Den vorgelegten Beweisen zufolge hielt sich die Sängerin 163 Tage im Jahr 2011 in Spanien auf – also deutlich unter der 183‑Tage‑Grenze. Damit fehlte die rechtliche Grundlage, sie als steuerliche Einwohnerin zu behandeln.
Folglich erklärte das Gericht die Steuerfestsetzung und die damit verbundenen Sanktionen für ungültig.
Die ursprüngliche Forderung entstand aus einer Entscheidung der Steuerbehörde im Jahr 2021, die Shakira zur Zahlung von etwa 55 Millionen Euro an Steuern und Strafen verpflichtete.
Nachdem das Nationalgericht diese Entscheidung aufhob, entfiel auch die Grundlage für das bereits gezahlte Geld. Im spanischen Verwaltungsrecht gilt: Wird eine Steuerentscheidung von einem Gericht aufgehoben, muss der Staat zu Unrecht erhobene Beträge zurückerstatten – in der Regel inklusive gesetzlicher Zinsen.
Dabei handelt es sich nicht um Schadenersatz, sondern um die Rückgabe von Geldern, die laut Gericht nicht hätten erhoben werden dürfen.
Der aktuelle Entscheid betrifft ausschließlich das Steuerjahr 2011 und ist rechtlich unabhängig von einem anderen viel beachteten Verfahren gegen Shakira.
In diesem früheren Fall warfen Staatsanwälte der Sängerin vor, zwischen 2012 und 2014 rund 14,5 Millionen Euro Einkommensteuer nicht gezahlt zu haben. Am ersten Tag des geplanten Prozesses im Jahr 2023 schloss sie eine Einigung mit der spanischen Staatsanwaltschaft. Dabei akzeptierte sie die Vorwürfe, zahlte die geschuldeten Steuern sowie Geldstrafen und erhielt im Gegenzug eine ausgesetzte Haftstrafe.
Die wichtigsten Unterschiede:
Ja. Die Entscheidung der Audiencia Nacional ist noch nicht zwingend endgültig.
Berichten zufolge plant die spanische Steuerbehörde, die Staatsanwaltschaft des Staates zu bitten, eine Revision (cassation appeal) beim Obersten Gerichtshof Spaniens, dem Tribunal Supremo, einzulegen.
Sollte ein solches Verfahren stattfinden, würde der Oberste Gerichtshof prüfen, ob das Nationalgericht das Steuerrecht korrekt angewendet hat – insbesondere bei der Frage der steuerlichen Ansässigkeit.
Der Fall unterstreicht ein häufiges Problem bei global bekannten Künstlern, Sportlern und Unternehmern: Wo genau sie steuerlich ansässig sind, entscheidet oft über Millionenbeträge.
Bei Shakira hing der gesamte Streit letztlich an einer einzigen juristischen Schwelle – den 183 Tagen Aufenthalt in Spanien pro Jahr. Da die Behörden nur 163 Tage nachweisen konnten, sah das Gericht keinen ausreichenden Beweis für eine steuerliche Ansässigkeit. Das führte zur Aufhebung der Forderung und zu einer Rückzahlung in Millionenhöhe.
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