Am 30. und 31. Oktober 2026 eskalierte Polens Streit um die Besetzung und Führung des Verfassungstribunals. Nachdem die dienstälteste Richterin Anna Korwin-Piotrowska die Suspendierung des Präsidenten und seines Stellvertreters für einen Monat bekannt gegeben hatte, versammelten sich Demonstrierende vor dem Gericht in Warschau. Die Polizei sperrte das Gebäude ab. Präsident Karol Nawrocki kehrte von seiner Reise nach Senegal zurück und warf Premierminister Donald Tusk eine erzwungene Machtübernahme vor. Tusk erklärte, seine Regierung wolle die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen.
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Suspendierung löst unmittelbaren Machtkampf aus
Am Freitag, dem 30. Oktober, teilte das Verfassungstribunal mit, Korwin-Piotrowska habe Präsident Bogdan Święczkowski und Vizepräsident Bartłomiej Sochański für einen Monat von ihren Aufgaben suspendiert. Berichten zufolge übernahm sie anschließend die Leitung der Arbeit des Gerichts. Die bisherige Führung wies diesen Schritt zurück.
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Hinter dem Streit steht ein länger andauernder Konflikt darüber, wer dem Tribunal angehören darf und welche Ernennungen rechtmäßig sind. Dazu gehört auch Nawrockis Weigerung, von der parlamentarischen Mehrheit gewählte Richter zu vereidigen.
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13 Die vorliegenden Berichte klären nicht abschließend, welche der konkurrierenden Rechtsauffassungen zutrifft.
Proteste und Polizeikordon vor dem Gericht
Nach Bekanntwerden der Suspendierung versammelten sich Hunderte Menschen vor dem Tribunal. Die Polizei riegelte das Gebäude ab; ein Bericht zufolge wurde der Einsatz mit möglichen Gefahren für Richterinnen, Richter und Beschäftigte begründet.
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Medien berichteten außerdem, dass bei einer nächtlichen Kundgebung drei Demonstrierende festgenommen wurden. Laut einem Bericht warfen einige Teilnehmer Gegenstände auf Polizisten und versuchten, Absperrungen zu überwinden.
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Nawrocki kehrt aus Richtung Senegal zurück
Nawrocki war auf dem Weg zu einem Staatsbesuch in Senegal, als er umkehrte und nach Warschau zurückkehrte. Berichten zufolge kam es in der Nacht am Tribunal zu einer Auseinandersetzung mit Richtern, darunter Korwin-Piotrowska.
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54 Am 31. Oktober warf Nawrocki Tusk vor, eine erzwungene Übernahme des obersten Gerichts des Landes zu betreiben.
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Zugleich rief der Präsident zu Gesprächen mit politischen Parteien auf, um die Krise zu entschärfen.
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20 Damit wurde der Konflikt nicht nur zu einem Streit um die Leitung des Gerichts, sondern auch zu einer offenen Auseinandersetzung zwischen Präsident und Regierung über die Zukunft des Tribunals.
Tusk verteidigt das Vorgehen als Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit
Tusk erklärte, seine Regierung werde ihre Bemühungen zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit des Tribunals fortsetzen. Er versicherte, das Gericht werde im Einklang mit dem Gesetz arbeiten.
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18 In einer Fernsehansprache stellte er sich hinter die neu gewählten Richter und erklärte, bei der Rechtsstaatlichkeit keine Zugeständnisse zu machen.
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Beide Seiten deuteten dieselben Ereignisse gegensätzlich: Nawrocki sprach von einer erzwungenen Machtübernahme, Tusk von einem Schritt hin zu einer unabhängigen Justiz. Diese politischen Bewertungen beantworten nicht, ob die Suspendierung oder die umstrittenen Ernennungen rechtmäßig waren.
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Was belegt ist – und was offenbleibt
Die Berichte zeichnen den Ablauf der Eskalation nach: Eine Richterin kündigte die Suspendierung zweier ranghoher Tribunalmitglieder an, darauf folgten Proteste und ein Polizeikordon. Nawrocki kehrte nach Warschau zurück und geriet mit Richtern aneinander; Tusk verteidigte das Vorgehen seiner Regierung.
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Die verfügbaren Quellen entscheiden jedoch nicht die verfassungsrechtlichen Fragen, um die es im Kern geht. Offen bleibt, ob die Schritte der Richterin, der Regierung und des Präsidenten mit Polens Rechtsordnung vereinbar waren. Die gegenseitigen politischen Vorwürfe allein können das nicht klären.