Die Untersuchung wurde von Strafverfolgungsbehörden und privaten Cybersicherheitsfirmen aus dem Vereinigten Königreich und den USA geleitet. Die New York Times berichtete über die Schlussfolgerungen unter Berufung auf fünf anonyme Quellen, die mit der Untersuchung vertraut sind.
Das unabhängige britische Cyber Monitoring Centre (CMC) stufte den Vorfall als ein systemisches Ereignis der Kategorie 3 ein und bezifferte die gesamtwirtschaftlichen Kosten für das Vereinigte Königreich auf 1,9 Milliarden Pfund (ca. 2,5 Milliarden US-Dollar), von denen über 5.000 Unternehmen betroffen waren.
Unmittelbar nach dem Angriff bekannte sich eine Gruppe namens Scattered Lapsus$ Hunters auf Telegram zu der Tat. Der Name deutete auf eine Zusammenarbeit zwischen den englischsprachigen Cyberkriminellengruppen Scattered Spider, Lapsus$ und ShinyHunters hin.
Die Ermittler kamen jedoch später zu dem Schluss, dass dieses Bekennerschreiben falsch war. Der Angriff unterschied sich in Methodik und Motivation grundlegend von üblichen kriminellen Ransomware-Angriffen: Es gab nie eine Lösegeldforderung. Die Absicht schien Sabotage und nicht Erpressung zu sein. Die Angreifer nutzten den Namen „Scattered Lapsus$ Hunters“ als Tarnung; die anfängliche Zuschreibung durch einige Nachrichtenmedien war daher falsch.
Am 27. September 2025 kündigte Wirtschaftsminister Peter Kyle an, dass die britische Regierung eine Kreditgarantie über 1,5 Milliarden Pfund (ca. 2 Milliarden US-Dollar) für Jaguar Land Rover übernehmen werde. Dieser beispiellose Schritt sollte die Finanzen von JLR stabilisieren, Arbeitsplätze sichern und die Lieferkette retten, die aufgrund von Zahlungsverzögerungen vor dem Zusammenbruch stand.
Kritiker warnten später, dass dieser Eingriff einen „bedauerlichen Präzedenzfall“ für künftige Cybervorfälle schaffen könnte.
In den vorliegenden Quellen gibt es keine bestätigte Berichterstattung über einen jordanischen Hacker, der gleichzeitig in die Netzwerke von JLR eingedrungen sein soll. Dieses Detail scheint in den verfügbaren Beweisen nicht belegt zu sein.
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