ByteDance legte dagegen Klage beim Gericht der EU ein und wollte die Entscheidung der Kommission aufheben lassen.
TikToks Hauptargument: Die Plattform sei kein dominanter Platzhirsch, sondern ein schnell wachsender Herausforderer etablierter Dienste wie YouTube oder Instagram. Deshalb, so das Unternehmen, solle der DMA noch nicht auf TikTok angewendet werden.
Am 17. Juli 2024 wies das Gericht die Klage von ByteDance im Verfahren T‑1077/23 ab und bestätigte die Einstufung als Gatekeeper. Zusätzlich wurde ByteDance verpflichtet, die Prozesskosten zu tragen.
Die Richter stellten fest, dass TikTok die quantitativen Schwellenwerte des DMA erfüllt. Diese Kriterien – etwa Nutzerzahlen oder wirtschaftliche Größe – begründen zunächst die Vermutung, dass eine Plattform eine Gatekeeper‑Rolle hat. ByteDance gelang es nach Ansicht des Gerichts nicht, diese Vermutung überzeugend zu widerlegen.
Das Urteil ist deshalb wichtig, weil es eine der ersten grundlegenden gerichtlichen Auslegungen des Digital Markets Act darstellt. Es bestätigt den Ansatz der EU‑Kommission, große Plattformen früh zu identifizieren und zu regulieren.
Traditionelles Wettbewerbsrecht greift meist erst, nachdem ein Unternehmen über Jahre hinweg seine Marktmacht missbraucht hat.
Der DMA funktioniert anders: Er erlaubt der EU, bereits dann Regeln aufzuerlegen, wenn eine Plattform eine bestimmte Größe und strukturelle Bedeutung im Markt erreicht.
Das bedeutet: Unternehmen können regulatorischen Pflichten unterliegen, während sie noch wachsen.
Zugleich zeigt der Fall, dass die EU‑Regeln nicht nur gegen US‑Technologiekonzerne gerichtet sind. In der ersten DMA‑Welle wurden neben ByteDance auch Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft als Gatekeeper eingestuft.
TikToks Argument, es bringe frischen Wettbewerb in den Social‑Media‑Markt, wurde nicht grundsätzlich bestritten.
Das Gericht betonte jedoch, dass der DMA nicht nur historische Dominanz betrachtet. Entscheidend ist, ob eine Plattform groß genug ist, um als zentraler Zugangspunkt zu digitalen Märkten zu wirken.
Eine Plattform kann also gleichzeitig ein Herausforderer gegenüber etablierten Firmen sein – und dennoch selbst zum Gatekeeper werden, sobald ihre Reichweite groß genug ist.
Der Wettbewerb ist nur ein Teil der europäischen Debatte über TikTok.
Politiker und Behörden in der EU äußern seit Jahren Bedenken, dass europäische Nutzerdaten theoretisch von mit China verbundenen Stellen zugänglich sein könnten, da TikTok dem in Peking ansässigen Konzern ByteDance gehört. Diese Fragen betreffen vor allem Datenschutz, Cybersicherheit und geopolitische Risiken – nicht direkt den DMA.
Daher wird TikTok in Europa häufig gleichzeitig unter mehreren Rechtsrahmen diskutiert: Datenschutzregeln, Plattformregulierung und Fragen der digitalen Souveränität.
Um Vertrauen aufzubauen, startete TikTok das europäische Sicherheitsprogramm „Project Clover“.
Ziel ist es, europäische Nutzerdaten stärker innerhalb Europas zu speichern und Datenübertragungen in andere Regionen zu reduzieren. Dafür nutzt TikTok unter anderem Rechenzentren in Irland und Norwegen.
Nach Angaben des Unternehmens überwacht zudem das Cybersicherheitsunternehmen NCC Group unabhängig die Datenflüsse und Sicherheitskontrollen innerhalb der europäischen Infrastruktur.
Diese Maßnahmen sollen regulatorische Bedenken mindern. Allerdings ändern sie nichts an TikToks Verpflichtungen unter dem DMA.
Neben Wettbewerb und Datensicherheit wird TikTok auch wegen möglicher Auswirkungen auf Jugendliche untersucht.
Studien und Analysen aus dem Umfeld des Europäischen Parlaments weisen auf Risiken durch engagement‑getriebenes Design und potenziell suchtfördernde Funktionen hin, insbesondere für Minderjährige.
Solche Fragen fallen eher unter andere EU‑Regeln – etwa Verbraucherschutz‑ oder Plattform‑Risikovorschriften – verstärken aber das Bild von TikTok als systemisch bedeutende Plattform.
Mit dem Gatekeeper‑Status gehen umfangreiche Verpflichtungen einher.
Verstößt ein Unternehmen gegen die DMA‑Regeln, kann die EU‑Kommission hohe Geldstrafen und strukturelle Maßnahmen verhängen, um Wettbewerb und Nutzerrechte zu schützen.
Für TikTok entsteht damit ein komplexes regulatorisches Umfeld in Europa, das mehrere Ebenen umfasst:
TikTok versuchte vor Gericht darzustellen, dass es eher der Wettbewerbsmotor des Social‑Media‑Marktes sei als ein Gatekeeper.
Die EU‑Gerichte folgten dieser Logik nicht. Ihre Botschaft lautet: Sobald eine Plattform groß genug ist und als zentraler Zugangspunkt im digitalen Markt fungiert, kann sie unter den DMA fallen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer ursprünglichen Rolle im Wettbewerb.
Damit schafft der Fall einen wichtigen Präzedenzfall. Europas neue Digitalregeln können nicht nur etablierte Tech‑Giganten treffen, sondern auch schnell wachsende Plattformen mit globaler Reichweite.