Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein Exploit, der eine BootROM (SecureROM)-Sicherheitslücke in Apples A12- und A13-Chips ausnutzt. Betroffen sind das iPhone XS, XR, die 11er-Serie sowie das iPhone SE der zweiten Generation . Paradigm Shift hatte diese Schwachstelle am 18. und 19. Juni 2026 unter dem Namen „usbliter8" öffentlich gemacht . Das Besondere: Da das BootROM fest in den Silizium-Chip eingebrannt ist, kann diese Lücke nicht durch ein Software-Update von Apple geschlossen werden . Ein Angriff erfordert zwar physischen Zugriff auf das Gerät und ein Gerät wie einen Raspberry Pi, ermöglicht dann aber ein vollständiges Jailbreak und einen tiefen Systemzugriff .
Laut Magets Klageschrift:
Die Klage wird nach dem Defend Trade Secrets Act (DTSA) (18 U.S.C. § 1836 ff.) eingereicht, dem US-Bundesgesetz, das es Inhabern von Geschäftsgeheimnissen erlaubt, vor Bundesgerichten zu klagen . Zusätzlich beinhaltet die Klage Ansprüche nach dem Florida Uniform Trade Secrets Act, Vertragsbruch und weitere Delikte.
Magnet fordert:
Dieser Fall beleuchtet eine grundlegende wirtschaftliche Verwundbarkeit im Bereich der Offensiv-Sicherheit: Eine einzige Zero-Day-Veröffentlichung kann Millionen von Dollar an Forschungsinvestitionen vernichten. Unternehmen wie Magnet geben enorme Summen aus, um Sicherheitslücken zu entdecken und zu Waffen zu machen, die dann von Regierungsbehörden und Strafverfolgern für legale Zugriffe auf Geräte genutzt werden. Sobald eine Schwachstelle öffentlich wird, verschwindet ihre Exklusivität – und damit ihr kommerzieller Wert – vollständig . Dies erzeugt enormen Druck, Zero-Days geheim zu halten, und birgt ein ebenso großes Prozessrisiko, wenn ein ehemaliger Auftragnehmer oder Forscher zu einem Konkurrenten wechselt oder unabhängig publiziert.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung vom 17.–18. Juli 2026 hatten weder Mario Del Gaudio noch Paradigm Shift Technology S.L. öffentlich auf die Vorwürfe reagiert . Paradigm Shift hatte seinen technischen Bericht zu „usbliter8" Wochen zuvor, im Juni 2026, veröffentlicht . In dem Blogbeitrag des Unternehmens wird kein Rechtsstreit mit Magnet erwähnt.