X hat vor dem High Court of England and Wales eine Zivilklage gegen Vivek Kumar Sen, Zamyang Sherpa und weitere, nicht identifizierte Personen eingereicht. Nach Darstellung der Plattform betrieben sie ein koordiniertes Netzwerk Bitcoin-bezogener Accounts. Dadurch sollen mindestens 207.384 Pfund an Auszahlungen aus dem früheren Creator-Revenue-Sharing-Programm geflossen sein. Über die Klage ist noch nicht entschieden; sämtliche Vorwürfe sind bislang unbewiesen.
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Was X dem Netzwerk vorwirft
X Internet Unlimited Company und X Corp. reichten die Klagebegründung laut Berichten am 17. September 2026 bei den Business and Property Courts in England und Wales ein. Das Aktenzeichen lautet BL-2026-001161.
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Im Kern behauptet X, mehrere nach außen getrennt wirkende Bitcoin-Accounts seien tatsächlich als ein Netzwerk gesteuert worden. Die Accounts hätten identische oder weitgehend ähnliche Inhalte in kurzer zeitlicher Folge veröffentlicht und sich anschließend mit Likes, Reposts und Antworten gegenseitig verstärkt. Das habe den Eindruck echter menschlicher Interaktion erzeugt und das vergütungsrelevante Engagement erhöht.
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Als Hinweise auf die behauptete Koordination nennt X Berichten zufolge unter anderem:
- identische oder nahezu identische Bitcoin-Beiträge, die fast gleichzeitig veröffentlicht wurden;
- wechselseitige Likes, Reposts und Antworten innerhalb des Account-Verbunds;
- Informationen zur technischen Verknüpfung der Konten, etwa angeblich gemeinsame Geräte, Cookies oder Software-Clients;
- mehrere Bank- oder Zahlungskonten, die nach Darstellung von X die Verbindungen innerhalb der Operation verschleiern sollten.
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Bei der Zahl der Accounts gibt es in der Berichterstattung Unterschiede. Einige Berichte nennen sechs zentrale Konten beziehungsweise sechs Accounts, die Auszahlungen erhielten; andere sprechen von mindestens neun Accounts im mutmaßlich größeren Netzwerk. Die öffentlich verfügbaren Zusammenfassungen klären diese Differenz nicht abschließend. Vorsichtig formuliert waren demnach sechs monetarisierte Hauptaccounts Teil der Vorwürfe, während weitere Konten mit dem breiteren Netzwerk verbunden gewesen sein sollen.
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Wer verklagt wird – und was „persons unknown“ bedeutet
Namentlich verklagt sind Sen und Sherpa. Daneben richtet sich die Klage gegen „persons unknown“, also nicht identifizierte Personen, die laut X weitere in der Klage aufgeführte Accounts betrieben, nutzten oder kontrollierten.
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Mit dieser Formulierung kann X auch gegen mutmaßliche weitere Beteiligte vorgehen, falls deren Identität im Verlauf des Verfahrens bekannt wird. Sie bedeutet nicht, dass ein Fehlverhalten dieser Personen bereits festgestellt wäre, sondern sichert den Anspruch gegenüber Personen, die X nach eigener Darstellung noch nicht benennen kann.
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Die betroffenen Accounts sollen zudem gesperrt worden sein. X kombiniert damit eine Maßnahme auf der Plattform mit dem Versuch, in einem Zivilverfahren aus seiner Sicht unrechtmäßig ausgezahltes Geld zurückzuholen.
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Welche Forderungen X stellt
X behauptet, durch das frühere Creator-Revenue-Sharing-Programm seien mindestens 207.384 Pfund ausgezahlt worden – umgerechnet in Berichten rund 277.000 bis 278.000 US-Dollar.
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Die Plattform fordert die Rückzahlung dieser Beträge sowie Schadenersatz, Zinsen und Prozesskosten. Zusätzlich macht X laut Berichten mindestens 75.000 Pfund für Ermittlungen, Abhilfemaßnahmen und Prävention geltend. Auch dieser Betrag ist Teil der Klageforderung und keine gerichtlich festgestellte Schadenssumme.
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Öffentliche Reaktionen von Musk und den Beklagten
Die verfügbaren Berichte dokumentieren die Klage und die mutmaßlichen Maßnahmen von X. Eine belastbare, direkte öffentliche Stellungnahme von Elon Musk speziell zu diesem Verfahren wird darin jedoch nicht genannt. Ebenso enthalten die vorliegenden Quellen keine öffentliche Reaktion der beiden namentlich genannten Beklagten.
Aus dem Fehlen einer dokumentierten Stellungnahme lässt sich weder ein Eingeständnis noch eine Feststellung zulasten der Beklagten ableiten.
Teil eines schärferen Vorgehens gegen Missbrauch
Der Fall zeigt, dass X bei mutmaßlicher Manipulation von Creator-Vergütungen nicht nur Accounts entfernt, sondern auch zivilrechtlich die Rückzahlung von Geldern und weitere Kosten geltend macht. In einem System, in dem Interaktionen die Vergütung beeinflussen, kann koordinierte Verstärkung einen direkten Anreiz schaffen, Aktivität künstlich zu erzeugen. Das ist die Argumentation hinter der Klage von X – nicht das Ergebnis einer gerichtlichen Prüfung.
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Es gibt zudem Hinweise, dass X bereits zuvor wegen mutmaßlicher Manipulation von Creator-Einnahmen geklagt hat: 2025 berichteten Medien über eine separate Klage vor einem US-Bundesgericht gegen acht Personen. X warf ihnen vor, unauthentische Inhalte veröffentlicht und Engagement-Kennzahlen gefälscht zu haben, um Einnahmen zu erhöhen.
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Das vorliegende Material reicht allerdings nicht aus, um daraus eine breite, durchgängige Prozesskampagne oder ein einheitliches Muster von Verfahrensergebnissen abzuleiten. Der aktuelle Fall ist daher vor allem als konkretes, noch anhängiges Zivilverfahren im Rahmen von X’ allgemeinerem Vorgehen gegen Plattformmissbrauch einzuordnen.
Warum X sein altes Creator-Programm ersetzt hat
X nahm ab August 2026 keine neuen Teilnehmer mehr für Revenue Sharing auf. Bestehende Teilnehmer konnten noch bis zum 7. September Einnahmen erzielen; ab dem 8. September begann die schrittweise Freischaltung von Bewerbungen für das Nachfolgeprogramm Original Content Rewards.
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Das neue Modell soll sich auf qualifizierte Impressionen von Premium-Nutzern bei originären Inhalten konzentrieren, statt auf das frühere, stärker engagementbezogene Revenue-Sharing-Modell. Nach Angaben von X gelten unter anderem eine Premium-Mitgliedschaft, 500 verifizierte Follower und 500.000 Home-Timeline-Impressionen von verifizierten Nutzern in den vorangegangenen 90 Tagen als Voraussetzungen.
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Kopierte Beiträge, Reuploads, automatisiert erstellte Inhalte und geringwertig umverpackte Inhalte sind laut Berichten von der Vergütung ausgeschlossen. Eigene Inhalte und substanziell weiterentwickelte Beiträge können dagegen anspruchsberechtigt sein.
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Die Neugestaltung entscheidet selbstverständlich nicht über die Vorwürfe gegen Sen, Sherpa oder andere Personen. Sie zeigt aber, dass X die Anreize seines Monetarisierungssystems verändert – nach Kritik, ein stark auf Engagement ausgerichtetes Modell könne Reposts, Spam und virale Inhalte mit geringem Mehrwert begünstigen.
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Entscheidend ist: Es bleibt bei Vorwürfen
X behauptet, ein koordiniertes Account-Netzwerk habe künstlich erzeugtes Engagement in Creator-Einnahmen umgewandelt. Die Plattform verweist dabei auf synchronisierte Beiträge, gegenseitige Interaktionen, technische Verbindungen und Zahlungsstrukturen. Sie verlangt die Rückzahlung der mutmaßlich ausgezahlten Gelder sowie weitere Kosten. Ob sich diese Vorwürfe beweisen lassen, wird das Verfahren vor dem High Court klären.
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