Die Diskriminierungsvorwürfe selbst werden nun nicht vor Gericht, sondern in einem privaten Schiedsverfahren geprüft. Dies ist in den USA vor allem bei großen Tech-Konzernen üblich, da Arbeitsverträge häufig Schiedsklauseln enthalten .
Die Klage, die am 14. Juli eingereicht wurde, wirft Meta vor, bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter auf eine Reihe interner KI-Werkzeuge gesetzt zu haben – und nicht auf die Beurteilung durch menschliche Vorgesetzte . Die entscheidende Schwachstelle dieser Systeme: Sie konnten angeblich keine Rücksicht auf Mitarbeiter nehmen, die sich in gesetzlich geschützten Auszeiten befanden – etwa Mutterschutz, Elternzeit oder krankheits- und behinderungsbedingte Abwesenheit
.
Zwei KI-Systeme werden in der Klageschrift namentlich genannt:
Die Kläger argumentieren, dass diese Werkzeuge Beschäftigte systematisch benachteiligten, die wegen einer geschützten Auszeit abwesend waren oder nur eingeschränkt arbeiten konnten – denn ihre Leistungsdaten wurden nicht an die Abwesenheit angepasst . Ein besonders drastisches Beispiel: Eine Klägerin stand angeblich nur zwei Tage vor der Entbindung, als sie für die Kündigung ausgewählt wurde
.
Die Klage stützt sich unter anderem auf Verstöße gegen den US-amerikanischen Family and Medical Leave Act (FMLA), den California Family Rights Act sowie auf Gesetze gegen Diskriminierung aufgrund von Behinderungen .
Meta hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Ein Unternehmenssprecher erklärte, die Personalentscheidungen seien von menschlichen Führungskräften getroffen worden, nicht allein von KI. Das Unternehmen halte sich an alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, und die Auswahl sei fair gewesen . Vor Gericht verwies Meta zudem auf die bestehenden Schiedsvereinbarungen in den Arbeitsverträgen
.
Dieser Rechtsstreit ist eine der ersten großen rechtlichen Auseinandersetzungen darüber, ob und in welchem Umfang KI bei Entlassungen eingesetzt werden darf . Sollten sich die Vorwürfe als zutreffend erweisen, könnte der Fall ein Grundsatzurteil für die gesamte Tech-Branche werden: Er würde klären, wie stark Unternehmen KI-gestützte Systeme in Personalentscheidungen einbinden dürfen – und wo zwingend ein menschliches Korrektiv greifen muss
.
Vorerst aber setzt Meta die Entlassungen wie geplant um. Die Diskriminierungsklage wandert in ein privates Schiedsverfahren – ein Verfahren, das in der Regel weniger öffentliche Transparenz bietet als ein Gerichtsprozess.