Die EU schafft zum 1. Juli 2026 die Zollfreigrenze von 150 Euro ab und erhebt stattdessen eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Artikel auf alle Pakete unter diesem Wert [1][2].
Forschungsantwort

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Die Europäische Union verabschiedet sich zum 1. Juli 2026 von der langjährigen Zollfreigrenze für Kleinpakete und führt eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Artikel ein. Betroffen sind alle Sendungen im Wert unter 150 Euro, die aus Ländern außerhalb der EU an Endverbraucher verschickt werden .
Bislang konnten Waren unter 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden – ein Privileg, das vor allem chinesische Online-Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress jahrelang genutzt haben . Künftig fällt für jede Warenkategorie innerhalb eines Pakets ein pauschaler Zoll von 3 Euro an. Das bedeutet: Bestellt ein Kunde ein Shirt und eine Hose, werden 6 Euro fällig. Handelt es sich um zwei identische T-Shirts, wird nur einmal abkassiert
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Ein Rechenbeispiel: Eine Handyhülle für 3 Euro, bestellt aus China, würde mit dem neuen Zoll auf 6 Euro steigen – der Preis verdoppelt sich effektiv .
Nicht der Endkunde, sondern die Online-Plattformen selbst werden ab 2026 als Importeure behandelt. Sie sind verpflichtet, die Zollabgabe bei Bestellung einzuziehen, an die EU abzuführen und zusätzlich die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften zu gewährleisten. Bei wiederholten Verstößen drohen Strafen von 1 bis 6 Prozent des EU-Umsatzes .
Die 3-Euro-Pauschale ist eine temporäre Maßnahme vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028. Die EU hat diese Übergangslösung gewählt, weil das geplante zentrale Zolldaten-System („EU Customs Data Hub") voraussichtlich erst Mitte 2028 einsatzbereit ist. Danach sollen wieder individuelle Zollsätze nach Warenart und Zolltarifnummer gelten .
Parallel zum Zoll bereitet die EU eine Bearbeitungsgebühr pro Paket vor, die ab November 2026 erhoben werden soll. Der genaue Betrag wird noch ausgehandelt, liegt aber nach übereinstimmenden Berichten bei rund 2 Euro pro Paket . Diese Gebühr ist als Ausgleich für die gestiegenen Kontroll- und Verwaltungskosten des Zolls gedacht. Sie kommt zusätzlich zur 3-Euro-Pauschale. Frankreich hat als erster Mitgliedstaat bereits zum 1. März 2026 eine eigene Bearbeitungsgebühr von 2 Euro eingeführt
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Die betroffenen Plattformen haben bereits strategisch reagiert. Shein errichtet derzeit ein riesiges Logistikzentrum mit 740.000 m² in Polen. Temu strebt an, 80 Prozent des Europa-Geschäfts über lokale Warenlager abzuwickeln . Der Trick: Sendungen aus einem Lager innerhalb der EU gelten als innergemeinschaftlicher Versand und unterliegen nicht dem neuen Zoll. Damit umgehen die Anbieter die Abgabe weitgehend – müssen aber im Gegenzug in teure Logistik im EU-Binnenmarkt investieren.
Großbritannien steckt in einem Dilemma. Die Regierung in London hat angekündigt, die eigene Zollfreigrenze für Sendungen unter 135 Pfund bis spätestens März 2029 abzuschaffen . Das ist fast drei Jahre später als der EU-Beschluss. Branchenverbände und führende Einzelhändler wie Marks & Spencer, Next und Primark drängen auf eine schnellere Umsetzung. Sie fordern eine Pauschalabgabe von rund 2,60 Pfund und warnen, das Königreich drohe zum „Dumping-Grund" für zollfreie Billigimporte zu werden, sobald die EU ihre Grenzen im Juli 2026 schließt
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Für Schnäppchenjäger in der EU bedeutet die Reform: Bestellungen bei Temu, Shein und Co. werden teurer. Vor allem bei sehr günstigen Artikeln unter 10 Euro kann der Preis durch die 3-Euro-Pauschale schnell um 30 bis 100 Prozent steigen . Die neuen Regeln gelten nur für Direktimporte aus Nicht-EU-Ländern. Wer künftig auf Plattformen bestellt, die ihre Ware aus einem EU-Lager versenden, bleibt von der Abgabe verschont.
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Die EU schafft zum 1. Juli 2026 die Zollfreigrenze von 150 Euro ab und erhebt stattdessen eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Artikel auf alle Pakete unter diesem Wert [1][2].
Die EU schafft zum 1. Juli 2026 die Zollfreigrenze von 150 Euro ab und erhebt stattdessen eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Artikel auf alle Pakete unter diesem Wert [1][2]. Die Abgabe gilt pro Artikelart – enthält ein Paket mehrere unterschiedliche Waren, wird der Zoll mehrfach fällig.
Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress gelten künftig als Importeure und müssen den Zoll einziehen, abführen und für die Produktsicherheit haften [7][15].