Solche Systeme müssen vor dem Inverkehrbringen in der EU eine Konformitätsbewertung durch eine unabhängige Stelle bestehen.
Dieser Weg betrifft vor allem KI, die in physische Produkte eingebettet ist, bei denen Fehlfunktionen direkte Sicherheitsrisiken verursachen könnten.
Der zweite Weg betrifft KI‑Systeme, die in bestimmten sensiblen Einsatzbereichen genutzt werden, auch wenn sie nicht Teil eines regulierten Produkts sind.
Diese Bereiche sind in Anhang III des AI Act aufgeführt, darunter etwa:
Wird ein System für einen solchen Zweck entwickelt oder eingesetzt, gilt es in der Regel als Hochrisiko‑KI nach Artikel 6 Absatz 2.
Der AI Act enthält eine enge Ausnahme in Artikel 6 Absatz 3. Danach können bestimmte Systeme aus Anhang III aus der Hochrisiko‑Kategorie herausfallen.
Voraussetzung ist, dass das System kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellt und insbesondere das Ergebnis einer Entscheidung nicht wesentlich beeinflusst.
Nach den Entwurfsleitlinien könnte diese Ausnahme etwa greifen, wenn die KI:
Eine wichtige Einschränkung: Systeme zur Profilbildung natürlicher Personen können diese Ausnahme nicht nutzen. Wenn sie in einem Anhang‑III‑Bereich eingesetzt werden, bleiben sie Hochrisiko‑KI.
Die Kommission hat gleichzeitig eine gezielte öffentliche Konsultation gestartet.
Unternehmen, Behörden und andere Interessengruppen können Feedback geben, insbesondere zu:
Parallel zu den Leitlinien haben EU‑Gesetzgeber zentrale Verpflichtungen für Hochrisiko‑KI zeitlich verschoben. Die Änderungen werden oft als AI Act Omnibus bezeichnet.
Die neuen Termine:
Die Verzögerung soll Behörden und Unternehmen Zeit geben, technische Standards, Zertifizierungsverfahren und Compliance‑Werkzeuge zu entwickeln.
Wichtige Etappen:
Parallel arbeitet die EU an technischen Normen, die Unternehmen helfen sollen, Compliance nachzuweisen. Ein erster Entwurf für einen harmonisierten Standard zu KI‑Qualitätsmanagementsystemen ging im Oktober 2025 in die öffentliche Konsultation.
Auch wenn viele Pflichten erst in einigen Jahren gelten, liefern die Leitlinien bereits einen praktischen Prüfprozess:
Denn bereits heute können Produktdesign, Dokumentation und definierter Einsatzzweck darüber entscheiden, ob ein System später in die Hochrisiko‑Kategorie fällt.
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