Der EuGH stützte sein Urteil auf Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet . Die ursprüngliche Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2018 (Fall AT.40099) beruhte zudem auf Artikel 54 des EWR-Abkommens . Das Gericht bestätigte, dass Google auf den Märkten für lizenzierbare mobile Betriebssysteme und Android-App-Stores eine marktbeherrschende Stellung innehatte und diese missbräuchlich ausnutzte, um die Marktmacht seiner Suchmaschine zu zementieren .
Die EU-Kommission hatte in ihrer Entscheidung von 2018 drei Arten illegaler Beschränkungen identifiziert, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegte :
Illegale Kopplung von Google-Suche und Chrome – Google verlangte von den Herstellern, die Google-Such-App und den Chrome-Browser vorzuinstallieren, um eine Lizenz für den Google Play Store zu erhalten. Diese Zwangsdistribution verschaffte Google-Apps einen künstlichen Vorteil gegenüber Konkurrenten .
Anti-Fragmentierungs-Vereinbarungen (AFAs) – Google zahlte Herstellern und Netzbetreibern Geld, damit diese ausschließlich die Google-Suche vorinstallierten. Diese finanziellen Anreize – sogenannte Umsatzbeteiligungsverträge – hielten die Hersteller davon ab, konkurrierende Suchmaschinen auf die Geräte zu bringen .
Behinderung konkurrierender Android-Ableger – Google untersagte Herstellern, Geräte mit einer nicht von Google genehmigten Android-Version (einem sogenannten Android-Fork) zu verkaufen – selbst wenn sie parallel auch Geräte mit der Google-Version anboten. Dies blockierte die Entwicklung alternativer Betriebssysteme, die Googles Vormachtstellung hätten gefährden können .
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 18. Juli 2018 | Die EU-Kommission verhängte eine Strafe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung mit Android (Entscheidung C(2018) 4761 final) . |
| 14. September 2022 | Das Gericht der EU (die zweithöchste Instanz) bestätigte die Entscheidung der Kommission weitgehend, senkte die Strafe jedoch leicht auf 4,125 Milliarden Euro. Alle drei Missbrauchsvorwürfe wurden bestätigt, nur ein Teil der Entscheidung zu bestimmten Umsatzbeteiligungsverträgen wurde aufgehoben . |
| 19. Juni 2025 | Generalanwältin Juliane Kokott des EuGH gab eine nicht bindende Rechtsstellungnahme ab, in der sie empfahl, Googles letzte Berufung zurückzuweisen . |
| 2. Juli 2026 | Der EuGH (Große Kammer) wies die Berufung von Google vollständig ab und machte die Strafe von rund 4,1 Milliarden Euro rechtskräftig und endgültig. Keine weitere Berufung ist möglich . |
Das Urteil hat weitreichende Folgen, die über Google hinausgehen:
Präzedenzfall für die Durchsetzung des DMA – Das Urteil bestätigt den aggressiven Ansatz der Kommission bei der Kartellrechtsdurchsetzung gegen digitale Plattformen und schafft eine rechtliche Grundlage für den Digital Markets Act (DMA). Der DMA, der große Plattformen wie Google formell als „Gatekeeper“ einstuft, kodifiziert viele der gleichen Prinzipien – Selbstbegünstigung, Kopplung und wettbewerbswidrige Beschränkungen – in einem vorausschauenden Regulierungsrahmen .
Grünes Licht für Schadensersatzklagen von Konkurrenten – Da der EuGH den Verstoß nun endgültig festgestellt hat, können Dritte (z. B. konkurrierende Suchmaschinen, App-Entwickler, Gerätehersteller) leichter private Schadensersatzklagen gegen Google vor nationalen Gerichten der EU-Mitgliedstaaten einreichen, um Entschädigung für erlittene Schäden zu fordern .
Weiterer Druck auf Google durch den DMA – Parallel dazu leitete die EU-Kommission im Januar 2026 Spezifikationsverfahren ein, um Google zur Einhaltung der DMA-Pflichten in Bezug auf die Weitergabe von Suchdaten und Interoperabilität zu zwingen – mit einer Frist von sechs Monaten . Im Mai 2026 wurde bekannt, dass die Kommission in einem anderen Kartellverfahren eine weitere Geldstrafe im hohen dreistelligen Millionenbereich gegen Google vorbereitet . Das Android-Urteil verstärkt diesen regulatorischen Druck.
Signal an alle großen Technologiekonzerne – Das Urteil zeigt, dass die EU-Gerichte eine aggressive Wettbewerbspolitik unterstützen – auch gegen die größten US-Tech-Unternehmen. Es stärkt die Position der Kommission bei anderen DMA-Untersuchungen und Kartellverfahren gegen Apple, Meta, Amazon und Microsoft .