Am 25. Juni 2026 fällte das Pariser Gericht ein gemischtes Urteil in einem wegweisenden Klima-Sorgfaltspflicht-Verfahren gegen TotalEnergies. Der Konzern wurde dazu verurteilt, die Klimarisiken aus den Emissionen seiner Kunden offenzulegen und zu adressieren – aber das Gericht lehnte es ab, verbindliche Emissionskürzungen oder einen Stopp neuer fossiler Projekte anzuordnen.
Was das Gericht entschied
- Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht festgestellt. Das Gericht urteilte, dass TotalEnergies seinen Verpflichtungen nach dem französischen Sorgfaltspflichtgesetz von 2017 nicht nachgekommen ist, weil es die Klimarisiken seiner Produkte nicht ausreichend berücksichtigt hat
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- Anordnung zur Einbeziehung von Scope-3-Emissionen. Konkret wurde TotalEnergies angewiesen, „seinen aktuellen Sorgfaltsplan innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung zu ergänzen, indem Scope-3-Treibhausgasemissionen hinzugefügt werden“ – also die indirekten Emissionen, die entstehen, wenn Kunden die Öl- und Gasprodukte des Konzerns verbrennen
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. Die Richter betonten, dass TotalEnergies durch seine Investitionsentscheidungen und die Zusammensetzung seines Energieportfolios Hebel habe, um diese Emissionen zu beeinflussen
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- Sechsmonatsfrist für einen überarbeiteten Plan. Das Unternehmen hat sechs Monate Zeit, um einen aktualisierten Sorgfaltsplan vorzulegen, der diese kundenbedingten Klimarisiken berücksichtigt
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. Ein neuer Gerichtstermin ist für Januar 2027 angesetzt, um die Einhaltung zu überprüfen ![]()
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- Kein Stopp neuer fossiler Projekte. Das Gericht ordnete nicht an, dass TotalEnergies die Entwicklung neuer Öl- und Gasfelder stoppen muss, und setzte auch keine verbindlichen, quantitativen Emissionsminderungsziele fest
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. Das Urteil wurde weithin als „Teilerfolg“ beschrieben – ein juristischer Sieg bei den Offenlegungspflichten, aber nicht bei den von den Klägern angestrebten operativen Änderungen ![]()
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Hintergrund der Klage
- Eingereicht im Januar 2020. Sechs NGOs – Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA, Les Eco Maires und France Nature Environnement – sowie über ein Dutzend französischer Kommunalbehörden (darunter die Stadt Paris) reichten die Klage gegen Total (wie das Unternehmen damals hieß) ein
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- Rechtsgrundlage: Das französische Sorgfaltspflichtgesetz von 2017, das große Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern und darüber zu berichten
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- Prozessualer Vorkampf. TotalEnergies focht zunächst die Zuständigkeit des Gerichts an und argumentierte, der Fall gehöre vor ein Handelsgericht. Das Zivilgericht Nanterre wies diesen Einwand im Februar 2021 zurück, und das Pariser Berufungsgericht bestätigte die Zulässigkeit der Klage im Juni 2024
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- Hauptverhandlung. Die mündliche Verhandlung fand im Februar 2026 über zwei Tage statt, das Urteil erging während einer Rekordhitzewelle am 25. Juni
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Zentrale Argumente beider Seiten
- Kläger (NGOs und Kommunen): argumentierten, dass TotalEnergies' bestehender Sorgfaltsplan unzureichend sei, weil er nur die direkten Emissionen (Scope 1 und 2) des Konzerns abdecke und die weitaus größeren Klimaauswirkungen durch die Verbrennung seiner Produkte (Scope 3) ignoriere. Sie forderten eine gerichtliche Anordnung, die den Konzern zwingt, seine Strategie am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens auszurichten, inklusive eines Stopps neuer fossiler Projekte und verbindlicher Kürzungen
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- TotalEnergies: argumentierte, dass es nach französischem Recht keine rechtliche Verpflichtung gebe, die Emissionen seiner Kunden zu kontrollieren, dass das Sorgfaltspflichtgesetz keine spezifischen Emissionsminderungen vorschreibe und dass Scope-3-Emissionen von der Wahl der Verbraucher und der Regierungspolitik abhingen, nicht aber von einseitigen Unternehmensentscheidungen
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. Der Konzern verwies auch auf seine bestehende Klimastrategie und Investitionen in erneuerbare Energien
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Weitere rechtliche Belastungen für TotalEnergies in Europa
- Belgien (Klimaklage eines Landwirts): Ein belgisches Gericht setzte das Verfahren eines Landwirts, der von Greenpeace unterstützt wurde und von TotalEnergies Entschädigung für Klimaschäden forderte, bis zur Entscheidung in Paris aus
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- Greenwashing-Verfahren in Paris. Ein separates Verfahren, eingereicht 2025 von Les Amis de la Terre, Greenpeace France und Notre Affaire à Tous, stellt die Vermarktung von Gas und Biokraftstoffen als „saubere“ Energie durch TotalEnergies infrage. Eine Anhörung fand im Juni 2025 statt
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- EU-Regulierungsdruck. TotalEnergies forderte zusammen mit Siemens 2025 die EU öffentlich auf, wichtige Nachhaltigkeitsberichtspflichten abzuschwächen oder abzuschaffen, was den Widerstand gegen den breiteren Regulierungstrend zeigt
. Der Klimaklage-Überblick der LSE von 2025 stellt eine „Welle einflussreicher Urteile in Europa“ fest, darunter Entscheidungen des britischen Obersten Gerichtshofs und ausweitende Haftungsfälle
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Was darüber entscheidet, ob das Urteil zu operativen Änderungen führt
- Die Überprüfung der Einhaltung im Januar 2027. Das Gericht wird erneut zusammentreten, um zu bewerten, ob der überarbeitete Sorgfaltsplan von TotalEnergies die Scope-3-Risiken angemessen adressiert. Sollte der Plan für unzureichend befunden werden, könnte das Gericht Geldstrafen verhängen oder seine Anordnungen verschärfen
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- Umfang der anerkannten „Hebel“. Die Wirkung des Urteils hängt davon ab, wie weit das Gericht die Auslegung des Einflusses von TotalEnergies auf die Kundenemissionen treibt – ob es Änderungen in der Investitionsstrategie, im Produktmix oder tatsächliche Reduzierungen verlangt
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- Berufung durch eine der Parteien. TotalEnergies könnte die Offenlegungspflicht für Scope 3 anfechten, während die Kläger die Ablehnung verbindlicher Emissionskürzungen anfechten könnten. Die endgültige rechtliche Auslegung könnte Jahre dauern
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- Kumulative Wirkung paralleler Verfahren. Der belgische Landwirtsfall, das Greenwashing-Verfahren und mögliche neue Klagen könnten ein sich verstärkendes rechtliches Ökosystem schaffen, das die Pflichten des Konzerns in mehreren Jurisdiktionen zunehmend verschärft
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- Investoren- und Reputationsdruck. Selbst ohne bindende Reduktionsziele könnte die verpflichtende Offenlegung von Scope-3-Klimarisiken die Erwartungen der Investoren und die öffentliche Kontrolle verändern und den Konzern zwingen, diese Risiken als wesentlich für seine Geschäftsstrategie zu behandeln.
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