Google hat seine Datenschutzerklärung am 16. Oktober 2026 angepasst. Bis dahin hieß es dort, personalisierte Anzeigen würden nicht auf Inhalten aus Gmail, Drive oder Google Fotos basieren. Nun gilt diese Aussage mit einer Ausnahme: Nutzer können Daten aus diesen Diensten anderen Google-Diensten zugänglich machen, die personalisierte Werbung unterstützen.
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Das ist eine Änderung der Datenschutzregel – aber kein Beleg dafür, dass Google automatisch die Postfächer oder Fotomediatheken aller Nutzer für Werbung auswertet.
Was sich in der Datenschutzerklärung geändert hat
In der am 1. Oktober archivierten Fassung stand: „Wir zeigen dir keine personalisierten Anzeigen auf Grundlage deiner Inhalte aus Drive, Gmail oder Fotos.“
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Am 16. Oktober ergänzte Google den Vorbehalt: „Es sei denn, du entscheidest dich dafür, Daten aus diesen Diensten anderen Google-Diensten zur Verfügung zu stellen, die personalisierte Anzeigen unterstützen.“
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Entscheidend ist also die Weitergabe zwischen Diensten. Erlaubt ein Nutzer einem dafür geeigneten Google-Dienst den Zugriff auf Informationen aus Gmail, Drive oder Fotos, richten sich deren Nutzung nach den Richtlinien und Einstellungen des zugreifenden Dienstes. Google nennt unter anderem die Suche und Gemini-Apps als Dienste, die auf Daten aus anderen Google-Diensten zugreifen können. In der Richtlinie steht ausdrücklich, dass die Suche freigegebene Daten verarbeiten kann, um Inhalte – darunter Anzeigen – zu personalisieren.
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Die frühere pauschale Zusage ist damit eingeschränkt. Die neue Formulierung besagt jedoch weder, dass alle Inhalte automatisch für Werbung verwendet werden, noch, dass jeder Dienst mit Zugriff auf verbundene Daten diese tatsächlich für Anzeigen nutzt.
Was Personal Intelligence damit zu tun hat
Google stellte Personal Intelligence für Gemini am 14. Januar 2026 als Beta in den USA vor. Mit der optionalen Funktion können Nutzer Google-Apps wie Gmail und Fotos verbinden, damit Gemini Antworten stärker auf sie zuschneidet.
36 Google beschreibt außerdem, wie sich Gmail und Fotos mit dem KI-Modus der Suche verbinden lassen.
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Diese Verbindungen sind der relevante Kontext für die geänderte Richtlinie: Wenn Nutzer Informationen für personalisierte Funktionen an einen anderen Google-Dienst freigeben, kann die neue Ausnahme greifen, sofern dieser Dienst personalisierte Werbung unterstützt. Google nennt die Suche ausdrücklich als Dienst, der freigegebene Daten auch zur Personalisierung von Anzeigen verarbeiten kann.
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Daraus folgt aber nicht, dass verbundene Inhalte in Gemini, KI-Übersichten, im KI-Modus und in jeder anderen Suchansicht gleichermaßen für Werbung verwendet werden. Die Richtlinie belegt eine Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen, nicht die Nutzung in jeder einzelnen Oberfläche.
Was Google sagt – und was offenbleibt
Auch Googles Datenschutzinformationen zu Fotos verwenden eine bedingte Formulierung: Fotos-Daten würden nicht für Anzeigen verwendet, außer Nutzer stellen sie anderen Diensten zur Verfügung, die Werbung unterstützen. Als Beispiel nennt Google die Verbindung von Fotos mit der Suche über Personal Intelligence. Die Suche könne dann freigegebene Daten zur Personalisierung von Inhalten einschließlich Anzeigen verarbeiten.
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Berichten zufolge erhalten Werbekunden keinen direkten Zugriff auf die Gmail-Postfächer oder Fotomediatheken der Nutzer.
2 Das ist nicht dasselbe wie die Aussage, verbundene Daten könnten keinen Einfluss darauf haben, welche personalisierten Anzeigen jemand sieht: Die aktualisierte Richtlinie lässt eine solche Nutzung durch geeignete Dienste zu.
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Kritik gibt es vor allem an der neuen Einschränkung der zuvor umfassender klingenden Zusage. Ars Technica sieht darin die Möglichkeit, Daten über die Verbindung verschiedener Google-Dienste doch für Werbezwecke zu nutzen.
4 Aus der Richtlinie und den vorliegenden Google-Informationen geht jedoch nicht im Detail hervor, wie einzelne Anzeigenentscheidungen mit verbundenen Informationen zustande kommen. Auch konkrete zusätzliche Schutzvorkehrungen für sensible Informationen lassen sich aus dem Wortlaut allein nicht ableiten.
So trennst du verbundene Apps
Um Verbindungen zur Google-Suche zu überprüfen, führt der berichtete Einstellungsweg über Google-Konto → Daten & Datenschutz → Personalisierungseinstellungen → Suchdienste → Personalisierte Empfehlungen verwalten. Unter Verbundene Content-Apps lassen sich Google Workspace und Google Fotos trennen oder die personalisierten Empfehlungen ganz ausschalten.
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Eine Verbindung zu trennen ist nicht unbedingt dasselbe wie bereits gespeicherte Informationen zu löschen. Der Suchdienste-Verlauf kann Suchanfragen, Antworten generativer KI und zugehörige Medien aus Interaktionen enthalten – zum Beispiel Bilder, Dateien und Aufzeichnungen.
10 Berichte zum Update weisen darauf hin, dass solche Informationen im Verlauf gespeichert bleiben können, selbst wenn eine App getrennt oder die Personalisierung ausgeschaltet wird.
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Kurz gesagt: Aus dem pauschalen Ausschluss von Gmail-, Drive- und Fotos-Inhalten für personalisierte Werbung wurde eine bedingte Regel. Wer persönliche Inhalte mit anderen Google-Diensten verknüpft, sollte sowohl die Verbindungen als auch die Einstellungen für Verlauf und Personalisierung prüfen. Das Trennen einer App sollte nicht als rückwirkendes Löschen bereits gespeicherter Daten verstanden werden.