Unklar blieb allerdings eine entscheidende Frage: Darf Apple weiterhin eine Gebühr verlangen, wenn der Kauf außerhalb des App Stores abgeschlossen wird?
Als die gerichtliche Verfügung in Kraft trat, passte Apple seine App‑Store‑Regeln an. Entwickler durften nun externe Zahlungslinks setzen – Apple verlangte jedoch weiterhin bis zu 27 % Provision auf viele Käufe, die über diese Links zustande kamen.
Epic argumentierte, dass diese Regelung den Zweck des Urteils untergrabe und im Grunde die gleiche Gebührenstruktur aufrechterhalte. Gerichte kamen schließlich zu dem Schluss, dass Apples Umsetzung nicht vollständig mit der ursprünglichen Verfügung vereinbar sei. Das führte zu einem zivilrechtlichen Missachtungsurteil gegen Apple.
Der Ninth Circuit bestätigte große Teile der damit verbundenen Sanktionen, verwies aber einige Fragen zurück an das ursprüngliche Gericht – insbesondere die noch offene Frage, ob und in welcher Höhe Apple überhaupt eine Provision für externe Käufe verlangen darf.
Epic Games widersprach Apples Antrag auf einen Aufschub beim Supreme Court. Das Unternehmen argumentierte, Apple habe in den unteren Instanzen bereits zentrale Entscheidungen verloren und könne keinen ausreichenden Grund für eine Notfallmaßnahme vorweisen.
Nach Epics Ansicht sollten die Verfahren in den unteren Gerichten weiterlaufen, während der Supreme Court prüft, ob er den Fall überhaupt annimmt. Eine Verzögerung würde lediglich ein System verlängern, das Gerichte bereits als rechtswidrig bewertet hätten.
Mehrere Entwicklungen zeigen, wo der Streit derzeit steht:
Parallel dazu läuft auch der wirtschaftliche Wettbewerb weiter. Epic hat Fortnite nach Jahren der Abwesenheit wieder in den App Store zurückgebracht – inzwischen in den meisten Regionen weltweit, während der Rechtsstreit über Gebühren und Plattformregeln weitergeht.
Was als Konflikt zwischen einem Spieleentwickler und einem Plattformbetreiber begann, hat inzwischen globale Bedeutung. Entwickler, Wettbewerbsbehörden und Plattformbetreiber verfolgen aufmerksam, wie US‑Gerichte mit der Macht großer App‑Marktplätze umgehen.
Die zentrale Frage lautet: Darf ein Plattformbetreiber sein eigenes Bezahlsystem vorschreiben – oder zumindest Gebühren verlangen, selbst wenn Käufe außerhalb seines Systems stattfinden?
Eine endgültige Antwort steht noch aus. Apple strebt eine Überprüfung durch den Supreme Court an, während untere Gerichte weiter klären, welche Regeln künftig für externe App‑Store‑Zahlungen gelten.
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