Die Vorstellung, Epstein habe ein geheimes Verzeichnis prominenter Kunden geführt, gehört zu den hartnäckigsten Narrativen. Das FBI hat dazu 2025 eine systematische Überprüfung aller zugänglichen Regierungsdokumente vorgenommen. Das Ergebnis: Es wurde kein belastendes „Kundenverzeichnis“ gefunden. Auch glaubwürdige Beweise, dass Epstein bekannte Persönlichkeiten erpresst habe, existieren demnach nicht. Die Prüfung ergab zudem keine Grundlage für neue Ermittlungen gegen bislang nicht angeklagte Dritte.
Bereits 2005 hatte die Polizei in Palm Beach, Florida, gegen Epstein ermittelt, nachdem eine 14-Jährige Missbrauch gemeldet hatte. Ein Bundesgeschworenengericht erhob 2006 Anklage, doch die Staatsanwaltschaft in Florida handelte 2007/2008 einen umstrittenen Deal aus: eine Vereinbarung zur Nichtverfolgung auf Bundesebene (Non-Prosecution Agreement), die Epstein faktisch schützte. Das US-Justizministerium untersuchte diesen Vorgang später intern und kritisierte das Verhalten der damaligen Ankläger. Opfer und deren Anwälte bezeichneten den Deal jahrelang als zu milde.
Epsteins langjährige Partnerin Ghislaine Maxwell wurde 2020 wegen Sexualstraftaten angeklagt, 2021 von einem New Yorker Bundesgericht unter anderem wegen Beihilfe zum Sexhandel mit Minderjährigen verurteilt und 2022 zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ihre Beteuerungen, sie habe von Epsteins Taten nichts gewusst, wurden nicht als glaubhaft angesehen.
Die seriösesten Informationen stammen aus den offiziellen Dokumenten des US-Justizministeriums, der SDNY-Anklage und dem Bericht des Generalinspekteurs. Die Fülle an Gerüchten und unbelegten Behauptungen im Internet wird durch diese Quellen nicht gestützt. Sollten Sie eine bestimmte Facette des Falls genauer interessieren – etwa die Rolle Maxwells, die frühen Ermittlungen in Florida oder die konkreten Vorwürfe in New York –, lässt sich das anhand der verfügbaren Berichte gezielt vertiefen.