Die Europäische Kommission startete am 20. Mai 2026 eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der MiCA‑Verordnung, um Rückmeldungen aus Industrie, Regulierung und Öffentlichkeit zu sammeln.[17][18] Die Überprüfung erfolgt kurz vor dem Ende der Übergangsfrist: Ab 1.

Create a landscape editorial hero image for this Studio Global article: What is the European Commission’s new public consultation on the Markets in Crypto-Assets (MiCA) regulation, why is the EU reviewing the rul. Article summary: The European Commission has opened a targeted public consultation on reviewing MiCA, the EU’s crypto-assets rulebook, with the consultation starting on 20 May 2026 and run by DG FISMA’s digital finance unit.[4][8] The re. Topic tags: general, government, general web, user generated. Reference image context from search candidates: Reference image 1: visual subject "**When its first draft was published on 24 September 2020, MiCA promised to be a pillar of EU financial services legislation, placing the EU in a unique position as the first major" source context "As MiCA's transitional periods expires, Europe's crypto market faces ..." Reference image 2: visual subj
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Markets in Crypto‑Assets‑Verordnung (MiCA) gestartet – dem zentralen Regelwerk der Europäischen Union für Kryptowährungen. Die Konsultation begann am 20. Mai 2026 und wird von der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA) durchgeführt.
Mit der Initiative will die Kommission herausfinden, wie gut die neuen Regeln in der Praxis funktionieren. Unternehmen aus der Branche, Aufsichtsbehörden und Bürger können Stellungnahmen einreichen. Die Ergebnisse sollen in künftige EU‑Politik zu digitalen Vermögenswerten und mögliche Anpassungen der Regulierung einfließen.
Die MiCA‑Verordnung (Markets in Crypto‑Assets) ist das erste umfassende Regulierungssystem der EU speziell für Kryptowährungen. Ziel ist ein einheitliches Regelwerk für alle 27 Mitgliedstaaten, das nationale Unterschiede ersetzt.
Die Umsetzung erfolgte schrittweise:
MiCA legt unter anderem fest, wie Token emittiert werden dürfen, welche Informationen Anleger erhalten müssen und welche Lizenzanforderungen für Krypto‑Unternehmen gelten, die im EU‑Binnenmarkt tätig sein wollen.
Dass Brüssel die Verordnung weniger als zwei Jahre nach ihrer vollständigen Anwendung erneut bewertet, wirkt auf den ersten Blick früh. Tatsächlich hängt der Zeitpunkt mit mehreren wichtigen Meilensteinen zusammen.
Unternehmen, die bereits vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht Krypto‑Dienstleistungen anboten, durften diese während einer Übergangsphase weiter betreiben.
Diese Übergangsfrist endet EU‑weit am 1. Juli 2026.
Danach gilt: Jedes Unternehmen, das ohne MiCA‑Lizenz Krypto‑Services für EU‑Kunden anbietet, verstößt gegen EU‑Recht und muss seine Tätigkeit einstellen.
Die Kommission will daher noch vor diesem Stichtag Feedback sammeln, um zu verstehen, wo die Umsetzung funktioniert – und wo möglicherweise nachjustiert werden muss.
Ein weiterer Grund ist die schnelle Entwicklung der Branche. Seit der Verabschiedung der Regeln im Jahr 2023 haben sich insbesondere folgende Bereiche stark verändert:
Die Konsultation dient daher auch als Praxistest für das MiCA‑Design in einem sich schnell wandelnden Markt.
Obwohl die Konsultation die gesamte Verordnung abdeckt, kristallisieren sich einige Themen als besonders relevant heraus.
Stablecoins – Kryptowährungen, die an Fiatwährungen wie Euro oder US‑Dollar gekoppelt sind – gehören zu den am strengsten regulierten Bereichen von MiCA.
Die Kommission möchte wissen, ob die bestehenden Regeln für Emittenten und Plattformen funktionieren oder angepasst werden müssen.
Stablecoins gelten als kritische Infrastruktur für viele Krypto‑Märkte, da sie häufig als Handels‑ und Abwicklungseinheit auf Börsen genutzt werden.
Ein weiteres Thema sind Stablecoins, deren Ausgabe oder Verwaltung über mehrere Länder verteilt ist. Solche Strukturen könnten die Aufsicht erschweren – etwa bei Fragen zu Reserven, Rücktauschrechten oder Zuständigkeiten der Behörden.
Die EU prüft daher, ob zusätzliche Regeln erforderlich sind, um regulatorische Lücken bei globalen Stablecoin‑Projekten zu vermeiden.
MiCA richtet sich vor allem an identifizierbare Emittenten und zentralisierte Dienstleister. Viele DeFi‑Protokolle funktionieren jedoch ohne klar definierbare Betreiber oder Unternehmen.
Dadurch kann ein Teil der DeFi‑Aktivitäten außerhalb des aktuellen Regulierungsrahmens liegen. In der Konsultation wird daher diskutiert, ob neue politische Instrumente oder zukünftige Gesetzgebung nötig sein könnten.
Der unmittelbarste Punkt betrifft die MiCA‑Lizenz für Crypto‑Asset Service Providers (CASPs) – also Börsen, Broker, Verwahrer und andere Anbieter.
Bis zum 1. Juli 2026 müssen Unternehmen, die bisher unter Übergangsregeln tätig waren:
Nach Ablauf der Frist gilt ein Betrieb ohne Lizenz als Verstoß gegen EU‑Recht.
Die Konsultation läuft bis 31. August 2026.
Die gesammelten Stellungnahmen sollen der Europäischen Kommission helfen, die nächsten Schritte zu planen. Mögliche Ergebnisse könnten sein:
Damit markiert die Konsultation den ersten großen Realitätstest für Europas ambitioniertes Krypto‑Regelwerk – kurz bevor die vollständige Durchsetzung der Regeln im Sommer 2026 beginnt.
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Die Europäische Kommission startete am 20. Mai 2026 eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der MiCA‑Verordnung, um Rückmeldungen aus Industrie, Regulierung und Öffentlichkeit zu sammeln.[17][18]
Die Europäische Kommission startete am 20. Mai 2026 eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der MiCA‑Verordnung, um Rückmeldungen aus Industrie, Regulierung und Öffentlichkeit zu sammeln.[17][18] Die Überprüfung erfolgt kurz vor dem Ende der Übergangsfrist: Ab 1. Juli 2026 dürfen Krypto‑Dienstleister ohne MiCA‑Lizenz keine Dienste mehr für EU‑Kunden anbieten.[45]
Im Mittelpunkt der Debatte stehen unter anderem Stablecoin‑Regeln, Risiken globaler Stablecoin‑Strukturen über mehrere Jurisdiktionen und mögliche Regulierungslücken bei DeFi‑Projekten.[4][11]