Warum Investoren mit 6,6 Billionen Euro gegen die EU-Pläne zur ESG-Ausnahme für Vermögensverwalter kämpfen
Die EU Kommission schlägt im Rahmen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, Vermögensverwalter von der Berichterstattung als „irrelevant“ eingestufter Nachhaltigkeitsinformationen zu... Eine mächtige Investorenkoalition um IIGCC, Eurosif und PRI, die über 6,6 Billionen Euro verwalt...
Veröffentlicht vonBearbeitet mit DeepSeek-V4-ProBilder erstellt mit GPT Image 1.5
Die EU Kommission schlägt im Rahmen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, Vermögensverwalter von der Berichterstattung als „irrelevant“ eingestufter Nachhaltigkeitsinformationen zu...
Eine mächtige Investorenkoalition um IIGCC, Eurosif und PRI, die über 6,6 Billionen Euro verwaltet, warnt vor dem Verlust vergleichbarer Klimadaten und läuft Sturm gegen die Pläne.
Die öffentliche Konsultation zum delegierten Rechtsakt endete am 3. Juni 2026; eine endgültige Entscheidung der Kommission wird bis zum 17.
Der Konflikt offenbart eine philosophische Bruchlinie: der Drang nach regulatorischer Vereinfachung trifft auf das Bedürfnis des Finanzsektors nach standardisierten, prüfbaren Daten, um treuhänderische Pflichten zu er...
What is the European Commission's proposal to exempt asset managers from ESG reporting under the revised ESRS, why are major investor organiThe European Commission's proposal to exempt asset managers from ESG reporting under the revised ESRS has sparked a clash over the future of climate transparency in finance.
KI-Prompt
Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What is the European Commission's proposal to exempt asset managers from ESG reporting under the revised ESRS, why are major investor organi. Article summary: ## The European Commission's Proposal on Asset Manager ESG Reporting. Topic tags: general, government, general web, education. Reference image context from search candidates: Reference image 1: visual subject "# Shift letter urges European Commission to drop asset management exemption from ESRS. Shift has published an open letter calling for the European Commission to drop a proposal tha" source context "Shift letter urges European Commission to drop asset management exemption from ESRS - Shift" Reference image 2: visual subject "# Shift letter urges European Commission to drop asset management exemption from ESRS. Shift has published an open letter calling for
openai.com
Der Vorstoß der Europäischen Kommission, die bürokratischen Lasten der Unternehmen drastisch zu reduzieren, ist mit der Forderung des Finanzsektors nach mehr Klimatransparenz kollidiert. Der Zankapfel ist eine geplante Ausnahmeregelung für Vermögensverwalter in den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dem Herzstück des Omnibus-Vereinfachungspakets. Während die Kommission dies als Abbau unnötiger Berichtspflichten betrachtet, argumentiert eine mächtige Investorenkoalition, dass diese Ausnahme sie blind für die in ihren Portfolios schlummernden Klimarisiken machen würde.
Was die Kommission vorschlägt
Am 6. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Überarbeitung der ESRS – der technischen Standards, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zugrunde liegen. Unter den Änderungen finden sich neue Bestimmungen, wonach Unternehmen mit Vermögensverwaltungstätigkeiten keine Informationen melden müssten, die für die von ihnen verwalteten Investitionen als „irrelevant“ gelten .
Studio Global AI
Setzen Sie Ihre Recherche fort
Diese Seite enthält eine quellengestützte Antwort, die Sie in Studio Global fortsetzen können.
Wie lautet die kurze Antwort auf „Warum Investoren mit 6,6 Billionen Euro gegen die EU-Pläne zur ESG-Ausnahme für Vermögensverwalter kämpfen“?
Die EU Kommission schlägt im Rahmen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, Vermögensverwalter von der Berichterstattung als „irrelevant“ eingestufter Nachhaltigkeitsinformationen zu...
Was sind die wichtigsten Punkte, die zuerst validiert werden müssen?
Die EU Kommission schlägt im Rahmen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, Vermögensverwalter von der Berichterstattung als „irrelevant“ eingestufter Nachhaltigkeitsinformationen zu... Eine mächtige Investorenkoalition um IIGCC, Eurosif und PRI, die über 6,6 Billionen Euro verwaltet, warnt vor dem Verlust vergleichbarer Klimadaten und läuft Sturm gegen die Pläne.
Was soll ich als nächstes in der Praxis tun?
Die öffentliche Konsultation zum delegierten Rechtsakt endete am 3. Juni 2026; eine endgültige Entscheidung der Kommission wird bis zum 17.
Warum Investoren mit 6,6 Billionen Euro gegen die EU-Pläne zur ESG-Ausnahme für Vermögensverwalter kämpfen
Die EU Kommission schlägt im Rahmen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, Vermögensverwalter von der Berichterstattung als „irrelevant“ eingestufter Nachhaltigkeitsinformationen zu... Eine mächtige Investorenkoalition um IIGCC, Eurosif und PRI, die über 6,6 Billionen Euro verwalt...
Veröffentlicht vonBearbeitet mit DeepSeek-V4-ProBilder erstellt mit GPT Image 1.5
Die EU Kommission schlägt im Rahmen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, Vermögensverwalter von der Berichterstattung als „irrelevant“ eingestufter Nachhaltigkeitsinformationen zu...
Eine mächtige Investorenkoalition um IIGCC, Eurosif und PRI, die über 6,6 Billionen Euro verwaltet, warnt vor dem Verlust vergleichbarer Klimadaten und läuft Sturm gegen die Pläne.
Die öffentliche Konsultation zum delegierten Rechtsakt endete am 3. Juni 2026; eine endgültige Entscheidung der Kommission wird bis zum 17.
Der Konflikt offenbart eine philosophische Bruchlinie: der Drang nach regulatorischer Vereinfachung trifft auf das Bedürfnis des Finanzsektors nach standardisierten, prüfbaren Daten, um treuhänderische Pflichten zu er...
What is the European Commission's proposal to exempt asset managers from ESG reporting under the revised ESRS, why are major investor organiThe European Commission's proposal to exempt asset managers from ESG reporting under the revised ESRS has sparked a clash over the future of climate transparency in finance.
KI-Prompt
Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What is the European Commission's proposal to exempt asset managers from ESG reporting under the revised ESRS, why are major investor organi. Article summary: ## The European Commission's Proposal on Asset Manager ESG Reporting. Topic tags: general, government, general web, education. Reference image context from search candidates: Reference image 1: visual subject "# Shift letter urges European Commission to drop asset management exemption from ESRS. Shift has published an open letter calling for the European Commission to drop a proposal tha" source context "Shift letter urges European Commission to drop asset management exemption from ESRS - Shift" Reference image 2: visual subject "# Shift letter urges European Commission to drop asset management exemption from ESRS. Shift has published an open letter calling for
openai.com
Der Vorstoß der Europäischen Kommission, die bürokratischen Lasten der Unternehmen drastisch zu reduzieren, ist mit der Forderung des Finanzsektors nach mehr Klimatransparenz kollidiert. Der Zankapfel ist eine geplante Ausnahmeregelung für Vermögensverwalter in den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dem Herzstück des Omnibus-Vereinfachungspakets. Während die Kommission dies als Abbau unnötiger Berichtspflichten betrachtet, argumentiert eine mächtige Investorenkoalition, dass diese Ausnahme sie blind für die in ihren Portfolios schlummernden Klimarisiken machen würde.
Was die Kommission vorschlägt
Am 6. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Überarbeitung der ESRS – der technischen Standards, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zugrunde liegen. Unter den Änderungen finden sich neue Bestimmungen, wonach Unternehmen mit Vermögensverwaltungstätigkeiten keine Informationen melden müssten, die für die von ihnen verwalteten Investitionen als „irrelevant“ gelten .
Studio Global AI
Setzen Sie Ihre Recherche fort
Diese Seite enthält eine quellengestützte Antwort, die Sie in Studio Global fortsetzen können.
Wie lautet die kurze Antwort auf „Warum Investoren mit 6,6 Billionen Euro gegen die EU-Pläne zur ESG-Ausnahme für Vermögensverwalter kämpfen“?
Die EU Kommission schlägt im Rahmen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, Vermögensverwalter von der Berichterstattung als „irrelevant“ eingestufter Nachhaltigkeitsinformationen zu...
Was sind die wichtigsten Punkte, die zuerst validiert werden müssen?
Die EU Kommission schlägt im Rahmen der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, Vermögensverwalter von der Berichterstattung als „irrelevant“ eingestufter Nachhaltigkeitsinformationen zu... Eine mächtige Investorenkoalition um IIGCC, Eurosif und PRI, die über 6,6 Billionen Euro verwaltet, warnt vor dem Verlust vergleichbarer Klimadaten und läuft Sturm gegen die Pläne.
Was soll ich als nächstes in der Praxis tun?
Die öffentliche Konsultation zum delegierten Rechtsakt endete am 3. Juni 2026; eine endgültige Entscheidung der Kommission wird bis zum 17.
In der Praxis würde dies bedeuten, dass Vermögensverwalter von zentralen Nachhaltigkeitsangaben auf Unternehmensebene befreit werden könnten. Die Logik folgt der breiteren Omnibus-Agenda, die am 26. Februar 2025 vorgestellt wurde und darauf abzielt, die Zahl der Unternehmen mit verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung um rund 80 Prozent sowie die obligatorischen Datenpunkte in den ESRS um 61 Prozent zu kürzen . Aus Sicht der Kommission handelt es sich um die Beseitigung belastender Anforderungen, die keinen direkten Bezug zur eigenen Geschäftstätigkeit eines Vermögensverwalters haben.
Der Aufschrei der Investoren: 6,6 Billionen Euro an Einwänden
Der Vorschlag löste eine sofortige und koordinierte Gegenreaktion einiger der weltweit größten Investorennetzwerke aus. Das Kernargument lautet nicht, dass Vermögensverwalter keine Daten von Portfoliounternehmen bräuchten – diese fordern sie bereits. Das Problem ist, dass die Investoren in diese Vermögensverwalter – Pensionskassen, Versicherer und letztlich Privatanleger – vergleichbare, standardisierte Daten von den Verwaltern selbst benötigen, um Kapital zu allokieren und systemische Klimarisiken zu bewerten.
Die wichtigsten Aktionen des Widerstands:
Formale Stellungnahme der IIGCC: Die Institutional Investors Group on Climate Change (Institutionelle Investorengruppe zum Klimawandel) reichte detaillierte Anmerkungen zur Konsultation der Kommission ein und argumentierte, die Ausnahme untergrabe die Verfügbarkeit „entscheidungsnützlicher Informationen“ für Endinvestoren .
Eine gemeinsame Erklärung mehrerer Organisationen: Eurosif (Europäisches Forum für nachhaltige Geldanlagen), PRI (Prinzipien für verantwortliches Investieren), IIGCC, EFAMA (Europäischer Dachverband der Vermögensverwaltung) und die UNEP FI (Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms) veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, die von 93 Investoren mit einem verwalteten Vermögen von über 6,6 Billionen Euro unterzeichnet wurde. Sie warnen, dass die Änderungen den Vergleich von Klimarisiken verschiedener Vermögensverwalter und Portfolios unmöglich machen würden .
Ein direkter offener Brief: Am 4. Juni 2026 sandten Shift, WWF, Frank Bold und Eurosif einen offenen Brief an EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque mit der ausdrücklichen Forderung, die Ausnahme für Vermögensverwalter aus den finalen Standards zu streichen .
Warnungen vor systemischen Risiken: Frank Bold hob separat eine gefährliche Überschneidung hervor: Die parallelen Schritte, Unternehmenspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Offenlegungsverordnung) zu streichen, kombiniert mit der ESRS-Ausnahme, „birgt das Risiko, große Teile des Investmentsektors ganz aus einer sinnvollen Klimaberichterstattung auszuschließen“ .
Auch die Europäische Zentralbank (EZB) meldete sich kritisch zu Wort und bemängelte, die überarbeiteten ESRS führten „explizite und implizite Ausnahmen für den Finanzsektor“ in Bezug auf Emissionsreduktionsziele und die Wertschöpfungskettenberichterstattung ein – ein Maß an Flexibilität, das die angestrebte Interoperabilität der Standards bedrohe .
Zeitstrahl: Der Weg zur endgültigen Entscheidung
Datum
Ereignis
26. Feb. 2025
Die Kommission veröffentlicht die Omnibus-Vorschläge und kündigt die Absicht an, die ESRS zur Senkung der Berichtslasten zu überarbeiten .
21. Mai 2025
Die Kommission verpflichtet sich offiziell, die ESRS zu überarbeiten, um Datenpunkte zu kürzen und die Konsistenz zu verbessern .
Sep. 2025
Die IIGCC übermittelt ihre erste Rückmeldung zur EFRAG-Konsultation über die überarbeiteten Entwürfe .
3. Dez. 2025
EFRAG legt der Kommission ihre technische Empfehlung vor und schlägt eine Kürzung von 61 Prozent der verpflichtenden Datenpunkte vor .
6. Mai 2026
Die Kommission veröffentlicht den Entwurf des delegierten Rechtsakts mit der Ausnahme für Vermögensverwalter und startet eine einmonatige öffentliche Konsultation .
3. Juni 2026
Die öffentliche Konsultation endet; IIGCC und andere Beteiligte reichen formale, ablehnende Stellungnahmen zur Ausnahme ein .
4. Juni 2026
Ein offener Brief von Shift, WWF, Frank Bold und Eurosif wird veröffentlicht, der die Streichung der Ausnahme fordert .
Bis 17. Sep. 2026
Die Kommission hat zugesagt, den finalen delegierten Rechtsakt innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie zu verabschieden .
Das Kernproblem: Bürokratieabbau oder Klimarisikomanagement?
Dieser Konflikt ist nicht nur ein einfacher regulatorischer Disput. Er legt eine philosophische Bruchlinie im Projekt der nachhaltigen Finanzierung der EU offen.
Auf der einen Seite wird die Kommission von den Zielen Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau getrieben. Das Omnibus-Paket zielt ausdrücklich darauf ab, das Leben europäischer Unternehmen durch den Wegfall von Berichtspflichten zu vereinfachen. Aus dieser Perspektive ist die Forderung nach Unternehmensdaten für jede einzelne Investition unnötige Bürokratie, wenn der eigene ökologische Fußabdruck eines Vermögensverwalters minimal ist. Die Ausnahme fügt sich nahtlos in diese Strategie ein.
Auf der anderen Seite handeln Investoren und Zentralbanker nach dem Verständnis, dass Klimarisiken systemisch sind und das gesamte Portfolio betreffen. IIGCC, Eurosif und die EZB argumentieren allesamt, dass ein Vermögensverwalter Klimarisiken auf Fondsebene nicht ernsthaft managen kann, ohne das Nachhaltigkeitsprofil der von ihm verwalteten Unternehmen zu kennen und offenzulegen. Die Ausnahme für den Vermittler unterbricht die Informationskette. Endinvestoren verlieren die Fähigkeit, Klima-Transitionspläne, finanzierte Emissionen und Engagement-Strategien verschiedener Fondsmanager zu vergleichen – Daten, die sie benötigen, um ihre eigenen treuhänderischen Pflichten zu erfüllen und Vorschriften wie die SFDR und die Taxonomie-Verordnung einzuhalten .
Das Ergebnis ist ein Datenparadoxon: Die EU vereinfacht die Berichterstattung für Vermögensverwalter, um deren Compliance-Last zu erleichtern, verweigert aber den ultimativen Kapitalallokatoren die standardisierten, prüfbaren Informationen, die sie für fundierte Entscheidungen benötigen. Die EZB brachte diese Spannung auf den Punkt, indem sie feststellte, die überarbeiteten ESRS führten „ein breites Spektrum übergreifender Flexibilitätsmaßnahmen“ ein, die die Interoperabilität, die die Standards eigentlich schaffen sollten, grundlegend untergraben .
Die Kommission muss nun die politische Dynamik hinter ihrer Vereinfachungsagenda gegen das strukturelle Risiko abwägen, das die Marktteilnehmer und Regulierungsbehörden identifiziert haben, die die Daten nutzen würden. Der finale delegierte Rechtsakt – erwartet bis Mitte September 2026 – wird zeigen, wessen Definition von „entscheidungsnützlicher“ Information sich letztendlich durchgesetzt hat.
In der Praxis würde dies bedeuten, dass Vermögensverwalter von zentralen Nachhaltigkeitsangaben auf Unternehmensebene befreit werden könnten. Die Logik folgt der breiteren Omnibus-Agenda, die am 26. Februar 2025 vorgestellt wurde und darauf abzielt, die Zahl der Unternehmen mit verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung um rund 80 Prozent sowie die obligatorischen Datenpunkte in den ESRS um 61 Prozent zu kürzen . Aus Sicht der Kommission handelt es sich um die Beseitigung belastender Anforderungen, die keinen direkten Bezug zur eigenen Geschäftstätigkeit eines Vermögensverwalters haben.
Der Aufschrei der Investoren: 6,6 Billionen Euro an Einwänden
Der Vorschlag löste eine sofortige und koordinierte Gegenreaktion einiger der weltweit größten Investorennetzwerke aus. Das Kernargument lautet nicht, dass Vermögensverwalter keine Daten von Portfoliounternehmen bräuchten – diese fordern sie bereits. Das Problem ist, dass die Investoren in diese Vermögensverwalter – Pensionskassen, Versicherer und letztlich Privatanleger – vergleichbare, standardisierte Daten von den Verwaltern selbst benötigen, um Kapital zu allokieren und systemische Klimarisiken zu bewerten.
Die wichtigsten Aktionen des Widerstands:
Formale Stellungnahme der IIGCC: Die Institutional Investors Group on Climate Change (Institutionelle Investorengruppe zum Klimawandel) reichte detaillierte Anmerkungen zur Konsultation der Kommission ein und argumentierte, die Ausnahme untergrabe die Verfügbarkeit „entscheidungsnützlicher Informationen“ für Endinvestoren .
Eine gemeinsame Erklärung mehrerer Organisationen: Eurosif (Europäisches Forum für nachhaltige Geldanlagen), PRI (Prinzipien für verantwortliches Investieren), IIGCC, EFAMA (Europäischer Dachverband der Vermögensverwaltung) und die UNEP FI (Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms) veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, die von 93 Investoren mit einem verwalteten Vermögen von über 6,6 Billionen Euro unterzeichnet wurde. Sie warnen, dass die Änderungen den Vergleich von Klimarisiken verschiedener Vermögensverwalter und Portfolios unmöglich machen würden .
Ein direkter offener Brief: Am 4. Juni 2026 sandten Shift, WWF, Frank Bold und Eurosif einen offenen Brief an EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque mit der ausdrücklichen Forderung, die Ausnahme für Vermögensverwalter aus den finalen Standards zu streichen .
Warnungen vor systemischen Risiken: Frank Bold hob separat eine gefährliche Überschneidung hervor: Die parallelen Schritte, Unternehmenspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Offenlegungsverordnung) zu streichen, kombiniert mit der ESRS-Ausnahme, „birgt das Risiko, große Teile des Investmentsektors ganz aus einer sinnvollen Klimaberichterstattung auszuschließen“ .
Auch die Europäische Zentralbank (EZB) meldete sich kritisch zu Wort und bemängelte, die überarbeiteten ESRS führten „explizite und implizite Ausnahmen für den Finanzsektor“ in Bezug auf Emissionsreduktionsziele und die Wertschöpfungskettenberichterstattung ein – ein Maß an Flexibilität, das die angestrebte Interoperabilität der Standards bedrohe .
Zeitstrahl: Der Weg zur endgültigen Entscheidung
Datum
Ereignis
26. Feb. 2025
Die Kommission veröffentlicht die Omnibus-Vorschläge und kündigt die Absicht an, die ESRS zur Senkung der Berichtslasten zu überarbeiten .
21. Mai 2025
Die Kommission verpflichtet sich offiziell, die ESRS zu überarbeiten, um Datenpunkte zu kürzen und die Konsistenz zu verbessern .
Sep. 2025
Die IIGCC übermittelt ihre erste Rückmeldung zur EFRAG-Konsultation über die überarbeiteten Entwürfe .
3. Dez. 2025
EFRAG legt der Kommission ihre technische Empfehlung vor und schlägt eine Kürzung von 61 Prozent der verpflichtenden Datenpunkte vor .
6. Mai 2026
Die Kommission veröffentlicht den Entwurf des delegierten Rechtsakts mit der Ausnahme für Vermögensverwalter und startet eine einmonatige öffentliche Konsultation .
3. Juni 2026
Die öffentliche Konsultation endet; IIGCC und andere Beteiligte reichen formale, ablehnende Stellungnahmen zur Ausnahme ein .
4. Juni 2026
Ein offener Brief von Shift, WWF, Frank Bold und Eurosif wird veröffentlicht, der die Streichung der Ausnahme fordert .
Bis 17. Sep. 2026
Die Kommission hat zugesagt, den finalen delegierten Rechtsakt innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie zu verabschieden .
Das Kernproblem: Bürokratieabbau oder Klimarisikomanagement?
Dieser Konflikt ist nicht nur ein einfacher regulatorischer Disput. Er legt eine philosophische Bruchlinie im Projekt der nachhaltigen Finanzierung der EU offen.
Auf der einen Seite wird die Kommission von den Zielen Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau getrieben. Das Omnibus-Paket zielt ausdrücklich darauf ab, das Leben europäischer Unternehmen durch den Wegfall von Berichtspflichten zu vereinfachen. Aus dieser Perspektive ist die Forderung nach Unternehmensdaten für jede einzelne Investition unnötige Bürokratie, wenn der eigene ökologische Fußabdruck eines Vermögensverwalters minimal ist. Die Ausnahme fügt sich nahtlos in diese Strategie ein.
Auf der anderen Seite handeln Investoren und Zentralbanker nach dem Verständnis, dass Klimarisiken systemisch sind und das gesamte Portfolio betreffen. IIGCC, Eurosif und die EZB argumentieren allesamt, dass ein Vermögensverwalter Klimarisiken auf Fondsebene nicht ernsthaft managen kann, ohne das Nachhaltigkeitsprofil der von ihm verwalteten Unternehmen zu kennen und offenzulegen. Die Ausnahme für den Vermittler unterbricht die Informationskette. Endinvestoren verlieren die Fähigkeit, Klima-Transitionspläne, finanzierte Emissionen und Engagement-Strategien verschiedener Fondsmanager zu vergleichen – Daten, die sie benötigen, um ihre eigenen treuhänderischen Pflichten zu erfüllen und Vorschriften wie die SFDR und die Taxonomie-Verordnung einzuhalten .
Das Ergebnis ist ein Datenparadoxon: Die EU vereinfacht die Berichterstattung für Vermögensverwalter, um deren Compliance-Last zu erleichtern, verweigert aber den ultimativen Kapitalallokatoren die standardisierten, prüfbaren Informationen, die sie für fundierte Entscheidungen benötigen. Die EZB brachte diese Spannung auf den Punkt, indem sie feststellte, die überarbeiteten ESRS führten „ein breites Spektrum übergreifender Flexibilitätsmaßnahmen“ ein, die die Interoperabilität, die die Standards eigentlich schaffen sollten, grundlegend untergraben .
Die Kommission muss nun die politische Dynamik hinter ihrer Vereinfachungsagenda gegen das strukturelle Risiko abwägen, das die Marktteilnehmer und Regulierungsbehörden identifiziert haben, die die Daten nutzen würden. Der finale delegierte Rechtsakt – erwartet bis Mitte September 2026 – wird zeigen, wessen Definition von „entscheidungsnützlicher“ Information sich letztendlich durchgesetzt hat.