Wer von schädlichen Inhalten im Netz betroffen ist, braucht vor allem eines: einen Weg, sie rasch entfernen zu lassen. In Singapur gibt es dafür seit dem 29. Juni 2026 die Online Safety Commission (OSC). Sie wurde auf Grundlage des 2025 verabschiedeten Online Safety (Relief and Accountability) Act (OSRAA) eingerichtet. Bei einer Veranstaltung am 23. September nannte Justizminister Edwin Tong die nächsten Aufgaben: Plattformen sollen schneller reagieren, und Betroffene sollen schädliche Inhalte leichter melden können.
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Was die Kommission tun kann
Die OSC ist zunächst für fünf Arten von Übergriffen zuständig: den Missbrauch intimer Bildaufnahmen, bildbasierten Kindesmissbrauch, Doxxing – also die schädigende Veröffentlichung persönlicher Daten –, Online-Belästigung und Online-Stalking. Sie kann unter anderem Plattformen und Verantwortliche für Online-Angebote anweisen, Inhalte zu entfernen oder Konten der verantwortlichen Personen einzuschränken.
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Zwischen dem Start und dem 31. August erhielt die Kommission mehr als 500 Meldungen. Unter den zulässigen Meldungen entfielen 44 Prozent der gemeldeten Übergriffe auf Doxxing und 38 Prozent auf Online-Belästigung.
44 Das zeigt, welche Fälle in der Anfangszeit besonders häufig gemeldet wurden – nicht aber, ob diese Übergriffe insgesamt seltener werden.
Direkt zur OSC oder zuerst zur Plattform?
Der Meldeweg hängt von der Art des Übergriffs ab:
- Direkt bei der OSC: Wer von Missbrauch intimer Bildaufnahmen, bildbasiertem Kindesmissbrauch oder Doxxing betroffen ist, kann sich über die Website der Kommission unmittelbar an sie wenden.
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- Zuerst bei der Plattform: Bei Online-Belästigung oder Online-Stalking sollen Betroffene zunächst die Plattform informieren, auf der der Inhalt erscheint. Reagiert sie nicht zeitnah oder ist ihre Reaktion innerhalb von 24 Stunden unzureichend, können sie den Fall an die OSC weitergeben.
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Eltern oder Sorgeberechtigte können eine Meldung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einreichen. Betroffene können auch eine andere Person dazu bevollmächtigen. Für die Meldung können eine Schilderung des Vorfalls und Belege wie Links oder Screenshots nötig sein.
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Was sich beim Melden ändern soll
Die Regierung arbeitet mit bestimmten Online-Plattformen daran, ihre Reaktionszeiten zu verkürzen. Die derzeit berichteten Vorgaben reichen von sechs bis 48 Stunden. Außerdem sollen leicht zugängliche, eigens für solche Fälle vorgesehene Meldewege auf den Plattformen entstehen. Nach bisherigen Berichten können Betroffene dafür Formulare von der Website des singapurischen Justizministeriums herunterladen.
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Warum ein einfacherer Ablauf wichtig wäre, zeigt ein bereits beschriebenes Problem: Für verschiedene Anliegen zum selben Inhalt – etwa Entfernung, Entschädigung oder Identifizierung einer anonymen Person – können getrennte Formulare nötig sein. Taucht derselbe Inhalt auf mehreren Plattformen auf, müssen Betroffene ihn dort unter Umständen jeweils neu melden.
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Wichtig ist die Unterscheidung der Fristen: Die berichteten Reaktionszeiten von sechs bis 48 Stunden sind nicht dasselbe wie die 24-Stunden-Regel für die Weitergabe von Belästigungs- und Stalkingfällen an die OSC.
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23 Aus den vorliegenden Berichten lässt sich weder verlässlich ableiten, welche der Fristen für welche Schadensart gilt, noch welche Plattformen sämtlichen genannten Vorgaben unterliegen oder welche neuen Fristen gelten sollen. Konkrete Änderungen für Fälle, in denen der ursprüngliche Inhalt nicht mehr auffindbar ist oder in geschlossenen Messenger-Gruppen kursiert, sind ebenfalls nicht bestätigt. Die Behörden prüfen zudem, wie Gerichtsdokumente leichter an Personen im Ausland zugestellt werden könnten; ein neues Verfahren ist in den vorliegenden Berichten nicht beschrieben.
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Für Tong ist Erfolg auf längere Sicht nicht allein eine Frage der Fallzahl oder der Bearbeitungsgeschwindigkeit. Die Kommission soll aus Meldungen lernen und wiederholte Übergriffe verhindern – damit letztlich weniger Menschen ihre Hilfe benötigen.
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