Grundlage in der EU: Der Fall baute auf dem Missbrauchsverfahren der EU-Kommission von 2017 auf, das Google wegen der Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes in den Suchergebnissen verurteilte. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung später; die Haftungsfrage war damit vor dem Schadenersatzprozess von PriceRunner bereits geklärt .
Erste Klage (Februar 2022): PriceRunner reichte Klage in Höhe von 2,1 Milliarden Euro (rund 22 Milliarden Kronen) beim Patent- und Marktgericht ein und warf Google vor, unabhängige Preisvergleichsdienste systematisch herabzustufen und gleichzeitig Google Shopping zu bevorzugen .
Erweiterte Forderung: Bis zum Prozessbeginn hatte PriceRunner die Schadenersatzforderung auf 77 Milliarden Schwedische Kronen (rund 8,3 Milliarden Dollar) erhöht und forderte damit Entschädigung für entgangene Gewinne in Schweden, Großbritannien und Dänemark .
Prozess (Oktober–Dezember 2025): Der Prozess dauerte vom 17. Oktober 2025 bis zum 5. Dezember 2025; das Gericht verhandelte über die Höhe des Schadens, da die Haftung von Google bereits durch EU-Recht feststand .
Mehrere Verzögerungen: Das Urteil war zunächst für den 15. April 2026 erwartet, dann auf den 26. Juni 2026 verschoben und schließlich auf den 1. Juli 2026 .
Das schwedische Urteil reiht sich in eine Welle von Folgeklagen in ganz Europa ein:
Deutsches Urteil (November 2025): Das Landgericht Berlin verurteilte Google zu insgesamt 572 Millionen Euro an zwei deutsche Preisvergleichsplattformen: Idealo (Axel Springer SE) erhielt rund 374 Millionen Euro plus 91 Millionen Euro Zinsen, Producto GmbH 89,7 Millionen Euro plus 17,7 Millionen Euro Zinsen. Idealo hatte ursprünglich 3,3 Milliarden Euro gefordert .
Anhängige Klagen in Europa: In mindestens sieben europäischen Ländern sind Forderungen von insgesamt rund 12 Milliarden Euro anhängig, darunter Klagen von Preisvergleichsdiensten aus Großbritannien, den Niederlanden und Frankreich, die auf demselben EU-Kartellrechtsverstoß beruhen .
Rechtsmittel: Das Urteil ist anfechtbar. Google hat angekündigt, seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu wollen; die Entscheidung wird erst rechtskräftig, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind .
Erlösbeteiligung: Im Rahmen der Übernahme von PriceRunner durch Klarna haben ehemalige PriceRunner-Aktionäre Anspruch auf einen Teil des Schadenersatzes. Auch der Prozessfinanzierer Nivalion hält wirtschaftliche Beteiligungen an den Erlösen. Laut Klarna fließen Teile des Nettobetrags nach Abzug der Prozesskosten an diese Parteien .
Steuern: Die Auszahlung unterliegt der schwedischen Körperschaftsteuer. Klarna wies darauf hin, dass der Nettovorteil für den Klarna-Konzern durch Steuerverbindlichkeiten und die vertraglichen Anteile der früheren Aktionäre und von Nivalion gemindert wird .