Allein aus Pakistan meldete das UN‑Flüchtlingshilfswerk UNHCR beispielsweise 177.600 Rückkehrer bis zum 9. Mai 2026. Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres waren 55.202 Menschen aus Pakistan zurückgeführt worden.
Auch aus anderen Ländern – darunter Türkei und Tadschikistan – gab es kleinere Zahlen an Abschiebungen.
Die Vereinten Nationen warnen, dass viele Rückkehrer in Afghanistan einem hohen Risiko ausgesetzt sein könnten. Besonders gefährdet sind laut UN‑Menschenrechtsbüro unter anderem:
Diese Gruppen könnten nach ihrer Rückkehr Vergeltungsmaßnahmen, Verfolgung oder Gewalt ausgesetzt sein.
Berichte internationaler Organisationen nennen zudem Fälle von willkürlichen Festnahmen, Misshandlungen, Folter oder Bedrohungen gegen Rückkehrer.
Im Zentrum der Kritik steht ein grundlegendes Prinzip des internationalen Flüchtlings‑ und Menschenrechtsrechts: Non‑Refoulement.
Dieses Prinzip verpflichtet Staaten, niemanden in ein Land zurückzuschicken, in dem ernsthafte Gründe dafür bestehen, dass der Person dort Verfolgung, Folter, unmenschliche Behandlung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Der Schutz gilt grundsätzlich für alle Migranten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
UN‑Vertreter betonen daher, dass erzwungene Rückführungen nach Afghanistan problematisch sein können, solange das Risiko solcher Gefahren weiterhin besteht.
Menschenrechtsorganisationen und UN‑Stellen kritisieren insbesondere groß angelegte Rückführungsprogramme in der Region. Pakistan und Iran stehen dabei im Fokus, weil dort Millionen Afghaninnen und Afghanen leben und in den vergangenen Jahren verstärkt abgeschoben wurden.
Gleichzeitig wird auch in Europa diskutiert, ob und unter welchen Umständen Abschiebungen nach Afghanistan wieder aufgenommen werden könnten – ein Thema, das wegen der Menschenrechtslage im Land äußerst umstritten ist.
Die zentrale Botschaft der Vereinten Nationen bleibt daher klar: Rückführungen dürfen nur erfolgen, wenn sie freiwillig, sicher und im Einklang mit internationalem Recht sind.
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