Präzisierte Formulierung:
„VIDA steht für Vessel Incidental Discharge Act. Es schafft einen nationalen Bundesrahmen zur Regulierung betriebsbedingter Schiffsabwässer, wobei die EPA für nationale Einleitungsstandards und die USCG für Umsetzungs-, Compliance- und Durchsetzungsvorschriften zuständig ist. VIDA ist noch nicht vollständig umgesetzt, da die USCG-Verordnungen noch ausstehen. Bis dahin gelten die bestehenden Anforderungen fort – darunter die VGP von 2013, die USCG-Ballastwasserregeln und bundesstaatliche Programme wie Wisconsins Ballastwassergenehmigung. Eine solche Genehmigung kann daher bis zu ihrem angegebenen Ablaufdatum (z. B. 7. Juli 2031) gültig sein, aber früher enden, wenn VIDA vollständig umgesetzt wird und das separate Landesprogramm ersetzt.“