Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Washington hat Nintendo am 23. September 2026 im Verfahren gegen James „Archbox“ Williams 4,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz zugesprochen und eine dauerhafte Unterlassungsverfügung erlassen. Williams hatte auf Nintendos Klage nicht reagiert. Deshalb erging ein Versäumnisurteil – kein Urteil nach einem streitigen Prozess, in dem beide Seiten ihre Beweise vorgelegt hätten.
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Die Summe bezieht sich auf 30 Spiele, die Nintendo in der Klageschrift aufgeführt hatte. Das Unternehmen beantragte für jedes davon 150.000 US-Dollar, den gesetzlichen Höchstbetrag, den es für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen geltend machte.
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Was Nintendo Williams vorwarf
Nintendo beschuldigte Williams, ein Netzwerk von Online-Shops für Raubkopien von Switch-Spielen aufgebaut, betrieben, unterstützt und beworben zu haben. Laut Klage war er seit 2019 an mehreren solchen Shops beteiligt und machte sie in Online-Communities bekannt.
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Williams wurde außerdem als früherer Moderator des Reddit-Forums r/SwitchPirates bezeichnet. Berichten zu Nintendos Vorwürfen zufolge bat er um Nintendo-eShop-Geschenkkarten und Spielekopien, die dazu gedient haben sollen, Spiele für das Kopieren und die Verbreitung über die Shops zu beschaffen.
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Wichtig ist die Einordnung: Das sind Vorwürfe aus dem Verfahren und keine Feststellungen aus einem Prozess, in dem beide Seiten ihre Argumente und Beweise vorgetragen haben. Die hier ausgewerteten Quellen belegen weder ein kostenpflichtiges Zugangsmodell noch eine verifizierte Gesamtzahl von Hunderten oder Tausenden Spielen. Für die Schadenersatzsumme maßgeblich waren die 30 Titel aus Nintendos Klageschrift.
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So setzt sich die Summe zusammen
Die Rechnung lautet: 30 Spiele mal 150.000 US-Dollar ergeben 4,5 Millionen US-Dollar. Nintendo beantragte für jeden Titel den gesetzlichen Höchstbetrag für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen.
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Das ist ein gesetzlich festgelegter Schadenersatzbetrag für die aufgeführten Werke – keine Berechnung nachweislich entgangener Verkäufe. Weil Williams sich nicht gegen die Klage verteidigte, erging das Urteil im Versäumnisverfahren und nicht nach einem Prozess, in dem die Vorwürfe streitig geprüft wurden.
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Was die dauerhafte Verfügung vorschreibt
Neben dem Schadenersatz erließ das Gericht eine dauerhafte Unterlassungsverfügung. Berichten zufolge muss Williams den Zugang zu Online-Shops sperren, die er betreibt oder kontrolliert und über die Raubkopien von Nintendo-Spielen angeboten wurden. Die Verfügung schränkt außerdem die Verbreitung solcher Spiele und von Umgehungssoftware ein.
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Für eine dauerhafte Unterlassungsverfügung prüft ein US-Gericht unter anderem, ob ein nicht wiedergutzumachender Schaden vorliegt, ob Geldzahlungen als Ausgleich ausreichen, wie die Belastungen der Parteien gegeneinander abzuwägen sind und ob eine Verfügung dem öffentlichen Interesse dient.
19 Die verfügbaren Auszüge enthalten nicht die vollständige gerichtliche Begründung zu jedem dieser Punkte; deshalb lässt sich die genaue Abwägung nicht weiter ausführen.
In einer vom Gericht wiedergegebenen Einschätzung erklärte Richterin Lauren King, Nintendo habe dargelegt, dass Williams Shops mit Raubkopien und Umgehungssoftware beworben, andere zur Bereitstellung von Spielen ermuntert und bei deren Verbreitung geholfen habe – obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass dies gegen das Urheberrecht verstoße.
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Vorwurf, Versäumnisurteil und Verfügung sind nicht dasselbe
Für die Einordnung des Falls sind drei Dinge auseinanderzuhalten: Nintendos Vorwürfe zu den Shops und ihrer Bewerbung, Williams’ ausbleibende Reaktion auf die Klage und das daraufhin ergangene Urteil samt Unterlassungsverfügung. So wird auch verständlich, weshalb das Gericht 4,5 Millionen Dollar zusprach – und warum das Urteil nicht mit einem Schuldspruch nach einem vollständigen Prozess gleichzusetzen ist.
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