Der DMA erlaubt Integritäts- oder Sicherheitsmaßnahmen nur dann, wenn sie „streng erforderlich und verhältnismäßig“ sind – Google kann also den Zugang Dritter nicht pauschal aus Sicherheitsgründen blockieren, sondern muss jede Einschränkung eng begründen .
Ein separates Spezifikationsverfahren, ebenfalls vom 27. Januar 2026, befasst sich mit Googles Verpflichtung, Suchmaschinen und KI-Entwicklern Dritter Zugang zu seinen Online-Suchdaten zu gewähren – einschließlich Daten zu Gemini – zu „fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen“ (FRAND) . Die Reuters-Berichterstattung zufolge umfasst die Leitlinie der Kommission, wie Wettbewerber auf Googles Suchranking-Daten, Klick- und Abfragedaten sowie KI-bezogene Dienste zugreifen können .
Google betont, dass „Android von Natur aus offen ist“ und man „bereits Suchdaten mit Wettbewerbern gemäß dem DMA teilt“, warnt aber: „Wir befürchten, dass ein vorschreibender Ansatz die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer gefährden könnte“ . In einem Blogbeitrag vom September 2025 erklärte Google, der DMA mache es „schwierig, Nutzer vor Betrug und bösartigen Links auf Android zu schützen, da er uns zwingt, unsere legitimen Sicherheitsvorkehrungen abzubauen“ – insbesondere mit Blick auf den Schutz vor Schadsoftware aus inoffiziellen Quellen (Sideloading) . Zudem beklagt Google, dass als „Gatekeeper“ eingestufte Unternehmen in Untersuchungen keinen vollständigen Zugang zu den Akten der Kommission erhielten – ein Verstoß gegen die Verteidigungsrechte im EU-Recht .
Der DMA zielt darauf ab, die „Bestreitbarkeit von Märkten in digitalen Märkten zu erhöhen und mehr Raum für Innovation und mehr Wahlmöglichkeiten für Verbraucher zu schaffen“ . Die Interoperabilitäts- und Datenteilungsvorschriften gelten als Schlüssel, um Plattform-Lock-in-Effekte zu durchbrechen – insbesondere im aufkommenden KI-Markt. Die zweijährige Überprüfung der Kommission (Juni 2026) kam zu dem Schluss, dass der DMA „weiterhin zweckmäßig ist und keiner Überarbeitung bedarf“ – ein Signal, dass die EU trotz Warnungen der Industrie vorpreschen will.
Die Spezifikationsverfahren gegen Google folgen auf ähnliche Maßnahmen gegen Apple im Jahr 2025 zur iOS-Interoperabilität für vernetzte Geräte wie Smartwatches . Sie zeigen einen systematischen regulatorischen Vorstoß in beiden großen Mobil-Ökosystemen. Der Konflikt spitzt sich im KI-Bereich zu: Die Kommission will verhindern, dass Android zu einem Wettbewerbsvorteil für Gemini wird. TNW beschreibt es als die Frage, „ob künstliche Intelligenz zum nächsten großen Plattform-Lock-in wird oder zum ersten, der noch vor seiner Etablierung aufgebrochen wird“ .
ECIPE stellt fest, dass die „DMA-Durchsetzung zunehmend Spannungen mit anderen EU-Regulierungsrahmen erzeugt, insbesondere im Bereich Datenschutz, Cybersicherheit, geistige Eigentumsrechte und Verbraucherschutz“ . Die Durchsetzung von Interoperabilitätsverpflichtungen zeige dieses Spannungsfeld besonders deutlich, denn was der DMA für den Wettbewerb fordert, könne direkt mit den Anforderungen der DSGVO, der NIS2-Richtlinie und des Cyber Resilience Act kollidieren. Die Kommission räumt dieses Spannungsfeld selbst ein: Der DMA erlaubt Integritätsmaßnahmen nur, wenn sie „streng erforderlich und verhältnismäßig“ sind . Kritiker monieren jedoch, dass die Beweislast beim Gatekeeper liege, was einen abschreckenden Effekt auf proaktive Sicherheitsmaßnahmen habe.
Fazit: Die EU drängt Google, Android-Kernfunktionen und Suchdaten für Wettbewerber zu öffnen – insbesondere im KI-Bereich. Google und zahlreiche Sicherheitsexperten warnen, dass die erzwungene Interoperabilität den Schutz vor Schadsoftware schwächt, Angriffsflächen vergrößert und in Konflikt mit anderen EU-Cybersicherheitsgesetzen gerät.