten zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (FRAND) an berechtigte konkurrierende Suchmaschinen und KI-Unternehmen – einschließlich OpenAI – weiterzugeben .
Zeitplan: Die Datenweitergabe beginnt im Januar 2027 .
Sicherheitsvorkehrungen: Die Kommission stellte klar, dass Google Bewerber vor dem Zugriff auf Datenschutz- oder Cybersicherheitsrisiken prüfen kann; die Anordnung enthält zudem eine Formel für eine faire Preisgestaltung .
Für diese Beschlüsse gilt der standardmäßige DMA-Strafrahmen: Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes bei erstmaliger und bis zu 20 % bei wiederholter Zuwiderhandlung . Die Kommission leitete zudem ein separates Verfahren ein, das Zwangsgelder bei Nichteinhaltung der Maßnahmen verhängen könnte. Grundsätzlich erlaubt der DMA Zwangsgelder von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes. Keine seriöse Quelle – weder die offizielle Pressemitteilung der EU noch die große Medienberichterstattung – bestätigt jedoch, dass die Kommission diesen spezifischen Satz von 5 % für diese Anordnungen in Anspruch genommen hat
.
Hintergrund: Diese bindenden Beschlüsse folgen einem umfassenderen Durchsetzungskontext. Am 2. Juli 2026 bestätigte der Europäische Gerichtshof eine Geldbuße von 4,1 Milliarden Euro gegen Google wegen des Missbrauchs seiner Vormachtstellung bei Android durch Vorinstallation und Anti-Fragmentierungsvereinbarungen . Am selben Tag wie die Spezifikationsbeschlüsse verhängte die Kommission zudem eine separate Rekord-DMA-Strafe – Berichten zufolge im „hohen dreistelligen Millionenbereich“ – wegen nicht damit zusammenhängender Verstöße bei der Google-Suche und im Play Store
.
Google wehrt sich vehement gegen beide Entscheidungen. Kent Walker, Googles Präsident für globale Angelegenheiten, bezeichnete die Maßnahmen als Bedrohung für „wesentliche Privatsphären- und Sicherheitsvorkehrungen für Millionen von Europäern“ und sagte, die Kommission habe „umfangreiche Belege für Schäden für die Nutzer“ ignoriert .
Datenschutzrisiken: Google argumentiert, dass die Öffnung sensibler Hardwarezugriffe – Kamera, Mikrofon, Bildschirminhalte – und von App-Start-Hooks für Drittanbieter-KI-Assistenten die Privatsphäre der Nutzer gefährden würde, da konkurrierende Assistenten nicht denselben Sicherheitsstandards unterlägen wie Gemini .
Sicherheitsbedenken: Das Unternehmen warnt, dass der erzwungene Systemzugriff von Böswilligen oder schlecht gesicherten Drittanbieter-KI-Diensten ausgenutzt werden könnte, die Hardwaresicherheitsvorkehrungen von Android umgehen und das Sicherheitsmodell des Geräts gefährden könnte .
Fehlende gleichwertige Sicherheitsgarantien: Google wendet ein, dass Dienste Dritter, die auf dieselben tiefen Betriebssystem-Hooks zugreifen, nicht über gleichwertige Sicherheits-, Inhaltsmoderations- oder Datenverarbeitungszusagen verfügten wie der eigene, streng kontrollierte KI-Assistent . Das Unternehmen warnt insbesondere davor, dass die Forderung, Tipp- und Tastatureingaben eines Drittanbieter-KI-Assistenten wie eigene Eingaben des Nutzers zu behandeln, eine neue Angriffsfläche schaffe
.
Verfahrensrechtlicher Hintergrund: Google hatte vor Erlass der Anordnungen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, diese zu verzögern. Ein Urteil des EU-Gerichts vom 8. Juli 2026 versperrte Googles letzten Weg, das bindende Spezifikationsverfahren zu blockieren, und gab der Kommission bis zum 27. Juli Zeit, die Maßnahmen zu finalisieren .
Die Europäische Kommission begründet ihr Vorgehen damit, die Maßnahmen würden den Markt „neu ausbalancieren“, indem sie den Verbrauchern echte Wahlmöglichkeiten gäben und verhinderten, dass Google seine dominante Android-Position – rund 60 % der europäischen Smartphones – nutze, um konkurrierende KI-Assistenten und Suchmaschinen auszusperren . Kommissarin Teresa Ribera erklärte, die Entscheidung solle „ kleineren Wettbewerbern, Suchmaschinen oder KI-Assistenten helfen, zu konkurrieren und diese Wahl zu bieten, während die Privatsphäre der Nutzer geschützt wird“
.
Die Kommission betonte, die Änderungen könnten „ohne Einbußen bei Sicherheit oder Leistung“ umgesetzt werden, und die Anonymisierung der Suchdaten sei in den Auflagen verankert .
Studio Global AI
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Die EU Kommission hat am 16. Juli 2026 zwei bindende DMA Beschlüsse erlassen: Google muss 11 Android Funktionen (Kamera, Mikrofon, Bildschirminhalte, Sprachsteuerung, App Steuerung u.v.m.) bis August 2027 für konkurri...
Die EU Kommission hat am 16. Juli 2026 zwei bindende DMA Beschlüsse erlassen: Google muss 11 Android Funktionen (Kamera, Mikrofon, Bildschirminhalte, Sprachsteuerung, App Steuerung u.v.m.) bis August 2027 für konkurri... Ab Januar 2027 muss Google anonymisierte Suchdaten (Rankings, Klicks, Suchanfragen) zu fairen Bedingungen an Drittanbieter wie OpenAI weitergeben [3][12][15].
Google warnt vor „beispiellosen Sicherheitsrisiken“: Der tiefe Systemzugriff für Dritte gefährde den Privatsphärenschutz und die Gerätesicherheit von Millionen Europäern [5][7][34].