Die EU Geldwäscheverordnung (AMLR) führt ab Juli 2027 ein EU weites Barzahlungslimit von 10.000 Euro ein. Privacy Coins (anonymitätsfördernde Kryptowährungen) werden von regulierten Kryptodienstleistern (CASPs) verboten – sie dürfen keine Dienstleistungen rund um diese Token anbieten.

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Die neue EU-Geldwäscheverordnung (Regulation (EU) 2024/1624, kurz AMLR) ist ein Kernelement eines umfassenden Pakets, das die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union grundlegend reformiert. Sie tritt am 10. Juli 2027 in Kraft . Nachfolgend die zentralen Neuerungen für Verbraucher, Unternehmen und Krypto-Nutzer.
Privacy Coins (anonymitätsfördernde Krypto-Assets) – Die AMLR verpflichtet Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs), die Nutzung von Privacy Coins in sämtlichen von ihnen abgewickelten Transaktionen zu verbieten. Regulierte Firmen dürfen keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Assets anbieten .
Transaktionsschwellen – Für Transaktionen in Fiat-Währungen behält die AMLR die bestehende 1.000-Euro-Schwelle für die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden bei gelegentlichen Transaktionen bei. Die Travel Rule gemäß der Verordnung (EU) 2023/1113 gilt jedoch unabhängig vom Betrag für alle Krypto-Asset-Transfers, an denen ein CASP beteiligt ist . Zudem senkt die AMLR die Schwelle für Sorgfaltspflichten bei gelegentlichen Transaktionen von 15.000 Euro auf 10.000 Euro
.
Bargeldobergrenze – Die Verordnung führt eine verbindliche EU-weite Obergrenze für große Barzahlungen von 10.000 Euro ein. Die Mitgliedstaaten können auf nationaler Ebene niedrigere Grenzen festlegen, wenn dies aufgrund spezifischer Risiken gerechtfertigt ist; die Obergrenze von 10.000 Euro darf aber nicht überschritten werden .
Direkte Peer-to-Peer-Transfers zwischen zwei selbstverwalteten (Self-Custody) Wallets, an denen kein regulierter Intermediär beteiligt ist, sind von den Identifizierungs- und Travel-Rule-Pflichten der AMLR ausgenommen. Die Verordnung schließt solche privaten Wallet-zu-Wallet-Transfers explizit vom Anwendungsbereich der verpflichtenden Identitätsprüfung aus .
Sobald jedoch eine der beiden Seiten einen regulierten CASP einbezieht (z. B. eine Überweisung von einem selbstverwalteten Wallet an eine Börse), muss der beteiligte CASP die Travel-Rule-Pflichten anwenden.
Die Verordnung (EU) 2023/1113 (die neu gefasste Transfer of Funds Regulation, TFR) gilt für jeden Krypto-Asset-Transfer, an dem mindestens ein in der EU ansässiger CASP beteiligt ist. Für Transfers von oder zu einer selbstverwalteten Adresse gilt Folgendes:
Die Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA), die durch die Verordnung (EU) 2024/1620 eingerichtet wurde und ihren Sitz in Frankfurt hat, wird am 10. Juli 2027 ihre vollständigen Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse übernehmen .
Wichtige Einzelheiten zur Durchsetzung:
Die wesentlichen Pflichten der AMLR (Sorgfaltspflichten, Transparenzregister, Verdachtsmeldungen) werden für die meisten Verpflichteten am 10. Juli 2027 anwendbar, für kleinere Unternehmen (z. B. bestimmte Profifußballvereine) tritt die Verordnung erst am 10. Juli 2029 in Kraft .
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Die EU Geldwäscheverordnung (AMLR) führt ab Juli 2027 ein EU weites Barzahlungslimit von 10.000 Euro ein.
Die EU Geldwäscheverordnung (AMLR) führt ab Juli 2027 ein EU weites Barzahlungslimit von 10.000 Euro ein. Privacy Coins (anonymitätsfördernde Kryptowährungen) werden von regulierten Kryptodienstleistern (CASPs) verboten – sie dürfen keine Dienstleistungen rund um diese Token anbieten.
Direkte Peer to Peer Transfers zwischen zwei selbstverwalteten (Self Custody) Wallets ohne Einbindung eines regulierten Dienstleisters bleiben von Identifizierungspflichten verschont.