Gibt es trotzdem eine Möglichkeit?
Ja – das BNO-Visum (British National (Overseas) Visa) ist ein eigener Einwanderungsweg, der nicht an den Besitz des BNO-Status geknüpft ist. Wenn ein Elternteil von Ihnen BNO-Inhaber ist, können Sie als dessen Kind das Visum beantragen, sofern Sie 18 Jahre oder älter und am oder nach dem 1. Juli 1979 geboren sind . Auch Ihre eigenen Familienmitglieder können Sie dann mitnehmen .
Wichtig zu wissen:
Fazit:
Sie können sich nicht mehr als BNO registrieren, aber über einen BNO-Elternteil möglicherweise das BNO-Visum beantragen. Prüfen Sie dazu die offiziellen Informationen auf der Website der britischen Regierung .